"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
nieGEZahlt.82:
--- Zitat von: novoderm am 20. Oktober 2015, 13:58 ---Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.
--- Ende Zitat ---
Wo bitte hab ich etwas wegargumentiert? Den Satz zeige mir mal.
Dieser § bezog sich lediglich auf den von mir zuvor geschriebenen Satz, zur Veranschaulichung! Nicht mehr und nicht weniger!
Also unterstelle mir bitte nicht so eine Behauptung.
anne-mariechen:
--- Zitat von: Alpha667 am 20. Oktober 2015, 17:08 ---
--- Zitat von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 22:26 ---
Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.
--- Ende Zitat ---
Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)
--- Ende Zitat ---
@ Alpha667
wir werden einfach von der Verwaltung einschliesslich der Parteien und den führenden Köpfen betrogen und das hat Strategie. Das geht solange gut bis viel mehr Menschen betroffen sind und dann explodiert die Solidarität. Man nehme die Diskussion Straftätern den Führerschein zu entziehen und so verhält es sich doch bei einer PKW-Pfändung.
Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Strassenrad stand.
Oder weis jemand wie es sich verhält, wenn der GV einen Wohnungsgegenstand pfändet. Wann wird der Gegenstand vom GV zur Verwahrung genommen?
novoderm:
Ob Privatgrundsück oder öffentlich spielt keine Rolle. Wenn gepfändet wird, wird gepfändet.
Alle anfallenden kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. (Einlagerungskosten, Verwahrstelle PKW, etc.)
Ich kenne einen Fall, wo es um eine Zwangsräumung, wegen Mietschulden, ging. Da wurde so verfahren, dass das Privateigentum, des Mieters, in eine Eigentümerüberlassung ging. Sprich alles was in der Mietwohnung war "gehörte" ab sofort dem Vermieter. Solang, bis die Mietschulden beglichen waren. Auch hier kam es zu weiteren Kosten, weil der Vermieter natürlich die Sachen einlagern musste, um die Wohnung wieder vermieten zu können.
"Witzigerweise" hatte der Schuldner auch ein Fz, welches aber nicht gepfändet wurde. Begründung:"Zu geringer Restwert!"
Blitzbirne:
--- Zitat von: Kurt am 19. Oktober 2015, 22:57 ---@Blitzbirne: schon gecheckt ob und wer von Verkehrs-/Autofahrerverbänden/Vereinen in den Rundfunkräten sitzt ? >:D
Nicht dass der Schuss "nach hinten" losgeht ;)
Gruß
Kurt
--- Ende Zitat ---
Zumindest den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier hat der ADAC im Beirat.
--- Zitat ---Seit 1. September 2014 ist Papier Ombudsmann der Schufa.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Papier bezieht in der Öffentlichkeit Stellung zu politischen Fragen. So hat er die Politiker nach der Bundestagswahl 2005 aufgefordert, das Vertrauen der Bürger nicht weiter aufs Spiel zu setzen. Die Menschen erwarteten „eine verantwortliche politische Führung des Landes“ und „keine Vorführung taktischer Scharmützel“ oder „smarte Sprüche aus der Werbeabteilung der Politikberatung“.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier
creative100:
--- Zitat ---Für mich stellt sich noch die Frage zu den Abschleppkosten, ob das Fahrzeug auf einem privaten Grund also PKW-Parkplatz oder nur am Straßenrad stand.
--- Ende Zitat ---
Durchaus könnte Person A hier Hausfriedensbruch anzeigen. Für das Betreten von Privaten Grundstücken, benötigt eine Behörde zusätzliche Genehmigung. Im Fall von Person A ist es ein privates Gelände einer Wohnungsgesellschaft. Es wäre keine gute Idee dies einzubeziehen.
Person A ist nun dank eurer Hilfe auch sicher, dass hier kein gültiger Verwaltungsakt vorlag. Weiterhin ergibt sich nun die Frage wie man nun vorgeht. Person A ist der Auffassung, dass man so ein rechtswidrigen Vorgang nicht einfach so stehen lassen sollte. Die Vollziehungsbeamten kommen vor Lachen nicht aus den Schlaf und haben absolute "Freiheit" in solchen Dingen.
Eine Anzeige zum Schadensersatz wäre vermutlich der erste Weg. Hilfreich hierzu könnte ein Hinweis zu einem Muster sein, damit Person A ein Gefühl dafür bekommt, wie man das Formuliert. Strafanzeige kann Person A an den Verantwortlichen stellen, denn per Fax hat er doch aus Versehen sein gesamten Name an Person A übersendet.
Es wird ja immer im Auftrag und nur mit Nachname unterschrieben somit entzieht sich der Unterzeichner der Verantwortung über den Inhalt des Schreibens. Man kann den Unterzeichner also nicht belangen schon gar nicht wenn er nicht mit vollen Namen unterschreibt.
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