Alle Beschwerden "Rundfunkabgabe" wurden wohl noch vor Ausscheiden von Ferdinand Kirchhof "abgewickelt" = abgelehnt.
Hier liegen intern einige weitere gerade beim Gericht abgearbeitete AZn vor, was aber leider nicht eingegeben werden kann, weil noch in Prüfung, ob je nach Vorverfahren für EGMR-Beschwerde geeignet - dann sollten AZn taktisch klüger nicht publiziert werden.
Ablehnungen nach üblicher Arbeitsteilung vermutlich formuliert im Referat von Verfassungsrichter Prof. Dr. Paulus (FDP). Nun für CDU/CSU statt Kirchhof ein Rechtsanwalt im Amt, relativ jung und als Anwalt realitätsnah und ohne Methusalems-Brille für den Dinosaurier ARD, ZDF.
In diesem Kontext verlautbarte zum Teil eine fein verdeckte Botschaft: Neue Beschwerden können nun mit Aussicht auf Prüfung eingereicht werden.
Vorausgesetzt, dass sie "völlig neu" argumentieren.
Genau hierfür wurde finanzielle Förderbereitschaft mehrfach erfragt, bisher erfolglos. Neu zu überdenken?
Jedenfalls könnte dieser Thread weiterhin neues AZ-Futter erhalten.
Die Quelle soll ausnahmsweise nicht mitgeteilt werden.
Das ist an sich auch überflüssig, weil die "fein verdeckte Botschaft" sowieso nichts weiter ist als Jura-Prinzip. Nicht sofort erkennbar für die vielen würdigen Normalverteidiger des Rechtsstaats, sondern rechtlich "rechtssystemisch". Also lassen wir das hier weg, weil nicht kurzzeilig kommunizierbar.
Was nicht öffentlich werden soll - Feind liest mit - :
In der Quelle ist eine Art indirektes faktisches Einreichungsverbot für einen spezifischen durchaus geschätzten Anwalt für neue "argumentativ nicht-neue" Beschwerden (bisher 50++): Kostenbelastung des Anwalts (nicht etwa des Mandanten!), gesetzliche Obergrenze 2600 €, pro Neueinreichung, weil Interessenkollision zwischen Mandanten-Interesse / Anwaltsinteresse in Betracht komme. Auch das ist komplex - also auch hierzu kein Versuch, es verständlich zu machen. Ein Forum ist nicht Jura-Seminar.
Ab sofort Vorsicht auch für alle Selbsteinreicher: Dafür droht bei sehr ungeeignet formulierten Beschwerden ab sofort etwas Analoges, dann beispielsweise 300 €. Sogar bei lebenszeitiger Erstbeschwerde eines Bürgers scheidet diese Gefahr ab jetzt nicht völlig aus.
Bitte dies hier nicht zur Erörterung ausweiten. Es ist nur als Info gedacht, wieso dieser Thread "Verfahrensübersicht" jetzt eine Zäsur hat, wie es aber weitergehen könnte.