Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Zunehmende Angst vor ARD-ZDF Briefen und deren Konsequenzen > allgem. Ablauf  (Gelesen 3407 mal)

S
  • Beiträge: 12
Herr X war noch nie bei der GEZ angemeldet und hat erfolgreich alle erhaltenen Briefe ignoriert und dem Müll übergeben ( oder das Papier zum Vermischen von 2K Kleber etc. vorher verwendet ).

Herr X hat somit niemals GEZ Gebühren bezahlt, somit waren auch seine Kontodaten unbekannt.

Herr X hat irgendwann Post von der ARD-ZDF Gebühreneinzugszentrale erhalten und ebenfalls dem Mülleimer übergeben. Erst der Erhalt einer "Bestätigung der Anmeldung" machte Herr X stutzig, somit hat dieser einen Ordner angefertigt und angefangen, sämtliche Briefe zu sammeln.

Der Beitragsservice möchte vom Herrn X, alle anfallenden Gebühren seit dem 1.1.2013 haben.

Der erste gesammelte Brief trägt das Datum vom 23.07.2014, der Datamatrix Code wurde nicht entschlüsselt. Es ist davon auszugehen, dass dieser ohnehin nicht stimmen würde.

Lange Zeit ist vergangen, Herr X hat vom Beitragsservice keine weitere Post erhalten. Am 5.09.2014 erhält dieser einen Brief mit dem Titel "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und dem Hinweis, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde und diese somit am 15.09.2014, fällig sei.

Herr X ist sich dagegen 100% sicher, dass er nach wie vor, keine Antwort abgeschickt hat oder sonstwie Kontakt mit dem Beitragsservice aufgenommen hat.

Herr X erhält daraufhin 2 weitere Briefe mit der mittlerweile bekannten Überschrift und Zahlungsaufforderung ( am 2.10.2014 und am 1.11.2014 ).

Herr X war sich bis jetzt sicher, dass er zu keiner Antwort oder Reaktion verpflichtet sei, sofern kein Beitragsbescheid erhalten werden dürfte. Er war sich ebenfalls sicher, dass sämtliche bis jetzt erhaltene Schreiben, nur als informative Briefe zu verstehen seien.

Am 6.12.2014 erhält Herr X ein weiteres Schreiben mit dem Titel "Rundfunkbeitrag".

Dieses Schreiben gibt an, dass Herr X eine Vereinbarung getroffen hatte, den Rückstand in Raten zu begleichen. Er sei dieser Vereinbarung nicht nachgegangen und wird daraufhin ermahnt, dass diese Vereinbarung aufgehoben werden würde, sofern die Raten oder die laufenden Beiträge, nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden.

Es wird mittlerweile eine Summe von 413,54 Euro gefordert.

Auch dieses Schreiben wird vom Herrn X in den Ordner gesammelt, ohne darauf einzugehen.

Am 2.01.2015 erhält Herr X erneut Post vom Beitragsservice, diesmal mit dem Titel "Zahlungserinnerung". Der Brief wurde von Herr X erst am 20.1.2015 im Briefkasten gefunden.

In diesem Brief wird Herr X aufgefordert, den Betrag von 413,54 Euro innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen ( eine Bezahlung wäre ohnehin nicht mehr fristgerecht möglich da Herr X den Brief ja erst am 20.1.2015 gefunden hat, somit wäre theoretisch die Frist bereits abgelaufen ).

Weiterhin wird in diesem Brief erwähnt, dass Herr X in Zukunft, keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten werde, wenn sein Beitragskonto einen Rückstand aufweist:
Zitat
"Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."

Jetzt wird Herr X langsam doch mulmig, er hat nach wie vor keinen Beitragsbescheid erhalten und sich auch nicht mit dem Service in Verbindung gesetzt. Herr X war der Meinung, dass eine Rückmeldung ( egal welcher Art auch immer ), nachträglich als Bestätigung der Anmeldung zu verstehen sei.

Herr X besitzt seit Jahren keinen Fernseher und verbringt dementsprechend seine Freizeit anders, außerdem verabscheut Herr X die Methoden die von ARD und ZDF eingesetzt werden, sowie die Qualität des Programmes und der verbreiteten Lügen. Herr X ist mehr mit seinem Studium beschäftigt und hat mittlerweile Angst, dass er demnächst "unerwarteten" Besuch erhalten würde ?

Wie kann Herr X jetzt am besten vorgehen ? Welche Konsequenzen ergeben sich aus seinem Handeln ?

Herr X hat das kostenlose Gutachten vom Bundesministerium für Finanzen bestellt, erhalten und ebenfalls in den mittlerweile doch unangenehm prall werdenden "GEZ" Ordner beigefügt.

Herr X wünscht euch ganz liebe Grüße und bedankt sich für euere Hilfe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 16:35 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Diese Beschreibung dokumentiert und bestätigt somit auf geradezu "wundersame" Weise den seit Monaten bekannten und offensichtlich kaum bis gar nicht veränderten, regulären
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
unter welchem ungefähr nachvollzogen werden kann, an welcher Stelle sich gerade der fiktive Fall befindet ;)


Am 2.01.2015 erhält Herr X erneut Post vom Beitragsservice, diesmal mit dem Titel "Zahlungserinnerung".
Der Brief wurde von Herr X erst am 20.1.2015 im Briefkasten gefunden.

In diesem Brief wird Herr X aufgefordert, den Betrag von 413,54 Euro innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen ( eine Bezahlung wäre ohnehin nicht mehr fristgerecht möglich da Herr X den Brief ja erst am 20.1.2015 gefunden hat, somit wäre theoretisch die Frist bereits abgelaufen ).

Weiterhin wird in diesem Brief erwähnt, dass Herr X in Zukunft, keine Zahlungsaufforderungen mehr erhalten werde, wenn sein Beitragskonto einen Rückstand aufweist:
Zitat
"Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderung mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Säumniszuschlag erhoben wird."
Dies entspricht dem ganz üblichen Wortlaut der
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419
und ist kein Grund zur Besorgnis.
Ganz im Gegenteil, dieses angekündigte Schriftstück namens "Gebühren-/ BeitragsBESCHEID" (seit Sep 2014 eigentlich "FestsetzungsBESCHEID" ist die Voraussetzung für das wirksame Einlegen von Rechtsmitteln, die dann auch der dem Bescheid beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen sind...


Jetzt wird Herr X langsam doch mulmig, er hat nach wie vor keinen Beitragsbescheid erhalten und sich auch nicht mit dem Service in Verbindung gesetzt. Herr X war der Meinung, dass eine Rückmeldung ( egal welcher Art auch immer ), nachträglich als Bestätigung der Anmeldung zu verstehen sei.
Wie gesagt, muss Herrn X nicht sonderlich "mulmig" werden, da ja bisher augenscheinlich alles noch seinen "geregelten" Gang geht... und es ja gerade der BeitragsBESCHEID ist, ohne den sozusagen "nichts geht".
Die Befürchtung, eine Rückmeldung würde "nachträglich als Bestätigung der Anmeldung zu verstehen" sein, dürfte wohl nur von peripherem Interesse sein bzw. kann im Zuge von Widerspruch und Klage thematisiert werden ("Zwangsanmeldung/ Fremdanmeldung ohne konkrete Rechtsgrundlage im RBStV" etc.)...
...es ändert ja nichts an der per RBStV prinzipiell auferlegten Zahlungspflicht.
Dass die derzeitigen Regelungen des RBStV in ihrem vollen Umfang als augenscheinlich verfassungswidrig zu bewerten sind, gilt es vom BVerfG höchstinstanzlich bestätigen zu lassen.
Dazu dient der Rechtsweg - es geht nicht um "Einzelentscheidungen".

Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. hier zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840


Herr X besitzt seit Jahren keinen Fernseher und verbringt dementsprechend seine Freizeit anders, außerdem verabscheut Herr X die Methoden die von ARD und ZDF eingesetzt werden, sowie die Qualität des Programmes und der verbreiteten Lügen. Herr X ist mehr mit seinem Studium beschäftigt und hat mittlerweile Angst, dass er demnächst "unerwarteten" Besuch erhalten würde ?
Diese Angst dürfte vorerst unbegründet sein, da dem o.g. Beispiel-Ablauf gemäß nach dem Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID bei Nichtreaktion üblicherweise erst noch eine "Mahnung" und eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" seitens "Beitragsservice" zugesendet werden.
Da Herr X ja aber vermutlich ohnehin reagieren wird, bestünde dazu vorerst kein Grund zur Sorge.


Wie kann Herr X jetzt am besten vorgehen ?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus seinem Handeln ?
a) Er könnte zahlen... ;) wird dann aber sein Geld niemals wiedersehen - und womöglich nicht mehr in den Spiegel schauen können...
b) Er könnte nicht-zahlen und den regulären Weg beschreiten:
- warten auf den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID
- Widerspruch gegen den Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID - fristgemäß und mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"
- Klage gegen den ablehnenden WiderspruchsBESCHEID
c) Er könnte nicht-zahlen und weiter ignorieren, was es allerdings nicht gerade einfacher macht und im Endeffekt auf eine Auseinandersetzung mit Zwangsvollstreckung/ Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht hinausläuft.

Zu all dem bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Herr X hat das kostenlose Gutachten vom Bundesministerium für Finanzen bestellt, erhalten und ebenfalls in den mittlerweile doch unangenehm prall werdenden "GEZ" Ordner beigefügt.
Das Gutachten ist hochinteressant, kann jedoch keine juristisch hergeleitete Begründung vollumfänglich ersetzen, sondern allenfalls als ein Baustein zur Untermauerung fungieren.

"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


Da in diesem Thread keine vom regulären Ablauf abweichenden Sachverhalte, sondern lediglich allgemeine Fragen behandelt werden, eine Mehrfachdiskussion bereits abgehandelter Themen aber vermieden werden soll, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 16:38 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben