"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Widerspruch gegen Zwangsvollstreckung
12121212:
schreiben der schwester meines onkels aus einer ähnlichen fiktiven Situation anbei.
Wurde an den Vollstrecker und das Amtsgericht ( nächstes im Ort ) gefaxt...
12121212:
Alternativ als doc odt pdf Link als Zip http://ul.to/bjr1i6os
"optimierte Erinnerung 2015" (-:
Bürger:
Bitte beachten, dass dieses allgemeine Thema bereits ausgiebig und mehrfach im Forum behandelt ist...
Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt
Zu all dem siehe bitte u.a. unter
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Datawizz:
Ich habe sehr viel, auch widersprüchliches , hier im Forum zum Thema Widerspruch gelesen.
Das der BS auch dazulernt, und die aktuellen Vollstreckungsersuchen deutlich angepasst wurden kann man ja davon ausgehen, das die Mängel der Schreiben über kurz oder lang behoben sein werden,
und die Vollstreckung durch den GV immer akuter wird.
Wenn nun Person X trotz Widerspruch gegen Beitragsbescheid keine weitere Lust verspürt, sich durch die Mühlen der Justiz zu begeben - gibt es eine sinnvolle Variante,
den RB zu bezahlen, aber immer mit der Option dieses Zahlungen irgendwann - bei passenden Entscheidungen der Gerichte - zurückfordern zu können ?
Oder gilt hier - einmal gezahlt, weg ist das Geld ?
GEiZ ist geil:
Von welchem Geld soll das der Dummfunk zurückbezahlen? Wenn die Gerichte entschieden haben, haben die keinen Cent mehr, da niemand mehr bezahlt, weil niemand mehr vor den Mafia-Methoden Angst hat. Wenn weg-dann weg.
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