Moin.
Es gibt bei Wikipedia einen Artikel "Rundfunkabgabe" (
siehe hier), der wurde von einem Bekannten eines Bekannten
im Mai 2016 verändert und aktualisiert (
siehe die Versionsgeschichte des Artikels). Er hielt das für eine sehr gute Idee, damit den Menschen, die sich bei Wikipedia über den Rundfunkbeitrag informieren, diese entscheidenden Informationen (s.u.) nicht vorenthalten werden.
Dann wurde der deutschlandspezifische Teil von dem Benutzer "H7" ausgelagert zum Artilel "Rundfunkbeitrag" (
siehe hier), und dabei wurden die Änderungen des Bekannten meines Bekannten
wieder mit fadenscheinigen Begründungen gelöscht...
Dann hat der Bekannte meines Bekannten
diese Änderungen und Aktualisierungen, belegt mit seriösen Quellenangaben, am 31. Juli 2016 wieder dem Artikel hinzugefügt (
siehe hier die Versionsgeschichte des Artikels).
Auch hier wurden die
meisten Änderungen durch den Benutzer "H7" wieder umgehend rückgängig gemacht...
Es handelt sich im Speziellen um folgende Änderungen und Ergänzungen:
Beitragsmodell ...
Befreiung (ALGII, Sozialhilfe u.ä.) ...
Eine Befreiung wegen Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie Paul Kirchhof das in seinem Gutachten Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio[20] gefordert hatte, ist jedoch nicht möglich,[21] obwohl sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur rechtlichen Begründung des seit 2013 gültigen Beitragsmodells darauf berufen.[22]
Beitragseinnahmen ...
Für das Programm werden nur ca. 40 Prozent der Mittel verwendet. Für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung werden ab 2016 in den kommenden vier Jahren 2,1 Milliarden Euro benötigt[31], das sind etwa 500 Millionen Euro jährlich. Allein für Tom Buhrow (Intendant vom WDR) hat z.B. der WDR zur Finanzierung seiner späteren zusätzlichen Betriebsrente schon mehr als drei Millionen Euro zur Seite gelegt.[32]
Reaktionen und Kritik ...
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Beitrag in seinem Urteil vom 18. März 2016 für rechtmäßig.[51] "Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht", sagte aber sogar selbst der SWR-Justiziar Hermann Eicher schon vor der Entscheidung des Gerichts.[52] Der Anwalt eines Klägers, ein Rechtsanwalt aus Quickborn (Schleswig-Holstein)[53], hat im Juli 2016 gegen das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt[54], da es sich aus seiner Sicht beim Rundfunkbeitrag um eine verfassungswidrige Zwangsabgabe handelt.[55][56]
Die einzige Änderung, die (z. Zt. noch ? ) übrig geblieben ist, ist folgende:
Reaktionen und Kritik ...
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Beitrag in seinem Urteil vom 18. März 2016 für rechtmäßig.[46] Der Anwalt eines Klägers, ein Rechtsanwalt aus Quickborn (Schleswig-Holstein)[47] hat im Juli 2016 gegen das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.[48]
Der Bekannte meines Bekannten
will jetzt die Löschungen von "H7" nicht einfach unüberlegt wieder rückgängig machen, da er von seinem Sohn gehört hatte, dass dessen Schul-IP wegen wiederholten unqualifizierten Änderungen von Wikipedia-Artikeln dort für Änderungen bei Wikipedia gesperrt wurde, und er außerdem den Eindruck hat dass der Benutzer "H7" konsequent die Änderungen wieder löscht...
(Das alles nur mal so als Info zum darüber Nachdenken.)Konstruktive Ideen, Anregungen und Meinungen dazu könnt ihr hier gerne posten.
Grüße, Frei