Ich möchte an diesen Thread einen fiktiven Fall anhängen:
Eine Person X möchte für etwa 3 Monate ins Ausland ziehen. Vorher wurde bei der Post ein Nachsendeauftrag an eine in Deutschland befindliche gültige Adresse aufgegeben. Nun ist zu lesen, dass die Post keine förmlichen Zustellungen nachsendet. Andererseits kann auf förmlichen Zustellungen auch das Nachsenden innerhalb Deutschlands angegeben werden.
Angenommen, es wurde eine förmliche Zustellung per Einwurf (wie es ja heutzutage üblich ist) ohne einen solchen Nachsendevermerk auf der Zustellung erteilt und gammelt im Briefkasten von Person X während seiner Abwesenheit vor sich hin - trotz bei der Post fristgerecht hinterlegter alternativer Adresse. Kann man dann gegen etwaige versäumte Fristen vorgehen?
Liebe GEZ-Mitarbeiter, lest Euch ruhig alle Argumente sorgfältig durch. Es gibt nichts zu verbergen. Schön, dass Ihr Interesse an den GG-Verletzungen habt und unsere Anliegen ernst nehmt - es sind übrigens auch Eure Rechte, für die wir uns einsetzen
