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Autor Thema: Gepfändet - und jetzt?  (Gelesen 15877 mal)

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Gepfändet - und jetzt?
Autor: 06. März 2015, 17:22
Liebe Leute,

ich bin neu hier und gerade von meiner Wut soweit runtergekühlt, dass ich nicht in Großbuchstaben schreibe… Ich werde mich hier auf jeden Fall noch weiter einlesen, aber vielleicht ist dieser Fall hier etwas spezieller als die anderen, daher eine kurze Schilderung von mir in der Hoffnung, dass Ihr jetzt nicht die Krise kriegt, weil diese Angelegenheit hier schon irgendwo beschrieben wurde. Falls dem so sein sollte, sorry, dann lese ich natürlich, was Ihr dazu geschrieben habt.

Ich bitte Euch um Tipps und Hilfe in folgender fiktiver Situation:

Person A ist krankheitsbedingt seit über einem Jahr arbeitslos, war vorher selbständig. Einkommen = 0.
Person B, mit Person A liiert (jedoch nicht verheiratet und getrennter Wohnsitz) verdient selbst netto knapp 1000 Euro (ist also nicht pfändbar), und unterhält davon sowohl sich selbst als auch Person A. Letzterer bekommt keinerlei Geld von irgendwoher, also auch nicht aus Rente, Krankengeld etc., er hat einfach - nichts.

Person A hat diverse Schreiben von der GEZ bekommen und unbeantwortet gelassen.
Person B (andere Anschrift) ebenfalls.

Nun wurde Person A ein Schreiben seiner Stadtverwaltung geschickt (reguläre Post, kein Einschreiben, Zustellungsurkunde o.ä.), dass ein Betrag von ca. 300 Euro nun zwangsvollstreckt werden müsse. Person A hat nicht darauf reagiert.
Das Konto von Person A ist aufgrund der krankheitsbedingt nicht mehr möglichen selbständigen Erwerbstätigkeit schon fast am Ende des Dispos angekommen.

Heute bekam Person A Bescheid von seiner Hausbank, dass der Betrag von 300 Euro vom Konto gepfändet wurde. Dies verbessert den Krankheitszustand von Person A verständlicherweise nicht.

Auch Person B, ansonsten recht robuster Natur, bekam fast einen Herzinfarkt. Hätte Person A nicht Person B, die ihn unterstützt, würde jetzt wohl ein weiterer Obdachloser mit oder ohne Hut in der Fußgängerzone sitzen.

Soweit der Fall. Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#1: 06. März 2015, 18:05
Grundsätzlich gilt:
1 Wohnung = 1 Beitrag
2 Wohnungen = 2 Beiträge

Der fiktive Fall von Person B ist also in dieser Situation erst mal außen vor.
Wer Befreiungstatbestände erfüllt bzw. erfüllen könnte, müsste diese offiziell beantragen, da Befreiungen nur auf Antrag gewährt werden. Wer all dies nicht tut, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert, was es - wie man an obiger fiktiver Fallbeschreibung sieht - eben nicht gerade einfacher macht - zumindest, solange noch irgendwo pfändbare Beträge oder Gegenstände "schlummern".

Die Befreiung einer Person X ersteckt sich dann aber nur innerhalb der gleichen Wohnung bzw. der gleichen *Bedarfsgemeinschaft*.

Inwiefern auch fiktive Person A Befreiungstatbestände erfüllen würde, müsste diese selbst prüfen.
Auch hier dürfte gelten: Ohne expliziten Antrag auch keine explizite (und vermutlich auch keine rückwirkende) Befreiung.

Hierzu bitte die Suchfunktion des Forums nutzen, da dies nicht Gegenstand dieses Threads sein kann und soll.


Im hier also relevanten fiktiven Fall der Pfändung von Person A bleibt nun die Frage, ob und wenn ja, dann welche "Rechtsmittel" gegen die Pfändung noch möglich wären...
...z.B. analog der pro-aktiven Vollsteckungsabwehr, nachzulesen u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Inwiefern diese regulären Optionen auch noch übertragbar auf bereits erfolgte Pfändungen sind, ist mir zumindest nicht bekannt.
Evtl. hilft auch eine Nachfrage bei der zuständigen Vollsteckungsstelle, welche Rechtsmittel Person A denn überhaupt (noch) hat...

PS: Keine Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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Gast

Re: Gepfändet - und jetzt?
#2: 06. März 2015, 18:31
Person A könnte noch zum Jobcenter hinwackeln und ALG2 beantragen.
Somit gibt es wenigestens ein paar Euros zum "über"-leben.
Vorraussetzung wäre jedoch, dass man überhaupt arbeitsfähig ist und <63 Jahre alt ist.
Woher man kam, spielt keine Rolle!
Sonst Grundsicherung beantragen!
Somit hätte Person A für die Zukunft erstmal Luft.

Person B spielt hier leider seine eigene Rolle und muss wohl da durch.

Ggf. wäre noch klärbar, ob die Pfändung überhaupt rechtmäßig wäre.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#3: 06. März 2015, 19:06
Danke schonmal soweit, das trifft die beschriebene fiktive Situation aber noch nicht ganz…

Nehmen wir dazu folgendes an: Person A (der Gepfändete) besitzt Hauseigentum. Würde er zum Arbeitsamt wackeln, würden die ihm sagen, er solle doch erstmal seine Hütte verkaufen und davon leben. Grundsicherung fällt also flach. Person A ist aber unter 63 und bedingt stundenweise arbeitsfähig.
Außerdem nehmen wir weiter an, dass weder Person A noch B (welche sekundär ist, klar) jemals ein Empfangsgerät besessen hat, kein TV, kein Radio. Aber das spielt ja wohl eh keine Rolle.

Meiner Ansicht nach ist eine Pfändung hier nicht rechtmäßig, da kein Geld zum Überleben bleibt, auch ohne Mietzahlung, Wasser, Strom und Lebensmittel bekommt Person A nicht geschenkt und die finanziellen Mittel von Person B reichen auch nicht für beide… 


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#4: 06. März 2015, 19:46
Heute bekam Person A Bescheid von seiner Hausbank, dass der Betrag von 300 Euro vom Konto gepfändet wurde.

Ich vermute die Bank mußte Person A darüber informieren, damit Person A dem widersprechen kann. Einfach Rückbuchen. Ein Gerichtsvollzieher hat meiner Meinung nach kein Recht ohne Gerichtsbeschluß das Konto zu pfänden.

Und für alle anderen die es mit einer Zwangsvollstreckung möglicherweise in Zukunft zu tun bekommen werden, einfach das deutsche Konto gegen ein europäisches Konto tauschen. Kein deutsches Konto, keine Kontopfändung.

Die andere Unsitte deutscher Kontoinstitute generell Dispo einzuräumen, auch wenn man es nicht will und dem widerspricht, steht auf einem anderen Bürger-feindlichen Blatt.


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*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Gast

Re: Gepfändet - und jetzt?
#5: 06. März 2015, 19:48
Danke schonmal soweit, das trifft die beschriebene fiktive Situation aber noch nicht ganz…
Na ja, da foktiv, kann man ruhig noch was zusammenbasteln! ;)

Zitat
Nehmen wir dazu folgendes an: Person A (der Gepfändete) besitzt Hauseigentum. Würde er zum Arbeitsamt wackeln, würden die ihm sagen, er solle doch erstmal seine Hütte verkaufen und davon leben.
Na wenn A ein Internet hätte, könnte A googlen und dies finden.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verwertbar.htm

Zitat
Grundsicherung fällt also flach. Person A ist aber unter 63 und bedingt stundenweise arbeitsfähig.
Na damit fällt Grundsicherung flach und das Jobcenter sollte somit mal sofort aufgesucht werden!

Zitat
Meiner Ansicht nach ist eine Pfändung hier nicht rechtmäßig, da kein Geld zum Überleben bleibt, auch ohne Mietzahlung, Wasser, Strom und Lebensmittel bekommt Person A nicht geschenkt und die finanziellen Mittel von Person B reichen auch nicht für beide…

Dies wurde leider bei der Erstellung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vergessen. :(
Eine Einkommensgrenze ist ja auch nicht wichtig bei einem Beitrag. :o

Wenn A mal den fiktiven Brief der Stadtverwaltung und der Hausbank posten könnte, dann könnte man auch ggf. fiktive Möglichkeiten erarbeiten.
Natürlich stellt dies keine Rechtsberatung dar, denn ich bin Linksberater! 8)


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#6: 06. März 2015, 20:10
Person A könnte aber zu seiner Hausbank gehen und sein Konto in ein "P-Konto" (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Darauf besteht ein Rechtsanspruch und die Umstellung ist kostenlos. Damit wären monatlich ein Betrag von etwas über Tausend EURO vor Pfändungen geschützt. Ob das allerdings auch rückwirkend geht, also bei bereits gepfändeten Beträgen, weiß ich nicht.


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k
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Re: Gepfändet - und jetzt?
#7: 06. März 2015, 20:14
Auch wenn es ein Deutsches Konto-Institut ist,sollte X das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und wer ganz sicher gehen will,der hebt am Anfang des Monats sein Geld ab.
Bevor solche Dinge passieren,sollte man schon auf bestimmte Schreiben reagieren,dann kann man vieles im Vorfeld abwenden und sich dagegen wehren.
Was Haus-oder Wohnungseigentum angeht,sollte man das prüfen,denn nicht generell muss Eigentum verkauft werden,hier gibt es auch gewisse Freigrenzen.
Nicht alles gefallen lassen.


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koppi1947

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Re: Gepfändet - und jetzt?
#8: 06. März 2015, 20:26
Ich vermute die Bank mußte Person A darüber informieren, damit Person A dem widersprechen kann. Einfach Rückbuchen. Ein Gerichtsvollzieher hat meiner Meinung nach kein Recht ohne Gerichtsbeschluß das Konto zu pfänden.
Einfach rückbuchen ??
Wirklich so einfach ? Weiß hier ein Kreditinstitut-Eingeweihter näheres zu berichten ?
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .
Und vor allem , wie ginge es dann weiter ...  Wohl zu schön um wahr zu sein.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#9: 06. März 2015, 20:37
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .

Wenn man es nicht versucht scheint alles unmöglich. Persönlich zur Bank gehen und Rückbuchen lassen. Sagt der Schalterangestellter geht nicht, wird wohl schon rechtens sein, dann es schriftlich verlangen unter Nennung der rechtlichen Grundlage. Man muß es verlangen und schon geht es. Nicht nur Betroffene haben keine Ahnung bei Pfändung. Schalterangestellte genauso.

Androhungen zur Kontopfändung sind immer Makulatur. Ein Gerichtsvollzieher muß sich auch an Gesetze halten. Ohne gerichtlichen Titel keine Handhabe. Rechtsbeugung für Dumme. Es hat sich wohl herausgestellt das die meisten sich nicht wehren, also macht man es so.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#10: 06. März 2015, 20:40
So einfach ist das nicht. Kommt darauf an wie gepfändet wurde. Wahrscheinlich nicht aufgrund eines richterlichen "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" sondern nach Verwaltungsvollstreckungsrecht durch die Stadtkasse. Rückbuchen geht in beiden Fällen nicht, bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommt der Kontoinhaber von der Bank vorab eine Information und kann Maßnahmen ergreifen, im anderen Fall nicht. Bleiben nur noch die Rechtsmittel.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#11: 06. März 2015, 20:52
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .
...., dann es schriftlich verlangen unter Nennung der rechtlichen Grundlage.
Gut , nichts genaues weiß man nicht und schlauer bin ich nun trotzdem nicht.
Ich werde mich da mal "offiziell" kundig machen , inwieweit Kontopfändungen rechtssicher gehandhabt werden können.
Es kann doch nicht sein , das ein Herr Hinz und Kunz selbsternannt zu Wichtigmann über andere Leute Konten nach Belieben verfügen kann.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#12: 06. März 2015, 21:07
Zitat
Ich bitte Euch um Tipps und Hilfe in folgender fiktiver Situation:

Da wir nicht alle Puzzleteile haben gibt es eigentlich nur zwei primäre Möglichkeiten.
  • Studium der Rechtsvorschriften und entsprechend handeln
  • Gespräch mit dem Schalterangestellten und sich alles schriftlich MIT den Rechtsgrundlagen geben lassen

Zumindest der zweite Punkt ist praxisnäher und sollte schneller zum Ziel führen.

Der erste Punkt sollte von einem rechtskundigen aus dem Forum (wenn nicht schon im Forum beschrieben) erörtert werden und hilft dann zwar nicht Person A aber einer späteren Person Y.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#13: 06. März 2015, 22:36
Pfändung in einen Dispo? Also Konto bereits unter 0,00 €.

In einen Kredit pfänden, welchen die Bank dem Kunden gewährt?
Das sollte doch nicht direkt pfändbar sein, irgendwas fehlt bei den fiktiven Angaben.

http://www.iww.de/ve/archiv/aktuelle-rechtsprechung-ansprueche-aus-einem-dispositionskredit-sind-pfaendbar-f40830
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?72547-Pf%E4ndung-Dispo

Normal, eine Pfändung aufs Konto wirkt dort, wenn kein Geld da ist zu nächst doch wie eine Sperre, das Konto wäre gesperrt, eine Auszahlung aus einem Dispo an einen Gläubiger wäre aus Sicht von PersonX so direkt nicht zulässig.

In einer Gerichts BGH Entscheidung wurde wohl so gehandelt, weil die Bank es zugelassen hat, das der Kontoinhaber noch den Dispo trotz "Sperre" in Anspruch nehmen konnte, der Betrag über welchen der Kontoinhaber aus seinem Dispo verfügen wollte, und so wurde statt an Ihn an den Gläubiger ausgezahlt. Der Gläubiger hat es halt erwirkt.

In der fiktiven Geschicht sollte eine Person A, zunächst bei der Bank vorstellig werden, sich alle Unteragen ansehen und auch erklären lassen.

Sollte eine Person A keine Briefe "Bescheide" zuvor erhalten haben, sollte gegen die Stadt, welche die Pfändung durchführte entsprechende Rechtsmittel erwogen werden.
Ein Sozialgericht könnte zudem Unterstützung leisten, wenn so eine fiktive Pfändung dazu führen würde, dass die Pfändungsfreigrenze unterschritten würde, möglicherweise könnte damit auch eine direktere Rückabwicklung erreicht werden.
PersonX würde zuvor auch mit dem Mitarbeiter bei der Bank reden, was die genau bekommen haben und was das grundsätzlich bedeutet. Wie das normal abläuft.
Und vor allem ob eine Person A, versucht hat aktuell Geld aus dem Dispo zu ziehen, und den Zeitpunkt dazu, denn schließlich kann es bei solchen Dingen auf die Stunde ankommen. Also auch, wann hat die Bank die Information genau erhalten hat. Und wie schnell Person A darüber informiert wurde, falls überhaupt.


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Re: Gepfändet - und jetzt?
#14: 07. März 2015, 08:02
Pfändung in einen Dispo? Also Konto bereits unter 0,00 €.
In einen Kredit pfänden, welchen die Bank dem Kunden gewährt?
Das sollte doch nicht direkt pfändbar sein, irgendwas fehlt bei den fiktiven Angaben.

Da hat PersonX völlig Recht, das sollte angreifbar sein. Da ist die Bank den Weg geringsten Widerstands gegangen, da Person A ja noch ein Häuschen hat, welches man verwerten kann. Ganz mieser Kundenservice der Bank.

Diese Pfändung aufgrund von Verwaltungsvollstreckungsrecht geht deshalb so einfach, weil die "Pseudobehörde" Rundfunk gegenüber einer anderen Behörde(Stadtverwaltung) behauptet, das sei alles rechtens. Da die Stadtverwaltung eine richtige Behörde ist, geht die davon aus, dass der Rundfunk im Sinne einer Behörde handelt, so wie die anderen Behörden auch. Auf die Idee, dass der Rundfunk eine Lügner- und Betrügerbehörde sein könnte, kommt eine richtige Behörde gar nicht, weil sie sich das nicht vorstellen kann.

Wenn ein Richter das erkennt, beendet er das Kasperletheater sofort.


Edit "Bürger":
Anhang Beschluss VG Schleswig-Holstein konnte nicht freigegeben werden, da nicht anonymisiert.
Dürfte jedoch zumindest in Auszügen via web oder Forum zu finden sein.


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