Edit "Bürger":
Vielen Dank für diesen sachlich-aufklärerischen Beitrag.
Alle Betroffenen und Interessierten im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.-----
Hallo Zusammen,
da Fehler beim Widerspruch gegen einen Bescheid der Rundfunkanstalt leicht passieren können
und die Folge eines nicht nachweisbaren oder nicht fristgerechten Widerspruchs eine endgültige,
berechtigte und auch problemlos zwangsvollstreckbare Forderung der Rundfunkanstalt nach sich
zieht, wollte Person A in diesem Thread mal ein paar Tipps und Erfahrungen austauschen.
Regel 1:
Jedem einzelnen Bescheid der Landesrundfunkanstalt muss separat nachweislich und fristgerecht widersprochen werden
Wird dies nicht beachtet, hat man schon verloren. Die Methode "ich habe keinen Bescheid erhalten" ist
zum Scheitern verurteil und führt bei Nichtzahlung am Schluss zur Zwangsvollstreckung.
Frist verpasst = Bescheid wird rechtskräftig und das Geld ist weg.
Erst reicht auch nicht ein Widerspruch für alle zukünftigen Bescheide aus. Jeder Bescheid ist ein selbständiger Verwaltungsakt und jedem muss einzeln, nachweislich und fristgerecht widersprochen werden.
Regel 2: Nachweislich und
fristgerecht dem Bescheid widersprechen
Bewährt hat sich ein doppelter Widerspruch. Einmal per Telefax mit Sendebestätigung sowie per
Einschreiben (ein Rückschein ist bei vorherigem Widerspruch mit Fax dann nicht mehr notwendig).
Jede Landesrundfunkanstalt hat
mehrere Faxnummern.
Das Senden von Widersprüchen per Fax hat mehrere Riesenvorteile: A) es ist rechtlich anerkannt
und kann über eine Sendebestätigung nachgewiesen werden B) es ist kostengünstig - reine Tele-
fonkosten, bei Telefonflatrate überhaupt keine Telefonkosten C) es ist superschnell, gerade wenn
es zeitlich eng wird. Es gilt auch noch ein 1 Minute vor Fristablauf in der Nacht abgesendetes
Fax.
Person A kann auch jedem Privatmann/Privatfrau ein kleines Faxgerät für zu Hause nur empfehlen. Dies
hilft in der Not bei allen Fristen mit Behörden, Rechtsanwälten, in Streitfällen mit Privatpersonen etc.
Es hat schon seinen Grund, dass Juristen in Zeiten des Internets immer noch intensiv auf Faxgeräte
zurückgreifen.
Von einem Widerspruch per Email ist dringendst abzuraten. Dies geht im Zweifelsfall voll in die Hose,
weil dieser rechtlich nicht anerkannt wird (auch nicht mit Zertifikat etc.). Bequemlichkeit führt hier
zur Niederlage.
Bitte niemals einen Widerspruch per Fax an den Beitragsservice/GEZ und dessen kostenpflichtige Nummer
statt an die kostenfreien Faxnummern der Landesrundfunkanstalt senden. Da wirft man denen sonst noch
zusätzlich Geld in den Hals.
Person A Rundfunkanstalt bekommt jeden einzelnen Widerspruch an mindestens drei Faxnummern.
So ist sichergestellt, dass da niemand auf die Idee kommt zu behaupten, man hätte den Wider-
spruch nicht erhalten. Diese Faxe stehen in der Regel auch nicht beisammen, sondern sind alle etwas
weiter voneinander entfernt. Bearbeiten tut es aber eine zentrale Stelle.
Hinsichtlich der einzuhaltenden Frist empfiehlt es sich beim Thema Rundfunkbeitrag entweder
einen Eingangsstempel zu führen, oder aber ein Buch, in dem tabellarisch, nachweislich der Reihen-
folge nach festgehalten wird, wann welcher Bescheid eingetroffen ist.
Wem dies alles zu viel Arbeit ist, sollte bedenken
a) dass verpasste Bescheide ohne Rücksicht zwangsvollstreckt werden
b) dass wir mit dem ganzen Procedere noch eine ganze Weile zu tun haben werden. Es wird nicht in einem halben Jahr vorbei sein, sondern eher mehrere Jahre andauern
LG Peli