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Autor Thema: Gepfändet - und jetzt?  (Gelesen 15522 mal)

J
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#15: 07. März 2015, 11:22
Tipp:
Kontoinhaber künftig bei ihren Banken einen Antrag auf ein pfändungssicheres Konto stellen können. Auf diesem kann ein Betrag von 985,15 Euro freigestellt werden, der für die Gläubiger gesperrt bleibt. Die Summe entspricht der Freigrenze bei der Lohnpfändung. Hat der Kontoinhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich der Betrag um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person.

§§ 887 f ZPO
Vollstreckungsschutz

Der Schuldner darf generell gegen jeden Akt der Vollstreckung ein Rechtsmittel einlegen. Je nachdem, welches Organ gegen ihn vorgeht, ist eine Erinnerung oder eine Beschwerde erforderlich. Darüber hinaus kann er die Aufhebung oder Einstellung einer Vollstreckung beantragen, soweit diese mit einer sittenwidrigen Härte verbunden wäre.


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J
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#16: 07. März 2015, 11:43
Amtsgericht Köln

Urt. v. 18.05.2011, Az.: 144 C 59/11

Am Monatsende eingehende für die Sicherung des Lebensbedarfs im Folgemonat bestimmte Zahlungen dürfen nicht durch die Weiterleitung an Gläubiger entzogen werden.


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T
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#17: 07. März 2015, 11:45
@ Jade

Den Vollstreckungsschutz regelt §765a ff ZPO:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html



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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

M
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#18: 07. März 2015, 16:11
Denkt bitte daran, dass ein P-Konto auch erhebliche Nachteile hat, die nicht unterschätzt werden dürfen:

- Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
- Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
- Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
- Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich

Mich würde das Fehlen obiger Punkte in ganz erhebliche Schwierigkeiten bringen, insbesondere weil ich dieses Jahr mehrwöchige Auslandsaufenthalte habe.


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k
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#19: 07. März 2015, 16:18
Ist ja auch nicht für Dich gedacht,Du kannst Dich anders wehren,aber diejenigen,die in der Armut sind,für die ist es gut.


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koppi1947

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Re: Gepfändet - und jetzt?
#20: 07. März 2015, 16:41
Wenn ein Kunde keine Schulden hat, und ein P-Konto einrichten lässt, und dieser Vorgang nur auf grund dessen, das er das tut ein Grund ist, dass die Bank das zur Schufa meldet, dann ist das aus Sicht von PersonX Missbrauch und schlechter Stellung des Kunden ohne sachlichen Grund.

Sollte der Kunde auf grund dessen, das er ein P-Konto haben will, was so gesehen bedeutet, das ihm im möglichen Falle einer Pfändung noch die lebensnotwendige monatliche Reserve bleibt, seine Kreditwürdigkeit verlieren könnte er sicherlich die Bank dafür in Haftung nehmen. Denn die Einrichtung eines P-Kontos sagt nicht darüber aus, ob er nicht zahlen kann oder will, oder bisher Probleme mit Zahlungen hatte. So gesehen wäre so eine Meldung zur Schufa Missbrauch.

Normal sollte sich jeder neben einem normalen Konto noch ein P-Konto einrichten, auf welches Geld fließen kann, PersonX hat bisher nicht gesehen, das ein normales Konto neben einem P-Konto unzulässig wäre.

Ein P-Konto ist jedoch immer ein Einzelkonto -> also Personengebunden. Auch darf eine Person nur ein P-Konto haben -> bedeutet aber nicht, das andere Konten deswegen nicht möglich wären, das wäre zu prüfen.

Wichtig zu wissen ist, dass

Zitat
Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln. Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Girokontos festgeschrieben. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich nur auf die Umwandlung eines schon bestehenden Kontos. Nur bei einem Gemeinschaftskonto müssen Sie schon rechtzeitig vor der Pfändung aktiv werden.

http://www.verbraucher.de/p-konto


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 16:50 von PersonX«

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Re: Gepfändet - und jetzt?
#21: 07. März 2015, 17:16
Normal sollte sich jeder neben einem normalen Konto noch ein P-Konto einrichten, auf welches Geld fließen kann, PersonX hat bisher nicht gesehen, das ein normales Konto neben einem P-Konto unzulässig wäre.
Unzulässig ist es nicht, aber es macht keinen Sinn, da das P-Konto in diesem Fall wirkungslos wäre, weil dann in dem Fall die Pfändung einfach auf dem anderen Konto erfolgen kann und mit Sicherheit auch wird.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#22: 07. März 2015, 17:42
besser wäre zu schreiben könnte

es mag stimmen, das dann von einem Konto, welches ungleich P-Konto ist gefändet werden könnte,
ohne P-Konto alles Geld ist erstmal sofort weg, auch bei einem Gemeinschaftskonto
also zumindest alles in der Höhe der Pfändung
mit P-Konto, wäre das was minimal an Geld Pfändungsfreigrenze erlaubt wäre noch vorhanden

naklar würde dann bevorzug von einem Nicht P-Konto gepfändet, aber darum ginge es ja nicht, sondern darum, das dieses zweite Konto ein "Konto" für online Einkauf EC... usw sein soll, dort müsste ja wahrscheinlich nicht einmal wirklich viel Geld liegen.

Aber vielleicht muss jeder selber über prüfen, welches Konto für seine jeweilige finazielle Verfasssung wirklich passend ist. Ist das Geld immer knapp und es ist kein P-Konto aber ein Gemeinschaftskonto und es kann mit einer Pfändung gerechnet werden, dann sollte das mit dem Gemeinschaftskonto geändert werden, weil dieses sich nicht in ein P-Konto wandeln lässt. Ist es kein Gemeinschaftskonto, und reichen die 4 Wochen könnte da ja immer noch reagiert werden.

Ist das Geld ehr nie knapp, und müsste mit einer Pfändung gerechnet werden sieht die Sache natürlich auch anders aus, weil das Konto dann ja wahrscheinlich eh Deckung über der Freigrenze haben würde, und so gesehen die Pfändung trotz P-Konto zum Ziel führen würde.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#23: 07. März 2015, 17:53
Bitte hier nicht über ungelegte Eier streiten,hier geht es um die Sicherheit für Bedürftige und da ist das P-Konto ideal.
Person X,das P-Konto ist zwar ein Einzelkonto,Person gebunden,aber eine Vollmacht und Zugriff für andere Personen besteht und gibt es trotzdem.
Nachweis kann ich Dir gerne per PM senden.


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koppi1947

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Gepfändet - und jetzt?
#24: 07. März 2015, 18:10
Zitat
Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln. Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Girokontos festgeschrieben. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich nur auf die Umwandlung eines schon bestehenden Kontos. Nur bei einem Gemeinschaftskonto müssen Sie schon rechtzeitig vor der Pfändung aktiv werden.

http://www.verbraucher.de/p-konto

Damit sollte Person Person A aus dem Anfangsbeitrag doch geholfen sein. Das bestehende Konto vom den gepfändet wurde umwandeln und automatisch kommt das Geld einer Kontopfändung der letzten 4 Wochen zurück. Wird ein zweites Konto gepfändet, schliesst man das erste Pfändungskonto und beantragt beim zweiten Konto Kontopfändungsschutz...

Ich persönlich würde das Szenario europäisches Konto und deutsches Pfändungskonto als Duo bevorzugen. Nur in Deutschland ist die Kontopfändung bei deutschen Kreditinstituten und anderen mit Sitz in Deutschland (deutsches Recht) so einfach. Europäisch/International gelten ganz andere Standards.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 23:03 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

P
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#25: 07. März 2015, 18:12
Zitat
Person X,das P-Konto ist zwar ein Einzelkonto,Person gebunden,aber eine Vollmacht und Zugriff für andere Personen besteht und gibt es trotzdem.

Das wäre PersonX klar, war aber nicht die Frage oder die Problemstellung, sondern, wenn
das aktuelle Konto noch kein P-Konto ist, wenn die Pfändung bereits aktiv auf das Konto zugreift, dann lässt es sich nur dann umwandeln, wenn die 4 Wochen noch nicht um sind und es kein Gemeinschaftskonto ist.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#26: 07. März 2015, 18:33
Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
na und ? um so besser! wer sein Konto ständig überzieht hat seine Ausgaben nicht mehr unter Kontrolle.

Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
Kreditkarten sind nicht lebensnotwedig, wozu braucht man sie überhaupt? Antwort : KREDITkarte, also kann man auch darauf verzichten.

Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
ist auch nicht schlimm, auf die weitere Verträge kann jeder verzichten und trotzdem anständiges Leben führen ;)
Jeder neuer Vertragsabschluß zieht weitere Schulden nach sich, hat man es denn nötig? Um weitere Schulden zu vermeiden würde ich persönlich eher alte Veträge kündigen, bevor es richtig in die Hose geht.
Nee, jeder muß wohl heuzutage eine Telefonzelle mitschleppen, genannt Smartphone. Alles Blödsinn, unter Umständen kann man drastisch Ausgaben reduzieren, ohne, dass sich Lebensumstände dramatisch verändern.
Hauptsachen man hat Dach über Kopf und was im Kühlschrank.

Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich
und? dann gehst halt zur Bank und erledigst alles vor Ort.

Aus meiner Sicht sind also alle genannten Punkte nicht von Bedeutung 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 18:59 von dimon«

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Re: Gepfändet - und jetzt?
#27: 07. März 2015, 20:48
Super Einstellung dimon,damit wären viele Probleme von Anfang an gelöst oder ausgeschlossen.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#28: 07. März 2015, 21:26
Diese Pfändung aufgrund von Verwaltungsvollstreckungsrecht geht deshalb so einfach, weil die "Pseudobehörde" Rundfunk gegenüber einer anderen Behörde(Stadtverwaltung) behauptet, das sei alles rechtens. Da die Stadtverwaltung eine richtige Behörde ist, geht die davon aus, dass der Rundfunk im Sinne einer Behörde handelt, so wie die anderen Behörden auch. Auf die Idee, dass der Rundfunk eine Lügner- und Betrügerbehörde sein könnte, kommt eine richtige Behörde gar nicht, weil sie sich das nicht vorstellen kann.

Wenn ein Richter das erkennt, beendet er das Kasperletheater sofort.
Dem ist nicht so. Die Landesrundfunkanstalten dürfen sich direkt an die Stadtkassen wenden. Leider.
Man sollte aber noch mal auf die Schreiben schauen. Meistens wird der Kram ja vom BS verschickt und im Namen der Landesrundfunkanstalt gehandelt. Der BS ist nicht rechtsfähig. Das muss die Landesrundfunkanstalt schon selbst auslösen. Und meistens ist aus dem Briefkopf auch nicht wirklich ersichtlich, wer das Schreiben überhaupt erstellt hat.
Damit steht einer Rückbuchung wegen Unrechtmäßigkeit nichts mehr im Wege und man hat erst mal Zeit gewonnen, um den "Rest" zu klären. Eilantrag, P-Konto etc.


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G
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#29: 07. März 2015, 21:31
Genau das meinte ich. Der BS verschickt, die Stadtkasse glaubt es ist alles O.K., weil ja Behörde.


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