"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)
Kurt:
@Blitzbirne: schon gecheckt ob und wer von Verkehrs-/Autofahrerverbänden/Vereinen in den Rundfunkräten sitzt ? >:D
Nicht dass der Schuss "nach hinten" losgeht ;)
Gruß
Kurt
Kurt:
@Blitzbiren:
kannst Du in Sachen ADAC noch nachlegen ?
--- Zitat ---Auch wenn es darum geht, die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender zu bezahlen, zeigen sich die Düsseldorfer nicht besonders zahlungsfreudig: Die zuständige Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat allein in diesem Jahr in mehr als 21.000 Fällen das Düsseldorfer Rathaus um Amtshilfe bei der Vollstreckung gebeten. Das ist um ein Vielfaches höher als in anderen Städten in der Region. Das mag vielleicht auch daran liegen, dass Düsseldorf - anders als Städte wie Wuppertal oder Krefeld - nicht zu dem drastischen Werkzeug des Ventilwächters beim Eintreiben der Gebühren greift. Bei dieser Technik werden Wegfahrsperren an die Autoreifen der säumigen Zahler geklemmt. In der NRW-Landeshauptstadt werden weder Ventilwächter noch Parkkrallen eingesetzt, "wir prüfen aber, das zu ändern", sagt Paulat.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-stadt-hat-34-millionen-euro-aussenstaende-aid-1.5479600
abgerufen am 20.10.2105 gegen 11:15 CEST
Gruß
Kurt
nieGEZahlt.82:
--- Zitat von: novoderm am 18. Oktober 2015, 12:59 ---@tokiomotel
Irgendwo habe ich gelesen, dass wenn man die angebrachte Wegfahrsperre, in irgendeiner Art und Weise ignoriert oder umgeht, man widerum riskiert eine weitere Geldstrafe oder auch Freiheitsstrafe zu bekommen. Die Maßnahme wird ja angekündigt und in der steht dann auch , was man darf und was nicht. Wenn der Ventilwächter angebracht wird, bekommt man ja zusätzlich noch einen Aufkleber ans Fz und da steht dann zusätzlich der Hinweis, was ab sofort erlaubt ist, etc.
Also ist der Radwechsel auch eine Form von Manipulation. So kommt dann Eins aufs Andere. Ersatzrad ist auch keine Lösung, denn das ist ja nur da, um kurzfristig ein vollwertiges Rad zu ersetzen. Ich kenne wenige Leute, die ein fünftes Vollrad rumliegen haben. Winterreifen, im Sommer und umgekehrt, ist auch keine Lösung.
--- Ende Zitat ---
Wenn mir ein Dieb etwas wegnimmt und ich hole es mir zurück, macht mich das automatisch auch zum Dieb? Wohl eher nicht.
§ 242 StGB:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
novoderm:
Mit dem § argumentierst Du keine behördliche Maßnahme weg und das weißt Du sicherlich selbst!
Wäre es so, dann hätte die hier betroffene Person sein Fz längst wieder. Vielmehr hätte die Behörde dann gar nicht so gehandelt.
Bitte nicht immer Alles und Jeden als absolut unfähig hinstellen, auch wenn es um die Behörden geht.
nexus77:
--- Zitat von: anne-mariechen am 19. Oktober 2015, 22:26 ---Das ist sehr schade vielleicht sollten wir diese Unterlagen den Richtern an den VG in ganz D für Ihre Fortbildungspunkte aushändigen, einschließlich der Verwaltungsorgane wie GV's.
--- Ende Zitat ---
Das wird Mr. Z tun, sobald es bei ihm "ernst" wird :)
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