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Autor Thema: Einem Bescheid richtig widersprechen + Methoden die einfach nicht klappen können  (Gelesen 8811 mal)

P
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Warum in einigen Fällen -> vollstreckt wird und in anderen nicht kann noch nicht nachvollzogen werden.

Beispiel: es wird nicht vollzogen, somit nicht vollstreckt:

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei

Antwort 60 Seite 8 Teil B
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179

Ein möglicher Unterschied könnten Begründungen im hilfsweisem Widerspruch oder die LRA sein


Ziel eines jeden Bürgers muss also zunächst sein, nicht zahlen, richtig reagieren mit Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, die Gründe sind dabei, dass der Rundfunkbeitragsvertrag verfassungswidrig ist. Das steht insoweit fest, wenn dieser Beitrag eine Person A davon abhält Medien nach Artikel 5. zu nutzen und zwar in freier Wahl.

Diese Aussage ist in soweit richtig, siehe erstes Zitat in

prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211

Erst Link folgen, dann lesen

Wegen der Aussage in diesem Urteil, ist es wichtig zu erklären, dass der monatliche Rundfunkbeitrag dem Kläger den Zugang zu Informationen versperrt.

Oder irgendwie ähnlich, dass Ihm finazielle Mittel bei der freien Wahl der Quelle für Informationen etc. fehlen.

Eine Zurückweisung könnte so aussehen:

2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70345.html#msg70345

dann könnte es auch mit der Aussetzung siehe Antwort 60 gleiches Thema Teil B klappen

Die Zurückweisung erfolgte als Ganzes, wegen Nichtigkeit des Gesetzes, es ist aus verschiedenen Gründen nicht verfassungskonform.
Ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erfolgt nur hilfsweise also Ersatzhalber, damit keine Nachteile entstehen, denn leider werden in Deutschland auch rechtlich nicht richtige Sachen vollstreckt.


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g
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Jeder Bescheid ist ein selbständiger Verwaltungsakt   

Hierbei habe ich noch Nachholebedarf.
Verwaltungsakt - verbinde ich immer mit einer Behörde, einem Amt,, Finanz, Zoll, Polizei, also staatlicher Stelle mit hoheitlichen Rechten, Weisungsrecht etc. .
Mir will das nicht so recht in den Kopf. Komm ich einfach nicht mit.
Wenn mir die Energie eine Rechnung stellt, dann ist das m.E. kein Verwaltungsakt, da ja Unternehmen. M.E. ist das ganz normaler Schriftverkehr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2016, 23:37 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Für das Energie-Unternehmen gibt es aber z.B. (noch?) keinen "Energiebeitragsstaatsvertrag", in welchem z.B. festgelegt sein könnte, dass VERWALTUNGsvollstreckungs Anwendung findet... ;)

Siehe bitte unter
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html

Kann man mögen - oder auch nicht.
Kann man auch angreifen.
Aber eben nur auf dem Rechtsweg, denn ansonsten ist die Vollstreckung im Zweifel schneller.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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