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Autor Thema: BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.  (Gelesen 125930 mal)

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  • Beiträge: 29
Weil Aufgeben nicht in Frage kommt, wurde erneut Verfassungsbeschwerde erhoben (eingetragen unter  1 BvR 960/18).

Die Beschwerde kann hier heruntergeladen werden:
https://www.jottacloud.com/s/0053e4d00ead1b842509d56ea50a5b043ed

Die nach dem Schandurteil nachgereichte Ergänzung hier:
https://www.jottacloud.com/s/005933fb767130e4498b82a74f0f4f0ddf7

Mal sehen ob die wieder kommentarlos abgeschmettert oder zu - erneuter - Rechtsbeugung führen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 15:39 von Bürger«

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  • Beiträge: 29
Erwartungsgemäß wurde die VB 1 BvR 960/18 kommentarlos nicht zur Entscheidung angenommen.

S.....laden!


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P

  • Beiträge: 141
Die VB war offensichtlich unzulässig. Da kann man dem Bundesverfassungsgericht keinen Vorwurf machen.

Edit "Bürger":
Nachfolgende Beiträge mussten wegen fortgesetzter Abschweifung vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads entfernt werden. Bitte keine weitere Vertiefung von Einzelfällen, da dies ein Sammel- und kein Diskussions-Thread ist.
Bitte weiter eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2018, 17:50 von Bürger«

B
  • Beiträge: 145
Moin,

nach der der 1. abgelehnten V-Beschwerde aufgrund neuen Widerspruchsbescheiden (3 Stück) wieder Verfassungsbeschwerde erhoben und nun unter

1 BvR 2414/18

eingetragen.

Weiterhin aktuell Eingabe einer Petition im Landtag NRW, sowie erneute Klage beim zuständigen VG anhängig.

Harren wir der Dinge die da kommen werden .... >:(


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J
  • Beiträge: 73
Hallo,

vorgestern war ein schlechter Tag, nachdem J in seinem Briefkasten eine Mitteilung fand, die der Vermutung, daß er nicht in der hochgelobten Republik lebt, die andere immer weismachen wollen, neue Nahrung geben. Die Trennung von Judika- und Legislative besteht scheinbar nur auf dem Papier.

Da Richter nicht vom Volk gewählt werden, bekommt die Politik also zu spüren, was das Volk davon hält. Und die merken (wollen) es einfach nicht, und machen so weiter wie bisher. Schade, daß sie damit unser schönes Land zerkloppen, denn die daraus wachsenden Konsequenzen können sie nicht aufhalten.

1 BvR 1087/17 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, von einer Begründung wird abgesehen, und die Entscheidung ist unanfechtbar.


Edit "Bürger" @alle:
Folgekommentare mussten entfernt werden. Dies ist ein Sammel-Thread und kein Diskussions-Thread.
Bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2018, 22:43 von Bürger«
Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

g

gvw

  • Beiträge: 70
Wegen Ablehnung des Notanwalts vor dem OVG Münster, wurde Verfassungsbeschwerde eingereicht..
und nun unter 1 BvR 2593/18 ins Verfahrensregister eingetragen...!!

Siehe auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem OVG in Münster
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25367.msg183562.html#msg183562


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2018, 12:58 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Liebe Mitstreiter,

sofern ein fiktiver Besucher richtig sieht, stammen die letzten Aufstellungen vor dem "Bundesverfassungsgericht" eingereichter Verfassungsbeschwerden schon von Mitte 2017 (als bearbeitbare & für damalige Verhältnisse hinreichend vollständige Spreadsheets wie unter https://docs.google.com/spreadsheets/d/1c0-ILxunc3WaFy4Viyag4EkGNYQb7ZGo_c7MoIaoO1U/pubhtml) oder als bloße Liste bestenfalls noch von Feb. 2018 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=19081.0;attach=19976)

Inzwischen ist doch aber eine Menge passiert, bzw. trägt sich auch aktuell auf höchstrichterlicher Ebene zu, als da wären:

1) Allen voran sicherlich das Urteil der Bruderschaft des Ersten Senats mit der umfassenden Heiligsprechung des sg. "Rundfunkbeitrags", jedenfalls bezogen auf die 4 "Leitverfahren" v. 18.07.2018

2) Besonders aber die schon seinerzeit berichtete, jedoch nach dem 18.07.18 offenbar noch forcierte Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden ohne Begründung *) **)

*) Wo sich die Vermutung/Befürchtung eines fiktiven Rechtsbeistands als zutreffend erweisen könnte, als wollten die Herren Verfassungsrichter beiderlei Geschlechts sich bzgl. des "Rundfunkbeitrags" nunmehr auf die billigstmögliche (oder "eleganteste" - ganz wie man will) Art und Weise ihre verbleibende Arbeit vom Halse schaffen. Nach dieser Herkulesaufgabe vom 18.07.18 (man überlege sich die "Virtuosität" der Argumentation) müssen die natürlich endlich z. B. auch mal wieder Zeit für ihre Nebentätigkeiten haben :->>, die Herren dürfen schliesslich ihre sonstigen "Kunden" & Auftraggeber nicht verärgern, und Bruder Ferdinand muss auch ungestört seine fürstliche Rente verbraten dürfen.

**) Dass die 1993 zur "Entlastung" des BVerfG erfolgte vollständige Abschaffung der Begründungspflicht für Nichtannahmeentscheidungen ein Problem ist (und dies seitens des Bundesverfassungsgerichts auch als politisches Vehikel bzw. spezielle hausinterne "Arbeitsschutz"-Maßnahme mißbraucht werden kann), kann man daran sehen: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf. Aus Sicht eines fiktiven Besuchers - ohne dabei bislang zu deren Wählern zu zählen - kann es nicht der AfD angelastet werden, wenn die anderen Parteien (inkl. Linkspartei) auch dieses Feld einfach der AfD überlassen

So relativ verstreut In der Vergangenheit wie auch aktuell speziell die Informationen waren und sind, welche und wessen Verfassungsbeschwerde soeben abgelehnt worden war, laufen diese aber doch Gefahr, irgendwo in den Tiefen des Forums und damit in Vergessenheit zu verschwinden. Dabei wären diese essentiell nötig (insbesondere ergänzt durch Informationen, was etwa genau der Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und die zumindest zusammengefasste Argumentation waren), um der Bruderschaft speziell im Interesse möglichst erfolgreicher EGMr-Beschwerden besser auf die Schliche kommen und dann ggf. besser argumentieren zu können.

Wäre insoweit nicht angezeigt, diesen Datenbestand im beschriebenen Sinne zu aktualisieren bzw. die genannten Informationen zusammenzuführen?

Welcher Weg dazu richtig (& unter Sicherheitsaspekten hinreichend) wäre, ob also
a) Herunterladen der Tabelle, Aktualisieren/Erweitern und wieder Hochladen durch die jeweilig Betroffenen mit Kontrolle durch die Allgemeinheit
oder
b) doch zentralisiert über die Moderation, um einer Sabotagegefahr durch evtl. aus dem "Rundfunkbeitrag" finanzierte Forumsschreiber zu begegnen

müßte vmtl. erst geklärt werden.

Liegen denn grundsätzlich vllt. doch irgendwo noch aktuellere Tabellenversionen bereit als die oben genannten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2018, 15:21 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
  • Beiträge: 30
Zur Info und Ergänzung:

Die Verfassungsbeschwerden

1 BvR 2417/15  1 BvR 1395/16  1 BvR 1414/16  1 BvR 1415/16  1 BvR 1417/16
1 BvR 1432/16  1 BvR 2607/16  1 BvR 2614/16  1 BvR 386/17

sind durch Beschluss vom 30.09.2018 nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Zitat
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof  Masing  Paulus

Die beiden PDF-Files im Forum können also korrigiert werden.

Wenn eine Kopie des Beschlusses zur Vervollständigung des Archivs gewünscht wird, kann ich dies gerne machen. Bitte dann Fileformat (PDF?) und eMail-Adresse angeben.

Die Aktenzeichen beziehen sich auf denselben Anwalt. Es wäre wünschenswert, wenn sich die anderen Betroffenen mit mir per privater Mitteilung in Verbindung setzen würden, um zu prüfen, ob sich ein (weiterer) Gang zum EGMR ermöglichen lässt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2018, 00:33 von Bürger«

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noch eine Verfassungsbeschwerde
- BVerfG -
 
1 BvR 2452/18
 
Prozessbevollmächtigter: RA Bölck
 
Besonderheiten:
Darlegung der Willkür/ offensichtlichen Unvernünftigkeit des BVerfG-Urteils vom 18.07.2018 aus mehreren Gründen + damit einhergehend erweiterte Argumentationen für den jetzigen Beschwerdeführer u.a. auch anhand Art. 6 EMRK Recht auf ein faires Verfahren.

 
Vorinstanzen:
 
OVG Bautzen (Sachsen)
5 A 778/16, Ablehnung Antrag auf Zulassung der Berufung 07.09.2018
Prozessbevollmächtigter: RA Bölck
 
VG Dresden
2 K 344/16, Urteil 30.08.2016
Prozessbevollmächtigter: ohne
 
Vorinstanzen siehe auch im Forum unter
VG Dresden: Linksabbieger gegen MDR 30.08.2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19833.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Januar 2019, 17:37 von DumbTV«

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  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich bitte hiermit um Verständnis, dass die Listen nicht regelmäßig hier eingepflegt wurden. Zu meiner Verteidigung: Aus irgendeinem Grund bekomme ich nicht Bescheid, wenn es hier Änderungen gibt.
Jedenfalls: Die neue Verfahrens-Übersicht findet sich jetzt im Anhang.


Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2420/18, direkt gegen einen Widerspruchsbescheid aus Köln wegen Ablehnung des Antrags auf Befreiung nach § 4 Abs. 6 RBStV aufgrund finanzieller Härte wurde, - wie wir es inzwischen kennen, wenn auch nicht verstehen können, ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Das ist umso "erstaunlicher", als das BVerfG in seinem Beschluss vom 09.11.2011 (1 BvR 665/10)1 ausdrücklich festgestellt hat, dass es gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn zwar Sozialhilfeempfänger befreit werden, andere Personen aber, deren Einkommen nach Abzug der (damals noch) Rundfunkgebühren (für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten!) unter des Existenzminimum fallen, nicht befreit werden.
"Doch was stört mich mein Geschwätz von vor 7 Jahren?"


1https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2019, 22:34 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 2.411
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
@Philosoph
Zitat
Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2420/18, direkt gegen einen Widerspruchsbescheid aus Köln wegen Ablehnung des Antrags auf Befreiung nach § 4 Abs. 6 RBStV aufgrund finanzieller Härte wurde, - wie wir es inzwischen kennen, wennauch nicht verstehen können - ohne Begründung abgelehnt.
Das ist umso "erstaunlicher", als das BVerfG in seinem Beschluss vom 9.11.2011 (1 BvR 665/10)1 ausdrücklich festgestellt hat, daß es gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn zwar Sozialhilfeempfänger befreit werden, andere Personen aber, deren Einkommen nach Abzug der (damals noch) Rundfunkgebühren (für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten!) unter des Existenzminimum fallen, nicht befreit werden.
"Doch was stört mich mein Geschwätz von vor 7 Jahren?"
1https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html

"Jura ist etwas Komplexes, vor allem, wenn Rechtsfragen betreffend."
Das BVerfG konnte nicht anders entscheiden und es sollte besser bitte auch keine Begründung liefern,
wodurch das Gericht nämlich dem Beschwerdeführer einen großen Gefallen getan hat,
was natürlich fast niemand begreifen wird, wieso.

Und was nun? Und was tun?
Wir heben in Sachen Rundfunkabgabe einen Politik- und Justizskandal.
Im Jurastudium wird nicht gelehrt, wie die werdenden Rechtsanwälte den Staat bei Bedarf bekämpfen können: "Der Staat ist doch nicht blöd." - Anwalt: Laut Gesetz "Organ der Rechtspflege". Alle Konsequenzen ergoogelbar.

Wer hiergegen professionell streitgeeignet ist, kann wie ein Rechtsanwalt nicht von Luft und Liebe leben.
Geringverdiener - darum geht es hier ja - können das nicht ändern.
Man könnte es zwar auf Gemeinschaftsbasis ändern, aber diese Frage ist nur per PM erörterbar.
"Feind liest mit."


Edit "Bürger": Bitte hier im Thread der Übersicht und Thementreue wegen nicht weiter erörtern, sondern ggf. per PM.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2019, 00:05 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

L
  • Beiträge: 42
Hallo Freunde der ungehinderten Meinungsbildung,

die Verfassungsbeschwerde

1 BvR 2452/18

wurde ohne Begründung vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

Es hätte mich auch sehr gewundert, wenn die Richter dort sich dazu herabgelassen hätten über ihre eigene Unfähigkeit zu befinden.

Meint
der
Linksabbieger


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o
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Hatte beim Linksabbiegen der Bruder noch das Lenkrad in der Hand?

Solange der Bruder dabei ist, warte ich mit einer VB. Ich muss mich nicht von dem ablehnen lassen.

Und was ist mit der VB von Herrn Dr. Hennecke - ist sie noch im Rennen? (Das AZ habe ich auch nach mehrmaligem Rumgucken nicht gefunden, obwohl ich meine, dass sein Name in irgendeiner Tabelle mit dabeigestanden hätte.)


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G
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Der Bruder ist schon am 30.11.18 vom Bundespräsidenten in den Ruhestand versetzt worden.

Verfassungsbeschwerden können übrigens nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung eingelegt werden.


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Alle Beschwerden "Rundfunkabgabe" wurden wohl noch vor Ausscheiden von Ferdinand Kirchhof "abgewickelt" = abgelehnt.
Hier liegen intern einige weitere gerade beim Gericht abgearbeitete AZn vor, was aber leider nicht eingegeben werden kann, weil noch in Prüfung, ob je nach Vorverfahren für EGMR-Beschwerde geeignet - dann sollten AZn taktisch klüger nicht publiziert werden.

Ablehnungen nach üblicher Arbeitsteilung vermutlich formuliert im Referat von Verfassungsrichter Prof. Dr. Paulus (FDP). Nun für CDU/CSU statt Kirchhof ein Rechtsanwalt im Amt, relativ jung und als Anwalt realitätsnah und ohne Methusalems-Brille für den Dinosaurier ARD, ZDF.

In diesem Kontext verlautbarte zum Teil eine fein verdeckte Botschaft: Neue Beschwerden können nun mit Aussicht auf Prüfung eingereicht werden.
Vorausgesetzt, dass sie "völlig neu" argumentieren.
Genau hierfür wurde finanzielle Förderbereitschaft mehrfach erfragt, bisher erfolglos. Neu zu überdenken?
Jedenfalls könnte dieser Thread weiterhin neues AZ-Futter erhalten.

Die Quelle soll ausnahmsweise nicht mitgeteilt werden.
Das ist an sich auch überflüssig, weil die "fein verdeckte Botschaft"  sowieso nichts weiter ist als Jura-Prinzip. Nicht sofort erkennbar für die vielen würdigen Normalverteidiger des Rechtsstaats, sondern rechtlich "rechtssystemisch". Also lassen wir das hier weg, weil nicht kurzzeilig kommunizierbar.

Was nicht öffentlich werden soll - Feind liest mit - :
In der Quelle ist eine Art indirektes faktisches Einreichungsverbot für einen spezifischen durchaus geschätzten Anwalt für neue "argumentativ nicht-neue" Beschwerden (bisher 50++): Kostenbelastung des Anwalts (nicht etwa des Mandanten!), gesetzliche Obergrenze 2600 €, pro Neueinreichung, weil Interessenkollision zwischen Mandanten-Interesse / Anwaltsinteresse in Betracht komme. Auch das ist komplex - also auch hierzu kein Versuch, es verständlich zu machen. Ein Forum ist nicht Jura-Seminar.

Ab sofort Vorsicht auch für alle Selbsteinreicher: Dafür droht bei sehr ungeeignet formulierten Beschwerden ab sofort etwas Analoges, dann beispielsweise 300 €. Sogar bei lebenszeitiger Erstbeschwerde eines Bürgers scheidet diese Gefahr ab jetzt nicht völlig aus.


Bitte dies hier nicht zur Erörterung ausweiten. Es ist nur als Info gedacht, wieso dieser Thread "Verfahrensübersicht" jetzt eine Zäsur hat, wie es aber weitergehen könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2019, 09:57 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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