Hallo Leute,
lange hat es gedauert, aber neues von Person A...
kurzer Rückblick:
1. Festsetzungsbescheid 02.02.2015, zugestellt am 06.02.2015, Widerspruch am 01.03.2015
2. Festsetzungsbescheid 02.03.2015, zugestellt am 06.03.2015, Widerspruch am 12.03.2015
3. Festsetzungsbescheid 02.11.2015, zugestellt am 07.11.2015, Widerspruch am 11.11.2015
seit dem hatte Person nur A Weiterleitungsbriefe und weiter Zahlungsaufforderungen ohne Rechtshelfbelehrung. Nur ein Brief vom 05.05.2015 der auf die ersten beiden Widersprüche eingeht, aber nur sagt dass für den BS alles geklärt sei und meine Widersprüche für den BS nicht zutreffend seien. Sinnloses Geplänkel also.
Nun heute (19.09.2015) hat Person A den gelben Brief "förmliche Zustellung" vom 17.09.2015 im Briefkasten gefunden. Das ist nun nach fast einem Jahr der Widerspruchsbescheid. Hat ja lange genug gedauert... darin weiteres Pallaber und Aussagen gegen Person A's Widersprüche und Bezug auf einzelne Punkte daraus und der anschließenden erneuten Forderung an Person A, sowie einer Rechtshelfbelehrung.
Nun bliebe wohl Person A nur die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen zu klagen (dafür kommen ja laut meiner Forschungen für Person A ca. 130 euro zusammen)
Oder was sagt ihr jetzt so?
Was ratet ihr nun Person A zu tun?
Bringt eine Klage was?
Oder wie soll Person A verfahren?
Person A freut sich über eure kurzfrsitigen Rückmeldungen, die ich gerne von hier an an Person A weitergeben werde.
Grüße
Wir sollten alle in Autos wohnen, oder obdachlos werden...