"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung

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Bürger:
Dieser Thread musste leider umfangreich moderiert werden.
Wir ermahnen nochmals dringend, den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum zu beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Die Moderatoren haben anderes zu tun, als ständig darauf hnzuweisen.
Einige der Kommentare, die aufgrund der Hitzigkeit nicht wesentlich zum Thema beigetragen haben, wurden im Zuge dessen gelöscht - aus Kapazitätsgründen *ohne* Nachricht an die Ersteller.

Bitte mehr Disziplin von allen.
Danke.

stsp67:

--- Zitat von: nieGEZahlt.82 am 17. Mai 2015, 22:08 ---Auf diesen Bescheid auf jedenfall Widerspruch einlegen inkl. Antrag mit Aussetzung der Vollziehung. Ein leugnen ist nicht möglich, da dieser Bescheid mit einer Postzustellungsurkunde kam.

--- Ende Zitat ---

danke!! so langsam aber sicher melden sich jetzt die leute zu wort die helfen wollen!!  :) :) :)


Edit "Bürger":
Die Antwort zu dieser Frage erfolgte bereits am 06. Mai unter #99 ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg94586.html#msg94586
...aber wahrscheinlich hatte Person A den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Klare(re) Fragestellungen ermöglichten übrigens auch klare(re) Antworten...

Hier bitte wieder zurück zum Kernthema des Threads, welches da lautet
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
Danke.

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