"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung

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mini:

--- Zitat von: 12121212 am 26. April 2015, 19:57 ---Klagerücknahme: 1/3 der Gerichtskosten ( bei 500 €Streitwert = 35 € )
Erledigt Erklärung: volle Gerichtsgebühr

--- Ende Zitat ---

Der Kläger hat die Klage nicht zurückgenommen, sondern sie weiterlaufen lassen.

Und wenn der Beklagte die Erledigung erklärt, dann liegt es nahe, daß der Beklagte auch die Kosten trägt. Daß das in dem einen Schreiben anders vorgeschlagen wurde, ist ja nachvollziehbar. Heißt aber nicht, daß das Gericht das genauso übernimmt.

12121212:
Das wurde doch hier schon erwähnt... ( siehe Beschluss ) fehlendes Rechtsschutzbedürfniss
Es gab noch keine Vollstreckung gegen die man "vorgehen kann "
Die Stadt hätte gewonnen ( KLAGE ABWEISUNG )  ...Vermutlich hat die Stadt keinen Bock sich mit dem "Geldeintreiben" solchen Stress für "nichts" zu machen .. deswegen "ok.. wir lassen den quatsch...wir lassen dich in Ruhe..." stimme zu oder was auch immer und erspare uns den Aufwand (-:

stsp67:
weiter gehts.. aus der sache kommt man dann jetzt wohl nicht mehr raus, oder??
edit: habe jetzt nur eine kopie der drei zweitschriften angehängt!

   

12121212:
Das war ja klar das dies so kommen musste......

fallen mir auch erstmal nur Stichpunkte/ evtl. Angriffspunkte ein..
- Datum der Bescheide und Zustellung Datum.....( verspätete ...Rechtsmittelfrist..) ?
- fehlende Legitimation des "Beitragsservice" ....?

Bürger:

--- Zitat von: stsp67 am 06. Mai 2015, 14:24 ---weiter gehts.. aus der sache kommt man dann jetzt wohl nicht mehr raus, oder??
edit: habe jetzt nur eine kopie der drei zweitschriften angehängt!
--- Ende Zitat ---
Was heißt "rauskommen"?!?
Ein "Rauskommen" ist prinzipiell erst möglich, wenn wesentliche Regelungen dieser (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) gekippt sind... ;)


--- Zitat von: 12121212 am 06. Mai 2015, 14:43 ---Das war ja klar das dies so kommen musste......
--- Ende Zitat ---
...ist ja aber überhaupt nicht weiter "schlimm" ;)


--- Zitat von: 12121212 am 06. Mai 2015, 14:43 ---fallen mir auch erstmal nur Stichpunkte/ evtl. Angriffspunkte ein..
- Datum der Bescheide und Zustellung Datum.....( verspätete ...Rechtsmittelfrist..) ?
- fehlende Legitimation des "Beitragsservice" ....?
--- Ende Zitat ---
Es gibt da weitaus mehr Gründe...
...die aber nicht mehr Bestandteil dieses Threads hier bzgl. "Zwangsvollstreckung" sind, sondern jetzt - nach der nachweislichen Zustellung per Postzustellungsurkunde - sind meinem Verständnis nach die üblichen Rechtsmittel gegen einen (im Zweifel nachweislich) zugestellten/ bekanntgegebenen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID möglich:

--- Zitat ---Sie erhalten daher die Bescheide heute als Zweitschrift zugesandt.
Gegen die Bescheide können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben (siehe Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide).
--- Ende Zitat ---


Dieses Thema der regulären Rechtsmittel gegen die Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe ist aber wie gesagt nicht mehr Thema dieses Threads hier! Siehe dazu bitte insbesondere unter

RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Hier bitte zurück zum Kernthema, welches da lautet
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
Danke.

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