Warum in einigen Fällen -> vollstreckt wird und in anderen nicht kann noch nicht nachvollzogen werden.
Beispiel: es wird nicht vollzogen, somit nicht vollstreckt:
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder FormfreiAntwort 60 Seite 8 Teil B
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179Ein möglicher Unterschied könnten Begründungen im hilfsweisem Widerspruch oder die LRA sein
Ziel eines jeden Bürgers muss also zunächst sein, nicht zahlen, richtig reagieren mit Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, die Gründe sind dabei, dass der Rundfunkbeitragsvertrag verfassungswidrig ist. Das steht insoweit fest, wenn dieser Beitrag eine Person A davon abhält Medien nach Artikel 5. zu nutzen und zwar in freier Wahl.Diese Aussage ist in soweit richtig, siehe erstes Zitat in
prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211Erst Link folgen, dann lesen
Wegen der Aussage in diesem Urteil, ist es wichtig zu erklären, dass der monatliche Rundfunkbeitrag dem Kläger den Zugang zu Informationen versperrt.Oder irgendwie ähnlich, dass Ihm finazielle Mittel bei der freien Wahl der Quelle für Informationen etc. fehlen.
Eine Zurückweisung könnte so aussehen:
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfreihttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345dann könnte es auch mit der Aussetzung siehe Antwort 60 gleiches Thema Teil B klappen
Die Zurückweisung erfolgte als Ganzes, wegen Nichtigkeit des Gesetzes, es ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform.
Ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erfolgt nur hilfsweise also Ersatzhalber, damit keine Nachteile entstehen, denn leider werden in Deutschland auch rechtlich nicht richtige Sachen vollstreckt.