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Autor Thema: Abweisung Widerspruch (Widerspruchsbescheid) > Wie weiter?  (Gelesen 3453 mal)

T
  • Beiträge: 8
Hallo Forengemeinde,

im Juli hat Person A einen Widerspruch eingelegt und heute die Abweisung bekommen und kann nun innerhalb von 4 Wochen erneut Widerspruch Rechtsmittel* einreichen. Es steht da:

Zitat
"Gegen den angefochtenen Festsetzungsbescheid in der Fassung dieses Widerspruchsbescheids kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden."

Wie soll Person A nun verfahren?


*Edit "Bürger" - Richtigstellung:
Wie die Rechtsbehelfsbelehrung schreibt, ist eben nicht (noch ein) "Widerspruch" gegen den Widerspruchsbescheid möglich, sondern nur noch die Klage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 01:15 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Wenn Person A weiterhin auf offiziellem Weg Widerstand leisten will, dann muss sie innerhalb eines Monats Klage einreichen. Das steht so im Widerspruchsbescheid.


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P
  • Beiträge: 3.997
Zuerst sollte noch geprüft werden ob und wie die Zustellung und Bekanntgabe erfolgte und welches Risiko Person A haben möchte.


Das Bundesland prüfen:

Risiko:
Wenn der Betrag der Bescheide im Form des Widerspruchsbescheids sehr klein ist z.B. deutlich unter 100, - und die Zustellung nur mit normaler Post erfolgte und Person A Lust viel Lust auf Risiko hat, dann könnte Sie zur Ansicht kommen, dass keine Frist zur Klage besteht. ;-)

Falls der Betrag dann, weil die Gegenseite ja von Rechtskraft nach 1 Monat ausgehen wird eine Vollstreckung einleiten würde wäre es wohl vielleicht noch möglich Klage zu erheben.

Das Problem dabei ist halt die Beurteilung wann der Zeitpunkt der Frist beginnt, welche für die Klage maßgeblich ist.

Dazu gab es hier ein Thema:

Rundfunkbeitragswiderspruchsbescheide sind _zuzustellen_!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17456.0.html


(älter)
Klage nach Widerspruchsbescheid u.U. unbefristet möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7626.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 01:15 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dem Widerspruchsbescheid müsste am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt sein, die den weiteren Schritt und das zuständige Gericht angibt.

Sofern noch nicht durchgeführt, bei der Rundfunkanstalt die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung des Widerspruches beantragen.

Weiteres Vorgehen im Falle einer Klage und ihre umfangreichen Begründungen sind mit der Suchfunktion hier im Forum zu finden.

Ich würde kein Risiko eingehen, Mitstreiter in meinem Umfeld haben damit schlechte Erfahrungen gemacht und hatten unnötig Stress. Selbst reagieren ist wichtig und schreibfaul sollte man auch nicht sein. 8)

Gutes Gelingen und Sand ins Getriebe >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 01:16 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T
  • Beiträge: 8
Der Betrag von Person A liegt bei rund 850 €

Die Frage ist ob es sich lohnt wenn Person A gegen Person B Klage einreicht, denn Person A ist selbstständig und kann sich einen Gerichtsvollzieher nicht erlauben!


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Die Frage ist ob es sich lohnt wenn Person A gegen Person B Klage einreicht, denn Person A ist selbstständig und kann sich einen Gerichtsvollzieher nicht erlauben!
Diese Frage stellen Sich hier viele (siehe Suchfunktion), aber die Antwort kann sich nur jeder selbst geben.
Boykott oder kein Boykott ist hier die Frage.
Wenn man einen Widerspruch einreichen möchte oder eingereicht hat, sollte man sich der Möglichkeit einer Klage bewusst sein. Auch zum Thema Gerichtsvollzieher gibt es hier im Forum viele hilfreiche Tips (siehe Suchfunktion).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. September 2016, 01:16 von Bürger«
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  • Beiträge: 3.997
Zitat
Der Betrag von Person A liegt bei rund 850 €

Bitte prüfen und nochmal nachrechnen. Sind 850,- € wirklich die "festgesetzten Beträge" oder die "offene Gesamtforderung". Das ist wichtig zu unterscheiden, als Streitwert bei einer Klage gelten nur die Beträge, welche auf den Einzelbescheiden ohne Zuschlag (8,- Euro Säumnis) zusammen addiert werden.

Sollte die Summe also tatsächlich schon über 500,- € aber noch unter 1000,- € liegen dürften die Klagekosten für das erste VG Urteil bei minimal 159,- liegen Grundwert (53,-) x3, dazu kommen dann noch Schreibauslagen und falls die Gegenseite einen Anwalt dabei hat auch noch Kosten. -> Ist die Summe unter 500,- dann sind es 35 als Grundwert x 3 also 105,- € plus Extrakosten.

Normalerweise wird mit Klageeinreichung der weitere Vollzug bis zum Abschluss des Klagewegs unterbrochen (bisher ehr freiwillig durch die Gegenseite).
Wird keine Klage erhoben und auch nicht bezahlt, dann wird wahrscheinlich eine Vollstreckung in Gang kommen.

Aktuelle Wartezeit bis Abschluss des Verfahrens vor dem VG mehr als ein Jahr. In Ende 2017 oder Anfang 2018 wird wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung bekannt geben.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend und hilfreich könnte der Besuch eines Runden Tisches in deiner Nähe sein
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
oder auch Übersicht--> zukünftige Ereignisse

Am besten alle Unterlagen mitbringen und Rat bei Mitstreitern holen.


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  • Beiträge: 18
es wäre sehr ungewöhnlich wenn bei Person A 850€ mittels eines (!) Festsetzungsbescheides beschieden wurden. Meistens werden quartals - oder halbjährlich die Bescheide rausgeschickt mit Summer zwischen 50 und 120 Euro. Ein Titel (welcher gepfändet werden kann) existiert nur bei nicht widersprochenen Bescheiden oder bei negativem W-Bescheid nach abgelaufenen 4 Wochen.

Person Bs Cousin hat nach negativem W-Bescheid einfach nichts gemacht und seit 3 Monaten nichts mehr gehört..



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  • Beiträge: 3.997
Zitat
Person Bs Cousin hat nach negativem W-Bescheid einfach nichts gemacht und seit 3 Monaten nichts mehr gehört..

Ein Wert "seit 3 Monaten" ist ja ein recht überschaubarer Zeitraum, welcher keine weiteren Aussagen ermöglicht.
Das bedeutet es kommt sicherlich eine Aufforderung zur Zahlung oder die Information dass eine Vollstreckung beantragt wurde usw.. So ging es z.B. nach einer abgewiesenen Klage weiter wo keine Berufung erfolgte, der Zeitraum dabei könnte in etwa ähnlich maximal aber das Doppelte gewesen sein.

Die Aussage " nichts mehr gehört" ist gleich zu setzen mit, es erfolgte durch Überlastung bisher keine weitere Reaktion der LRA, diese ist aber in Vorbereitung und wird durch den BS ausgeführt.


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Z
  • Beiträge: 1.526
Bei dem Betrag wäre Klage einreichen die sicherste Option, um Zeit zu gewinnen.
Klageanregungen erhält man im Forum genug, das Zusammenstoppeln einzelner Begründungen ist erwünscht und muß auf die Situation des Klagenden passen.
Solange geklagt wird dürfte man das umstrittene Geld behalten können, und wenn man viel Glück hat, hat das Bundesverfassungsgericht vor dem jeweiligen Verwaltungsgericht einen Urteilsspruch gegen den ÖRR gefällt.
Wenn man Pech hat, dann verliert man zu dem beklagten Betrag "nur" die Gerichtsgebühren und Auslagen und kann das Spiel beim nächsten Bescheid von vorn beginnen, wenn man mag - mindestens kann man nochmal billig ein Widerspruchsverfahren durchlaufen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.496
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie Person A nun verfahren "soll", wird ihr niemand sagen können.

Für alles andere gilt:

Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten
Vor Erstellung neuer Beiträge erst Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. [...]

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "WiderspruchsBESCHEID", "Klage", "Klageweg", "Klageantrag", "Klagebegründung" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse...

so u.a. auch das heute ebenfalls ganz gleichartige Thema
Widerspruchsbescheid > Klagen mit welcher Klagebegründung (Vorlage)? Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20281.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal beim eigenen Stadium nachzuschauen unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

einschl. Infos zum Klageweg, Klageantrag, Klagebegründungen usw.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



In allen o.g. Threads findet sich auch dieser wichtige Hinweis:

Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter
Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html




Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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