"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
creative100:
Kann mir jemand sagen ob hier für die Stadt ein gültiger Verwaltungsakt vorliegt?
Also ist dieses Vollstreckungsersuchen rechtlich korrekt oder nicht. (Unterschrift usw.)
Edit "Bürger":
Dokument-Anonymisierung musste ergänzt werden.
Bitte immer und überall auf den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum achten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Bürger:
Die Frage ist vermutlich nicht richtig gestellt... ;)
1. Ein "Vollstreckungsersuchen" ist per se kein "Verwaltungsakt" an sich...
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783
--- Zitat von: PersonX am 01. September 2015, 11:45 ---Zitat aus Satz 6 vom Anhang 2 L 240/14
--- Zitat ---Das Vollstreckungsersuchen ist mangels eigener Außenwirkung kein Verwaltungsakt.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
2. Die "rechtliche Korrektheit" des Vollstreckungsersuchens wird hier keiner abschließend beantworten können.
Das Landgericht Tübingen hat da mehrfach seine überzeugende Sichtweise dargelegt...
...zuletzt im September 2015
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.0.html
...gem. der jeweiligen LandesVERWALTUNGsvollstreckungsgesetze bestehen i.d.R. Anforderungen, die üblicherweise eine Unterschrift - insbesondere bei Vollstreckungsersuchen - erübrigen.
Das Thema "Unterschrift" unter Verwaltungsakt ist ohnehin eine wenig bis gar nicht tragfähige Argumentation.
Oder hat schon mal jemand einen unterschriebenen Einkommensteuerbescheid gesehen...? ;)
Bitte also nicht darauf versteifen...
pinguin:
Zudem kommt das Teil ersichtlich nicht vom MDR.
creative100:
Also fest steht eins, aufgrund dieses Vollstreckungsersuchen wird die Stadt tätig. Ihr ist es egal (laut Aussage der Mitarbeiter), ob die Forderung der GEZ begründet oder unbegründet ist. Es wäre nicht Aufgabe des Amtes zu prüfen, ob die Forderungen berechtigt sind. Wir ziehen die Vollstreckung durch, da wir ein Vollstreckungsersuchen (GEZ) vorliegen haben.
Die Vollstreckung wurde auch radikal bei Person A durchgeführt und der vor dem Haus stehende PKW wurde gepfändet. Zwischenzeitlich wurde die Pfändung von der GEZ zurückgezogen. Hierzu folgendes Zitat:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr Person A,
Wir beziehen uns auf Ihr Fax vom 8.10.2015 und unser heutiges Telefonat.
Sie teilen uns mit, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Befreiung nur für die Zeiträume möglich ist, für die sie uns die Nachweise zugesandt haben. Wir haben ihr Anliegen erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die zurückliegenden und nachgewiesenen Zeiträume nunmehr berücksichtigen.
Unsere Entscheidung werden wir Ihnen mit separater Post mitteilen.
Mit heutigem Datum setzten wir uns auch mit der Stadtkasse in Verbindung und zog die Vollstreckungsmaßnahme zurück.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: das Beitragskonto ist ausgeglichen.
Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht teilen Sie uns Ihre Änderung bitte mit. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
--- Ende Zitat ---
Person A setzte sich nun telefonisch mit der Stadt in Verbindung und bat um schriftliche Mitteilung wann Person A nun sein Fahrzeug abholen kann. Daraufhin bekam Person auf folgendes Schreiben/Fax:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr Person,
Entsprechend unserem heutigen Telefonat bestätigen wir Ihnen, dass die oben stehende Pfändung wegen der entstandenen Auslagen (Abschleppkosten) und unsere Vollstreckungskosten weiterhin besteht.
Aus Kulanzgründen sind wir bereit, wegen der Rücknahme der Forderung des Beitrags Service vom 12.10.2015, hier eingegangen auf Anforderung per Fax am 14.10.2015 und anschließend am selben Tag per Post, auf unsere Vollstreckungskosten zu verzichten.
Zur Aufhebung der Pfändung und Herausgabe des PKW sind wir nur gegen Zahlung der Abschleppkosten (166,60 €) die von uns bereits bezahlt wurden bereit.
Als Rechtsgrundlagen verweisen wir auf das Thüringer Verwaltungszustellung-und Vollstreckungsgesetz (ThÜRVwZVGKostO) und die danach herausgebrachte Pfändung, die bis zu dessen Aufhebung durch uns bestand hat.
Zur Abwicklung von Zahlungen Freigabe wenden Sie sich bitte an die ihnen bekannten Vollziehungsbeamten
--- Ende Zitat ---
Person A stellt sich nun die Frage, wie er das Geld für die Abschleppkosten zurückfordern kann. Die Argumentation der Stadt ist nicht gerade überzeugend, jedoch findet Person A keinen Ansatz was er machen könnte.
Knax:
Hallo zusammen,
diese Diskussion macht mich wirklich wütend, weil die Pfändung des Pkw so unendlich unfair ist.
Creative100, ich würde Person A folgendes vorschlagen:
Bitte sehe sie sich ihren Festsetzungsbescheid an. Überprüfe sie, ob darin ein Leistungsgebot, also die Aufforderung des Abgabengläubigers gegenüber dem Abgabenschuldner zur Zahlung der Rundfunkbeiträge enthalten ist. Nur wenn dies der Fall ist, handelt es sich bei dem Festsetzungsbescheid um einen sog. Leistungsbescheid. Allein eine Festsetzung von Rundfunkbeiträgen kann nicht vollstreckt werden, weil die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen weder eine Anforderung öffentlicher Abgaben noch eine sonstige Handlung ist, die vollstreckt werden könnte. In diesem Fall wäre die Vollstreckung rechtswidrig, weil die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben. In Bezug auf die entstandenen Kosten würde ich -sofern man die Zeit und die Nerven hierfür aufbringen will- auf Schadensersatz gegenüber der Stadt klagen.
Es ist erstaunlich, wie weit man sinken kann, um der Bevölkerung das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier auf dem niedrigsten nur denkbaren Niveau angekommen. Und die quotengeilen Rundfunker denken, mit solchen Methoden würde die Akzeptanz ihres Rundfunks steigen?!
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