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Autor Thema: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?  (Gelesen 8537 mal)

  • Moderator
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Re: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
#30: 31. Dezember 2021, 13:23
@ope23: In meiner diesbezüglichen Anfrage
Regelndes Gesetz zum Einzug des Rundfunkbeitrags aus dem Privatvermögen (GG Art. 14 (3) Enteignung)
https://fragdenstaat.de/anfrage/regelndes-gesetz-zum-einzug-des-rundfunkbeitrags-aus-dem-privatvermogen-gg-art-14-3-enteignung/
habe ich da schon vorgetestet: die Finanzbehörde hat da bislang nichts von "ist keine Enteignung im Sinne von Art. 14 GG" gesagt, obwohl es  doch eigentlich so einfach wäre.
Es geht allerdings auch immer noch NICHT um die Zwangsvollstreckung. Es geht um das grundrechtswidrig enteignende Entstehen der Beitragsschuld im internen Bereich der LRA, die vollstreckt werden soll.
Im Brieftext wird begründet die  Rückweisung des ERSUCHENS gefordert, was auch geschehen kann, ohne dass das Mittel der Zwangsvollstreckung in Frage gestellt wird. Zwangsläufig entsteht aus der Rückweisung dann aber auch eine Aufhebung der Pfändung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2023, 22:46 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 883
Re: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
#31: 02. Februar 2023, 02:21
Ich würde die Frage gern wieder aufgreifen, weil ich sie für wichtig halte. Mir kam es so ähnlich:

Wo ist eigentlich die Pflicht die festgesetzten Beiträge zu bezahlen definiert? Wo kommt die her?
Behörden und Amtsträger müssen sich an Recht und Gesetz halten. Gesetze sind also in erster Linie SCHUTZRECHTE des Bürgers vor Übergriffen anderer (Bürger und Amtsträger etc.). Der Bürger muss sich erstmal nicht an ein Gesetz halten, dessen Zwangswirkung sich nicht aus der Verfassung herleiten lässt und dass sonst niemanden belastet. Zweckloser Zwang genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Gesetz. Steuern zahlt man, weil man formal selbst darüber verfügt (durch Vertretung) und sie der Allgemeinheit nützen.

Doch der Rundfunkbeitrag nützt nicht der Allgemeinheit - und selbst wenn, dann ist das nicht der Punkt, wie das Bundesverfassungsgericht 2018 ausgeführt hat, sondern der Bürger bekommt einen "Vorteil" aufgedrückt. Doch mit welchem Recht? Ich will diesen "Vorteil" nicht.

Daher nochmal die Frage: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung? Wenn er keine Enteignung ist, was ist es dann? Die Behörden haben sich gewunden darauf zu antworten.
In Grundgesetz Artikel 5 steht jedenfalls nicht, dass der Bürger für sein Recht auf Information etwas zahlen muss.

Das ist keine Kleinigkeit. Ein Gesetz ist verfassungswidrig, wenn es einen Zwang ausübt, der nicht vom Grundgesetz zugelassen ist. Auch jede Interpretation des Bundesverfassungsgerichts muss irgendwo auf einen Artikel des Grundgesetzes verweisen, der diesen Zwang erlaubt. Ich sehe den nirgends. Der Rundfunkbeitrag ist für Nichtnutzer auch kein "implizit akzeptierter Tauschhandel".


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

P
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Re: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
#32: 02. Februar 2023, 03:39
Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung? Wenn er keine Enteignung ist, was ist es dann?
Eine staatlich errichtete Zugangshürde -Last-.

Die staatlich festgelegte Last verletzt das Grundrecht genau dann, wenn sie darauf zielt oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet ist, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten, die Last somit prohibitiven Charakter hat.

vgl. VG Hamburg · Urteil vom 21. Oktober 2010 · Az. 3 K 2796/09
https://openjur.de/u/593021.html
bei openjur die Randnummer 38

vgl.
BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06. September 1999
- 1 BvR 1013/99 -, Rn. (1-14), Randnummer 11
http://www.bverfg.de/e/rk19990906_1bvr101399.html


vgl. "prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg79211.html#msg79211

und nochmal

vgl. "prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.msg120938.html#msg120938
und die mögliche Anwendung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18321.msg120923.html#msg120923


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  • Beiträge: 7.309
Re: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
#33: 02. Februar 2023, 06:57
Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung? Wenn er keine Enteignung ist, was ist es dann?
Eine staatlich errichtete Zugangshürde -Last-.
Gemäß der aktuellen BVerfG-Rundfunkentscheidung ist der Rundfunkbeitrag eine Sonderlast, (Sonderabgabe), und hat alle dafür vorgesehenen Kriterien einzuhalten.

BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33318.0


Edit "Bürger" - gesammelte Links zum Thema "Sonderabgabe":
Urteile BVerfG zu Sonderabgaben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16581.0
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
Reihe Klage-Argumente - Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5621.0
Ist der Rundfunkbeitrag in Echt eine nicht-steuerliche Sonderabgabe?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30030.0
BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33318.0
Kirchhof > Rechtsgutachten zur Filmförderung als Sonderabgabe (01/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18796.0

Das Thema "Sonderabgabe" bitte hier nicht weiter vertiefen, sondern hier bitte ausschließlich eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2023, 23:34 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 883
Re: Ist der Rundfunkbeitrag eine Enteignung?
#34: 02. Februar 2023, 23:13
Moment. Man kann nicht einfach "irgendwas" "Sonderabgabe" nennen und dann kassieren. Wir sind hier nicht bei der Mafia.
Eine Zwangs-Sonderabgabe fürs "Wohnen" ist ein Widerspruch in sich.

Aber danke für den Hinweis. Auch wenn mir noch immer nicht klar ist, auf welchem Grundgesetzartikel dieser Zwang nun fußt? Ich meine damit nicht die Informationsversorgung, sondern tatsächlich etwas handfestes, das allgemeine Kriterien für den Abgabenzweck festzurrt, wenn der aufgezwungen wird.

PS Für eine Demokratie kann ÖRR schon deshalb nicht notwendig sein, weil kleine Länder sowas gar nicht haben können. Stirbt die Demokratie in Luxemburg, weil sie so etwas nicht kennen? Ist mir nicht bekannt. Zentralismus ist das Gegenteil von Demokratie. Landesweite Rundfunksender sind nichts weiter als ein Tor zur Hölle der Tyrannei. Hatten wir alles schonmal. Ein Nutzen ist ausschließlich behauptet und durch nichts erwiesen.


Edit "Bürger" - gesammelte Links zum Thema "Sonderabgabe":
Urteile BVerfG zu Sonderabgaben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16581.0
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0
Reihe Klage-Argumente - Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5621.0
Ist der Rundfunkbeitrag in Echt eine nicht-steuerliche Sonderabgabe?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30030.0
BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33318.0
Kirchhof > Rechtsgutachten zur Filmförderung als Sonderabgabe (01/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18796.0

Das Thema "Sonderabgabe" bitte hier nicht weiter vertiefen, sondern hier bitte ausschließlich eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
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