"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)

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Viktor7:
Für übereifrige Städte die private Autos wegsperren statt übliche Maßnahmen der Pfändung des Gegenwertes in der Wohnung oder Kontopfändung durchzuführen, könnten möglicherweise auf dem rechtlichen Weg über das Verhältnismäßigkeitsprinzip gestoppt werden.

Die Handlung ist rechtswidrig, weil vollkommen unverhältnismäßig.


--- Zitat ---Verhältnismäßigkeitsprinzip
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

--- Ende Zitat ---

Bitte selbständig in dieser Richtung in den Urteilen nachrecherchieren.

novoderm:

--- Zitat ---Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Wenn es soweit schon kommt, dann sehen wir daran, dass der STAAT (und nicht nur GEZ) inzwischen bereit ist das gg. alle Widerstände durchzuziehen.

--- Ende Zitat ---

Oh doch! Gestern kam dazu wieder ein Beitrag auf N24, wie momentan verstärkt Gelder durch die Kommunen eingetrieben werden. Gründe seien die leeren Kassen und der Druck durch Gläubiger. (Hier meinten sie aber sicher, die gute "Zusammenarbeit" mit den jeweiligen Rundfunkanstalten und den selbstständigen GVs. Eine Hand wäscht halt eben die Andere.) 

Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)

Auch hier hat man wieder diesen VENTILWÄCHTER herbvorgehoben. Damit spart sich die Stadt ja bekanntlich die Abschlepp-, Verwaltungs- und Verwahrkosten. Der ADAC und andere Verbände/Fachleute haben dieses Vorgehen jedoch in Frage gestellt und sehen diese Entwicklung nicht positiv. Das hilft zwar dem Betroffenen wenig aber man sieht auch hier, dass man nicht ganz alleine ist, mit seiner Meinung.
Übrigens handelt es sich beim Hersteller, der Ventilwächter, um einen führenden Behördenausstatter.

In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.

tokiomotel:

--- Zitat von: novoderm am 18. Oktober 2015, 10:45 ---
In solchen Fällen sollte man Mal über folgende Gegenmaßnahmen nachdenken.

1. Selbst 4 Ventilwächter kaufen und anbringen.  >:D (Hat ja auch den Vorteil, weil die Ventilwächter auch als Diebstahlsschutz angepriesen werden.)
oder
2. Den Fahrzeughalter umtragen lassen.

Alles eine Frage von Aktion und Reaktion, würde ich sagen.


--- Ende Zitat ---

3. Es wird doch m.E. nur ein Rad mit Ventilwächter "gesichert" und somit das ganze Auto als Pfand missbraucht.
Was spricht dagegen dieses eine Rad gegen ein anderes zu wechseln, um schnellstens wieder fahrbereit zu sein. Der Ventilwächter lässt sich doch später mit etwas Geschick und dem passenden Werkzeug ohne Schaden am Reifen selbst anzurichten wieder entfernen.
Einen Ventilwächter hat es dann an meinem Eigentum niemals gegeben.... :P
Zur Not gibt es ja schließlich auch einen eh vorhandenen kompletten Wechselsatz Winter/Sommerräder.... >:D

nexus77:

--- Zitat von: creative100 am 18. Oktober 2015, 08:53 ---
--- Zitat ---EDIT:@ Creative100: Die haben WIRKLICH wg. ein paar 100€ den PKW gepfändet ??? Ich glaube das irgendwie nicht
--- Ende Zitat ---

Ok, ich werde im laufe des Tages die Unterlagen veröffentlichen, doch bin ich gerade bei meinen Eltern es wird also erst Nachmittag. Hier in Erfurt herschen rauhe Winde bezüglich Vollstreckung und das KFZ habe ich zwischenzeitlich durch Zahlung unter vorbehalt ausgelöst. Gesetze existieren hier nicht bei der Stadtkasse und Willkür ist an der Tagesordnung. In meinem Video kann man das sehr deutlich sehen und ich werde es  zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Das KFZ ist zwar wieder bei mir, doch will ich eben die Gebühren für die Abschleppkosten wieder.....


Bis später

--- Ende Zitat ---

Aber sei vorsichtig. Da dürfen keine Personen erkennbar sein. Bei YT zB. werden solche Videos in letzter Zeit regelmäßig wegen Beschwerden der GV/Vollstrecker gelöscht. Also immer unkenntlich machen, so dass keiner zu erkennen ist. Nur ein Tipp :)

NOCH haben wir ja Gesetze die auch Staat, Städte und erst recht GEZ & Co. einzuhalten haben. Da musst Du auf jeden Fall hinter bleiben und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen (imo): Die sehen das natürlich anders, sie stehen über dem Gesetz. Wir müssen denen zeigen, dass sie
sich irren.

nexus77:

--- Zitat von: novoderm am 18. Oktober 2015, 10:45 ---
Im Beitrag wurde von 950 000 Vollstreckungsersuchen, deutschlandweit, gesprochen, um säumige Schuldner zur schnelleren Zahlung zu zwingen. (Des DEUTSCHEN liebstes Kind, ist und bleibt halt eben das Auto.)

 
Soweit ich den Beitrag verstanden habe, handelt es sich überwiegend um nichtbezahlte Rundfunkgebühren. Es gibt aber auch andere Gründe, warum die Kommunen um Amtshilfe gebeten werden. (Steuerschulden, nichtbezahlte Kindergartenbeiträge, etc.)


--- Ende Zitat ---

Wegen des liebsten Kindes, auch meine Vermutung, d.h. Angstmache. So dass Verweigerer denken, ohhjjjeeee, mein liebstes, allerteuerstes Auto wird gepfändet, da zahle ich lieber.

Bei Steurschulden zB. wenn diese vom FA rechtsmäßig ermittelt wurden ist das aber auch was anderes. Denn das ist legal und das FA ist eine Behörde. Im GEZ Falle trifft beides nicht zu. Will sagen, das FA als Behörde darf natürlich andere Behörden (hier Stadt) um Amtshilfe ersuchen. GEZ darf das aber nicht.

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