"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)

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creative100:
Person A liegt lediglich ein Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015 vor. Dieser Festsetzungsbescheid sieht genau so aus wie unter den Link (http://inickles.de/user/images/14/669a33999ba1ed8ef4a9132bf33c520bbd2d908f.jpg) zu sehen ist nur mit meinen Daten versehen. Ofensichtlich liegt hier kein gültiger Verwaltungsakt vor laut deinen Formulierungen. Zwischenzeitlich hat Person A zuvor lediglich 2 Zahlungsaufforderungen bekommen und zwar letztes Jahr schon. Darauf hin hat A die Befreiung abgeschickt mit bitte um Zusendung des Befreiungsantrags. Danach hat A nie wieder was gehört bis zum Festsetzungsbescheid vom 02.07.2015.

Weiterhin hat Person A versucht telefonisch mit dem Beitragsservice über das Schreiben bezüglich des Befreiungsantrags nachzufragen. Die Antwort lautete: Es währe nie etwas angekommen da hätte A wohl Pech gehabt, denn ohne die nötigen Unterlagen kann der Beitragsservice Person A nicht befreien. Nun recherchierte Person A im Internet und kam so zu diesem Forum mit der Hoffnung auf Hilfe. Das Recherchieren hat nun etwas länger gedauert bis das erste Schreiben der Stadt kam und so wurde frei von der Leber weg gepfändet.

Person A ist der Auffassung, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag und weil die zu pfändenden Personen hier von Beginn der Pfändung einfach ohne Aufklärung bleiben, kann die beauftragte Behörde machen was sie will. Auch wenn diese gefilmt werden was Person A gemacht hat. Ein Zeuge war auch dabei. Person A möchte schon die Zeit aufwenden dagegen vorzugehen wie @Knax beschreibt, doch muss Person A sicher sein, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Wenn man das diskutieren könnte... Gerne ist Person A bereit die Unterlagen für die Herausgabe und den Ablauf der Übergabe des PKW die hinzukommen zu veröffentlichen sofern hierfür Interesse besteht.

gerechte Lösung:

--- Zitat von: creative100 am 15. Oktober 2015, 14:17 ---Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw. )
--- Ende Zitat ---

Das kann dir Mr. X nicht sagen, aber kannst du Mr. X sagen, was die Postbank in Köln mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zu tun hat?
Diese Frage darfst du ja denen gerne mal stellen. Wennschon, dann auf ein Konto des MDR. Köln wird abgelehnt. Es könnte sich ja um Nachahmer, Trittbrettfahrer, Abzocker handeln, denn deren liebste Bank ist die Postbank.
Rundfunk ist Ländersache und der MDR hat doch sicher ein eigenes Konto in Mitteldeutschland oder werden die LRAs alle von der GEZ, BS überwacht?
Die holen das Geld auf ihr Konto. Wer soll da noch den Überblick behalten?
Die GEZ ist kein Einzug mehr sondern eine Überwachungs- und Strafbehörde. Die GEZ mausert sich zum obersten Vollstrecker aller Zeiten.

Wie pinguin schreibt, kommt das Schreiben niemals vom MDR, sondern vom BS. Die täuschen doch, wo es nur geht.

Ist denn das Fahrzeug so eine alte Mühle, die nur noch 312 Eur Wert ist? Über die 312 darf nicht gepfändet werden. Das kennt Mr. X nicht.

" Es währe nie etwas angekommen da hätte ich wohl Pech gehabt, ..  "   Das schreiben die auch Mr. X . Da gibt es aber Fax-Protokolle, die die gesendeten Widerspruchsschreiben z.B. belegen. Faule Ausreden von denen.

nexus77:

--- Zitat von: creative100 am 17. Oktober 2015, 09:46 ---Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.

--- Ende Zitat ---

Also jemand der unrechtmäßig in den Knast kommt, der hat auch Anspruch auf Entschädigung. Die ganze Aktion war nicht rechtsmäßig, somit müsste Person A auch auf Schdenersatz klagen können. Und zahle sie denen bloß nichts, dann denken die, die kommen in Zukunft damit durch....

Zu dem angebl. Verwaltungsakt.... dieses ist ein Formschreiben was ALLE (auch ein Mr. X z.B.) zu erhalten scheinen, ob ein Formschreiben was für jeden gleich ist, überhaupt ein gültiger VA sein kann, muss jemand anderes beantworten. Ansonsten überprüfe Person A nach dem letzten Urteil Tübingen LG - die haben so einiges aufgezählt. X kann keine ausstellende Behörde auf dem Schreiben erkennen, da werden auch mind. 3-4 verschiedene Organisationen, sowie 2 versch. Anschriften genannt. Was u.a. auch Tübingen bemängelt und das mit RECHT. Kam das im "gelben Brief", falls ja ist es ein Hinweis auf Behördenpost.


EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.

creative100:

--- Zitat ---EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht
--- Ende Zitat ---

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später

GEiZ ist geil:
Meiner Ansicht nach ist diese Pfändung unverhältnismäßig. Hier werden unnötigerweise Abschleppkosten generiert, die bei 50% der Forderung liegen. Das ist noch schlimmer als diese "Ventilwächter". Die Stadtkasse möge sich das Geld doch bei der GEZ wiederholen.

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