Hallo Leute,
habe viel bei euch gelesen und viele Infos gefunden, aber komm noch nicht ganz weiter um person A irgendwie zu helfen

Habe mal alles so gut ich konnte aufgeschrieben:
Person A hat im April/Mai die ersten zwei Schreiben des Beitragsservice bekommen. Das erste vom 17.04.2014 und das zweite vom 19.05.2014. Person A hat gesehen, dass die Briefe Infopost sind und hat diese nur aus reiner Neugier geöffnet. Erster Brief vom 17.04.2014
„…Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen. Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden. Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich?...“ Zweiter Brief vom 19.05.2014 „
vor einiger Zeit haben wir sie darüber informiert, dass seit Januar 2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Da wir unter Ihrem Namen für diese Wohnung kein Beitragskonto finden konnten haben wir sie um einige Angaben gebeten. Daher bitten wir Sie nochmals, zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung oder ist eine Anmeldung erforderlich? Senden Sie uns bitte den Antwortbogen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. … Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen. …“
Person A fand das sehr merkwürdig weil ja auch beide Briefe nur Infopost sind, also Post die eigentlich direkt in den Müll wandert bei Person A.
Nun kam vom 21.06.2014 wieder Brief der erst am 25.06.2014 in Person A´s Briefkasten lag und diesmal keine Infopost war aber auch nur normaler Brief ohne Zustellungsnachweis. Dieser wurde geöffnet durch Person A. Dort steht
„vor einiger Zeit haben wir sie darüber informiert, dass seit Januar 2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Da wir unter Ihrem Namen für diese Wohnung kein Beitragskonto finden konnten haben wir sie um einige Angaben gebeten. Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor. Daher wurde nun die Anmeldung der folgenden Wohnung auf Ihren Namen unter der Beitragsnummer xxxxxx vorgenommen: 1 Wohnung ab 01.01.2013. Ihr Beitragskonto weist einschließlich 07/2014 einen offenen Betrag von 341,62 € auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter Angabe der Beitragsnummer innerhalb von vier Woche aus das Konto….“Person A findet es äußerst merkwürdig, dass man einfach angemeldet wird von dem Beitragsservice und dass diese Ankündigungen zuvor als Infopost kamen.
Randinformationen:
- Person A hatte zuvor vom Vermieter eine Kündigung bekommen, durfte dann aber nach mündlicher Absprache doch noch in der Wohnung bleiben.
- Person A hatte zuvor für diese Wohnung noch nie Gebühren bezahlt.
- Im Haus von Person A wohnen 6 Parteien, die aber alle die gleiche Hausnummer haben (es gibt kein A oder B Zusatz)
- Person A war eine längere Zeit nicht dort wohnhaft, hatte aber die Wohnung mit Vermieter besprochen behalten dürfen.
- Person A`s Wohnung ist nun mit der Wohnung von Person B zusammengewesen. Dann wurde die Verbindungstür durch ein Regal getrennt, so dass zwei Wohnungen entstanden, weil die Wohnung für Person A zu groß war. Dies weiß aber der Rundfunkgebührenverein nicht glaubt Person A. Dort wohnen seit ungefähr 10/2013 andere Personen C.
1. Würde es etwas bringen, wenn Person A mit Person C spricht und bei dem Rundfunkgebührenverein behauptet die seien weiterhin eine Wohngemeinschaft? Und somit würde die Gebühr bereits bezahlt. Müsste Person A dann für 01/2013 bis 10/2013 trotzdem nachzahlen?
2. Oder wenn Person A behauptet das Person D bereits für Person A mitbezahlt, also Person A so tut als wohne Sie mit Person D zusammen. Person D wohnt schon mehr als 4 Jahre dort. Beitragsservice weiß ja nicht wie viele Wohnungen das Haus hat…?!
3. Wie will Beitragsservice Person A überhaupt nachweisen, dass Person A diese Briefe wirklich bekommen hat??
4. Muss Person A nun um einen Mahnbescheid fürchten, wenn Person A nicht reagiert, weil Person A die Briefe ja nicht nachweislich bekommen hat???
Ich habe gestern den ganzen Abend im Forum gelesen und geforscht. Jede Menge Erfahrungen und Ratschläge gefunden. Ich denke 4. Kann ich Person A nun selbst insofern beantworten, dass nicht ein Mahnbescheid kommt sondern ein Gebührenbescheid mit Rechtshelfbelehrung gegen den Person A Widerspruch einlegen kann oder den Person A bezahlen kann. Widerspruch würde bedeuten, dass man irgendwie etwas wie Zahlungsaufschub mitbeantragen muss?! Und das einem dann irgendwie so roundabout 150 € Kosten entstehen, aber man noch kein Anwalt braucht.
5. Kann mir einer das nochmal erklären mit dem Widerspruch? Also wie Vorgehen, was beantragen und ob Person A dann vor der Klage doch einfach „Zurücktreten“ kann und doch zahlt? (weil Person A kein Rechtsschutz hat und das denn doch etwas teuer werden würde glaubt Person A

so gern Person A den Verein auch nackt machen würde)
6. Wie weit würde es Person A von den vorherigen angeblichen Schulden befreien wenn Person A jetzt von sich aus eine Anmeldung schreibt, weil Person A ja zuvor "keine Briefe" bekam…??
Erstmal Danke das ihr das hier alles gelesen habt und dann Danke für eure Antworten.
Wir sollten alle in Autos wohnen, oder obdachlos werden...