Da der Widerspruch an sich ja keine aufschiebende Wirkung hat, ist nun unklar ob Untaetigkeitsklage erhoben werden muss.
Eine Untätigkeitsklage
"muss" nicht erhoben werden, sondern
*kann*...

Das einzige, was Person A aktiv bzw. passiv tun kann, um das Prozdere so lange wie möglich hinauszuzögern, ist:
...nichts aktiv zu forcieren.Eigene Fristen einhalten.
Die Fristen des BS laufen lassen.
Der Rest steht im Wind geschrieben: ARD-ZDF-GEZ haben keine klar erkennbaren "Verhaltensmuster"...

...mal geht es schneller, mal langsamer.
Der eine wartet seit Monaten auf einen Widerspruchsbescheid über 3, 4, 5 Widersprüche...
...bei dem anderen geht es zack-zack Bescheid > Widerspruch > Widerspruchsbescheid.
Für den weiteren Verlauf bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAblauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Dort kann auch anhand eingetroffener Schreiben geschaut werden, wo ungefähr sich Person A auf der "Skala" befindet...
...und wann es mit Gerichtsvollzieher/ Vollstreckung/ Pfändung so langsam "Ernst" wird.
umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html