Hallo liebes Forum!
Ich habe schon einige Beiträge durchgelesen, bin mir aber unschlüssig, was in folgendem rein fiktivem Fall passieren würde:
Person A ist für drei Monate nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Land X in der EU. Als er/sie nach knapp 1,5 Monaten von seinen/ihren MitbewohnerInnen B und C, die beide Bafög beziehen, erfährt, dass vor knapp zwei Wochen bereits ein zweiter Brief von einer ominösen Institution eingegangen ist, reagiert Person A verwundert.
Die fiktive Institution fordert A auf einen Beitrag zu zahlen und zwar für etwas, dass A weder benutzt noch bestellt oder gewollt hat. Etwas grimmig, dass ihm/ihr die beiden Briefe so lange vorenthalten wurden, beginnt A mit der Recherche. Diese ergibt, dass in absehbarer Zeit ein dritter Brief eintreffen wird, der für A rechtliche Konsequenzen haben wird, sollte binnen 4 Wochen kein Widerspruch eingelegt werden. Als A die verbleibende Zeit in Land X ausrechnet und mit dem möglichen Eintreffen eines Schreibens vergleicht, fällt der fiktiven Person auf, dass sie vermutlich immer noch im Ausland ist, wenn der besagte Brief eintrifft.
Wie sollte A reagieren, um die Zahlung 1.) mindestens hinauszuzögern, 2.) die Widerspruchsfrist zu verlängern/nutzen zu können 3.) gerichtlich gegen die ominöse Firma vorgehen zu können.
Soweit ich herausgefunden habe, gilt die Frist erst, wenn der Person A der Brief auch zugestellt wurde, was aber nicht der Fall sein kann, da sie im Ausland ist. Sollte bereits aus dem Ausland etwas unternommen werden oder kann bei der Rückkehr nachträglich eine erneute Frist beantragt werden? Wie sehen die Chancen vor Gericht aus oder für den Widerstand im allgemeinen, wenn Person A sich für drei Monate nicht wehren kann, bzw. äußerst spät vor nahezu veränderten Tatsachen gestellt wird?
Ich finde, dass ist ein spannender fiktiver Fall und ich freue mich, mit euch darüber zu diskutieren.
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Euer Karl