Hallo zusammen,
ich möchte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen der GEZ...etc....einreichen, Beschwerdeformular GER - 2016 / 1 liegt vor und die Anleitung wurde schon durchgelesen............ist natürlich für einen Laien sehr kompliziert. Hat da jemand Vorschläge bzw. Vorlagen die sich schon bewährt haben ?
Es würde wenig Sinn machen , etwas einzureichen..das dann in dem Papierkorb endet !!
Danke für ev. gute Tips und Vorlagen !!
@heizer1960
Du bist an Tips interessiert. Da mache ich mir mit meiner nachfolgenden Aussage zwar keine Freunde, aber so einfach mal eine Klage beim EuGH einzureichen ist nicht. Alles was hier an Kommentaren und Zitaten aus EU-Entscheidungen z.B. von @Pinguin verbreitet wird und wurde ist schön zu lesen, doch so stelle ich fest keiner von diesen Personen hat jemals eine Klage vor dem EuGH erfolgreich geführt.
Mich hat das alles nach dem Hintergrund was ist Sache interessiert und deshalb habe ich mir ein Buch gebraucht gekauft (12 Euro).
EU-Prozessrecht - Matthias Pechstein Mohr Siebeck Lehrbuch 4. neu überarbeitete Auflage (2011) ISBN-10: 3161507436So einfach die Klage beim EuGH ist nicht. Ich rate Dir geb mal die paar Euro aus und dann bekommst einen Einblick.
Ob man als (vielleicht auch wie ich) rechtsunkundiger bei EuGH erfolgreich ein Gerichtsverfahren führen kann, bezweifele ich nach dem lesen des Buches. Mir ist klar ich werden nicht beim EuGH klagen. Ich werde meinen Widerstand zum RF-Betrag mit meinen Methoden führen.
Deshalb ich will Dich nicht entmutigen, nein ich will Dir damit Hinweise geben um dann zu überlegen wie deinen Fall angehen willst.
Vorab kannst ja mal versuchen Telefonisch beim EuGH vorsprechen, ob und wie Dir jemand unterstützen könnte. Die Leute dort sind alle Mehrsprachig und verstehen Deutsch. Aber wenn es um die Sache geht, dann lässt ein EuGH keine Naivität zu. Die sind dort genau so konsequent wie ein deutsches VG, OLG, BVG, Bundesverfassungsricht.
Ich bin der Meinung, dass bei den deutschen VG-Klagen die fehlenden Rechtsbeistände eine Auswirkung auf das Ergebnis der Klagen gehabt haben und vielleicht auch deshalb so unverständlich oder unmissverständlich das Urteil ausgefallen ist. Es muss angemerkt werden, dass es wenige Rechtsanwälte gegeben hat, die sich für die Sache RF-Beitrag nachdrücklich angenommen haben. Schlechte Entschädigung des Verfahrens ist sicher ein Grund, wer arbeitet schon als RA für 50 Euro die Stunde.
Gut beim VG zu Klagen ohne Rechtsbeistand ist zulässig, aber das deutsche Advocaden-Rechtssystem hat auch eine Ehre und eine Berufsordnung. Das ist bei einer Klage bei der EU ganz sicher, wenn nicht noch entscheidender. Ein Anwalt für ein EU-Verfahren ist nicht zu dem Preis von VG-Entschädigungen zu haben, das muss klar sein. Irgendwelche Urteile zu zitieren ist das eine, aber reale Verfahren mit den Fakten in der Advocadensprache und der Einhaltung der Vorgaben überzeugend darzulegen sind etwas ganz anderes.
Ich will Dir das begründen und an einem aktuellen Beispiel aufzeigen.Das Verfahren ist Off Topic. Es geht um die Mehrfachbefristung von Arbeitsverträgen.
Und diese bisherige Anwendung des Gesetzes wurde auch vom Bundesarbeitsgericht in Kassel gestützt und jetzt am 6. Juni 2018 vom Bundesverfassungsgericht gekippt.
Pressemitteilung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-047.htmlBeschluss des Ersten Senats vom 6. Juni 2018
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/ls20180606_1bvl000714.htmlIn den Leitsätzen ist unter 3. eine sprachlichen Ausgestaltung des Bundesverfassungsgerichts zu lesen "Richterliche Rechtsfortbildung"
Leitsätze1.) Die gesetzliche Beschränkung befristeter Beschäftigungsformen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG Rechnung.
2.) Die mit einer Beschränkung der sachgrundlosen Befristung auf die erstmalige Beschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber einhergehende Beeinträchtigung der individuellen Berufsfreiheit ist insoweit gerechtfertigt, als es ihrer für den Schutz vor der Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung einer strukturellen Unterlegenheit und zur Sicherung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Regelfall bedarf.
3.) Richterliche Rechtsfortbildung darf den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen.Heißt für mich, auch Richter haben sich quasi Fortzubilden wie nachteilig diese Befristung von den Arbeitgebern (Zeitarbeit usw) bei den Arbeitnehmern angewendet wurde und die bisherigen Entscheidungen hätte Nachkorregierend werden sollen. Bei dem Fall ging es um einen Verfahrensstreitwert von 200 000,- Euro.
Was ich aber hier in dem Verfahren aufzeigen will ist, dass die Rechtsbeistände des Kläger in der Sache absolut kundige Rechtsanwälte waren.
Im Rechtsanwaltsbüro Dr. Bertelsmann und Gäbert, in Hamburg ist mit Dr. Jürgen Kühling, ein Richter des BVerfG a. D. in der Kanzlei.
http://www.bertelsmann-gaebert.de/So eine Person wie ein ehemaliger Richter am BVerfG, weis wie das BVerfG tickt und wie man so ein höchstrichterliche Entscheidung
den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. April 2014
das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 30. Januar 2014
das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 10. Oktober 2012
überzeugend kippen kann.
In diesem Sinne vielleicht tragen diese Argmente zu einem Erfolg deiner Klage bei.