Im Zusammenhang mit dem Innehaben einer Wohnung werde ich bereits zur Zahlung der Grundbesitzabgaben herangezogen. Die Einnahmen daraus stehen der Gemeinde zu.
Die Heranziehung zur Zahlung der Grundbesitzabgaben erfolgt entweder direkt (als Haus- oder Wohnungseigentümer, sogar bereits als Eigentümer eines unbebauten Grundsstücks.) Im Vermietungsfall kann der Eigentümer die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung quasi an die Mieter abgeben. Der Eigentümer tritt in Vorleistung und macht seinen berechtigten Anspruch den Mietern gegenüber geltend.
Warum da nun noch ein staatlich gestütztes Informationsunternehmen- und Unterhaltungsunternehmen mit Null Geschäftsrisiko etwas von dem Kuchen derjenigen haben möchte, die sich der Sache kaum durch Flucht entziehen können, bleibt mir schleierhaft.
Amüsant fand ich in dem Zusammenhang das Gefasel eines grünen Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag, der folgendes von sich gab:
20.02.2014
...Oliver Keymis*) (GRÜNE): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Herr Marsching, ich habe einen Ar-beitsauftrag an Sie. Googeln Sie doch bitte mal den Umsatz der Firma Rossmann 2012. Und? – 6,6 Mil-liarden € Umsatz macht die Firma. Stimmt das?
(Michele Marsching [PIRATEN]: Das lädt hier zu langsam!)
– Schade. Es ist eh die Frage, ob wir den Laptop immer aufgeklappt lassen dürfen.
(Heiterkeit – Nicolaus Kern [PIRATEN]: Sie haben die ja damit quasi beantwortet!)
Ich wollte die 6,6 Milliarden € Umsatz bloß mal ins Verhältnis setzen zu den Einnahmen, die wir durch den sogenannten Rundfunkbeitrag in Deutschland erzielen. Die liegen bei etwas über 7 Milliarden €. Noch einmal im Vergleich: Rossmann macht 6,6 Milliarden Umsatz.
Ich will das nur deshalb in den Zusammenhang stel-len, weil eben der Name dieser Firma fiel – gegen die wir alle nichts haben; jeder soll machen, was er will; ich könnte noch zehn andere Firmen nennen. Der Chef dieser Firma klagt jetzt gegen den Rund-funkbeitrag, weil er durch die Umstellung von der Gebühr auf den Rundfunkbeitrag, wenn ich das richtig nachvollzogen habe, Mehrkosten im Rahmen von etwa 150.000 oder 200.000 € zahlen muss...
Irgendwie scheint das sein Lieblingsthema zu sein, denn am 20.03.2013 versucht er auch schon damit zu glänzen, dass er lesen gelernt hat. Nur mit der Umsetzung hapert es ein wenig:
...Ein Beispiel zum Beispiel ist das Beispiel,
(Heiterkeit)
dass Herr Rossmann klagt, und zwar dagegen, dass er jetzt mehr Rundfunkbeiträge für seine Dro-geriefilialen bezahlen muss. Das Unternehmen Rossmann hat in Deutschland einen Umsatz von etwa 7 Milliarden €. Das entspricht fast dem, was der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk an Ein-nahmen hat. Ein Unternehmen: 7 Milliarden €!
Wenn der jetzt plötzlich damit konfrontiert ist, dass seine Filialen etwas stärker in die Berechnung ein-fließen, als das möglicherweise vorher der Fall war – es gibt auch Leute, die den Eindruck haben, dass da bei verschiedenen, die jetzt klagen, nicht immer ganz genau bezahlt wurde; das wurde eben von Ihnen beim Beispiel der Städte von Ihnen, Herr Kollege Sternberg, auch angesprochen –, dann ist das genau die Diskussion, die wir uns leisten müs-sen, dass nämlich die, die breite Schultern haben, an der Stelle auch vernünftig zu Rundfunkbeiträgen herangezogen werden....
Was Herr Keymis hier wohl vergißt, ist die Tatsache, dass Herr Rossmann ganz alleine für seine Zielsetzung der Gewinnmaximierung verantwortliche ist und mit ihm der gesamte Mitarbeiterstab. Wenn Herr Rossmann Bockmist verkauft, kann er sich am Markt nicht länger behaupten. ARD-ZDF-DRadio könnne tagaus-tagein Bockmist abliefern und Dinge senden, die niemanden interessieren und trotzdem sprudelt es in der Kasse.
Wenn wir das jetzt auf das Thema des Fadens beziehen, so kommt man ziemlich schnell dahin, dass insbesondere im Falle von Rossmann eine unerlaubte Typsierung stattfindet, die die Preise für die von ihm vertriebenen Produkte in die Höhe treibt und wir den ganz Mist mehrfach berappen dürfen. Noch mal zum Verständnis: Bei Rossmanns dudelt kein Radio und Fernsehen während der Arbeitszeit ist schon gar nicht erlaubt. Dagegen werden die privaten Rundfunkmacher von der Abgabe befreit, weil sie (offizielle Lesart) an der Gesamtversanstaltung teilnehmen und Teil des Ganzen sind. Inoffiziell sieht es wohl mehr danach aus, dass man sie zum Schweigen bringen möchte - was ja offenbar auch gelingt.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"