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Autor Thema: Typisierung 10 % - Unheilbar widersprüchlich - Verbreitungsgrad mobiler Geräte  (Gelesen 18151 mal)

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  • Beiträge: 1.126
Was ich in dem Gutachten des Herrn Prof. Kirchhof vermisse, ist eine umfangreiche Feldstudie über die tatsächliche Nutzung von Rundfunk, den man ja angeblich immer und überall empfangen kann.

In meinen Augen ist die Intelligenz des Gesetzgebers und die der Klaquere einer gesetzlichen Regelung an der Praxisnähe des Gesetztes ablesbar.

Wenn ich aber so um mich schaue wenn ich morgens im öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs bin, für das ich ja das Beförderungsentgelt nur deswegen zahle, weil ich das Verkehrsmittel auch tatsächlich nutze und nicht, weil ich die bloße Möglichkeit dazu habe (das nur am Rande), dann stelle ich fest, dass das Gros der Mitreisenden

a) noch ein Nickerchen macht

b) die Zeitung liest (man lese und staune: in Papierform)

c) ein echtes Buch liest

d) Zeitung oder Buch auf einem Tablet liest

e) sich mit anderen Mitreisenden unterhält

f) frühstückt und dabei aus dem Fenster schaut

g) einen Stöpsel im Ohr hat und laut und vernehmbar nicht dem Rundfunk entsprungenen Klängen lauscht

h) oder bereits mit einem Laptop arbeitet und Exceltabellen bearbeitet (die erwiesenermaßen nicht von Marietta Slomka kommentiert werden)

und i) die erkennbar wenigsten, wenn sie denn überhaupt vertreten sind, den ÖRR nutzen.



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 86
Es wird ja mehrstufig typisiert!


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

 
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