besser wäre zu schreiben könnte
es mag stimmen, das dann von einem Konto, welches ungleich P-Konto ist gefändet werden könnte,
ohne P-Konto alles Geld ist erstmal sofort weg, auch bei einem Gemeinschaftskonto
also zumindest alles in der Höhe der Pfändung
mit P-Konto, wäre das was minimal an Geld Pfändungsfreigrenze erlaubt wäre noch vorhanden
naklar würde dann bevorzug von einem Nicht P-Konto gepfändet, aber darum ginge es ja nicht, sondern darum, das dieses zweite Konto ein "Konto" für online Einkauf EC... usw sein soll, dort müsste ja wahrscheinlich nicht einmal wirklich viel Geld liegen.
Aber vielleicht muss jeder selber über prüfen, welches Konto für seine jeweilige finazielle Verfasssung wirklich passend ist. Ist das Geld immer knapp und es ist kein P-Konto aber ein Gemeinschaftskonto und es kann mit einer Pfändung gerechnet werden, dann sollte das mit dem Gemeinschaftskonto geändert werden, weil dieses sich nicht in ein P-Konto wandeln lässt. Ist es kein Gemeinschaftskonto, und reichen die 4 Wochen könnte da ja immer noch reagiert werden.
Ist das Geld ehr nie knapp, und müsste mit einer Pfändung gerechnet werden sieht die Sache natürlich auch anders aus, weil das Konto dann ja wahrscheinlich eh Deckung über der Freigrenze haben würde, und so gesehen die Pfändung trotz P-Konto zum Ziel führen würde.