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Autor Thema: Klagen und deren Inhalte im Überblick [Sammelthread]  (Gelesen 92896 mal)

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  • Beiträge: 175
Seiten 3 und 4:


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Danke an die Betreiber dieses Forums und alle die hier so aktiv sind. Ohne Euch hätte A wahrscheinlich schon längst aufgegeben – so aber hat A heute den nächsten Schritt getan und seine Klage an den Norddeutschen Rundfunk per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.
Diese Klage kann sich jeder in anhängender pdf. anschauen.
A hofft das wir den Wahnsinn mit unserem gemeinsamen Widerstand bald erfolgreich stoppen können.
Na ja, träumen wird man ja wohl noch dürfen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 20:11 von Uwe«

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  • Beiträge: 16
Diese Überschlagsberechnung erging auch an das Verwaltungsgericht Berlin, wie ich telefonisch dort erfuhr.
Momentan hat A noch keine Ahnung, was ein "fiktiver Sozialhilfeanspruch" ist, und A hat auch keinen Antrag auf ausgleichende Leistungen gestellt.
Weiß dazu hier jemand Rat?

Das heißt, dass A Anspruch auf Leistungen nach dem SGB 2 (also Jobcenter) hätte (gemessen an seinem Einkommen und Vermögen), A müsste selbige halt nur beantragen. Das heißt auch, dass A befreit werden kannst von der Rundfunkgebühr, eben weil A so geringe finanzielle Mittel hast.

Also, miez1980, das heißt, A muss ALG II beantragen und sich somit den Schikanen der Jobcenter aussetzen, um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen?
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2014, 20:13 von Uwe«

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  • Beiträge: 516
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?

Noch einfacher: Man kann es real beantragen und sich auszahlen lassen, aber dann deren Forderungen ignorieren. Dann wird man nicht zur Arbeit gezwungen, sondern kriegt nur weniger Geld oder schlimmstenfalls gar keins mehr.


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vmp

  • Beiträge: 94
Ist das nicht problematisch für den Fall, dass man tatsächlich mal arbeitslos werden sollte?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 15:14 von Bürger«

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  • Beiträge: 516
Wenn man eh schon arbeitet, drohen auch keine Zwangsmaßnahmen.
Ich dachte, es geht um jemanden, der nicht arbeiten will.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 15:14 von Bürger«

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  • Beiträge: 21
Fragen zu ALG II / Jobcenter gern per privater Mitteilung an mich.
Kann keine Rechtsberatung machen aber als Fachfrau sicher einige sinnvolle Tips geben.

Also, miez1980, das heißt, A muss ALG II beantragen und sich somit den Schikanen der Jobcenter aussetzen, um sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen?
Oder kann man auch "fiktives ALG II" beantragen, also auf eine reale Auszahlung verzichten und somit nicht unter Kontrolle und Arbeitszwang der Jobcenter stehen?

A muss nur nachweisen, dass A genauso wenig hat wie ein ALG II - Empfänger, dann kann A von GEZ befreit werden.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/ermaessigung_und_befreiung/index_ger.html#Haertefaelle
"Sie verzichten auf eine staatliche Sozialleistung, obwohl Sie darauf Anspruch hätten?
Wer einen Anspruch auf eine der in § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen hat, aus persönlichen Gründen aber bewusst darauf verzichtet, diese in Anspruch zu nehmen, kann ebenfalls eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Hierfür ist die Vorlage einer Bescheinigung der Sozialbehörde erforderlich, aus der ersichtlich ist, dass die Behörde den Anspruch auf eine Sozialleistung umfassend geprüft und bejaht hat. Aus der Bescheinigung muss zu erkennen sein, dass Sie über kein Einkommen und Vermögen verfügen, das Ihrem Anspruch auf die Sozialleistung entgegensteht. Außerdem dürfen keine Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen bestehen, sofern diese den Anspruch auf die Sozialleistung ausschließen würden."             


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 15:15 von Bürger«

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  • Beiträge: 196
Liebe Gesinnungsfreunde,

Person A hat heute die Mitteilung über den Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. bekommen, im Februar kommenden Jahres. Es wird also langsam ernst!

Person A würde sagen, die Hauptbetonung seiner Klageschrift liegt auf Gewissensargumenten bzw. Infragesgestellung der Nutzungsannahme und Verletzung des Sozialstaatsprinzips neben anderen Standardargumenten.

Hier nochmals Person A Klageschrift an dieser Stelle:
http://online-boykott.de/ablage/20140930-klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf/klage-gegen-tundfunkzwangsbeitrag.pdf

Person A hat keine Ahnung über Gerichtsverhandlungen, kann sich auch keinen Anwalt leisten, also wenn Ihr Tips zur Vorbereitung habt, ist Person A dankbar ... Hat jemand Erfahrung mit dem VWG Neustadt?

Liebe Grüße & frohe Vorweihnachtszeit!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 15:16 von Bürger«

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Edit "Bürger":
In einigen vorausgehenden Kommentaren wird zu weit vom eigentlichen Kern dieses Threads abgeschweift. Dieser Thread soll lediglich für "Klagen und deren Inhalte im Überblick" dienen. Alles andere schadet der Übersicht.

Bitte eröffnet ein neues Thema über HARTZ4 und GEZ Befreiung!

Danke für das Verständnis und die zukünftige Beachtung und Selbstdisziplin.

Also ab hier wieder zum Thema "Klagen und deren Inhalte im Überblick"


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L
  • Beiträge: 10
So, nach Monaten des fleißigen Mitlesens habe ich habe meine Klage auch eingereicht. Sie besteht in Teilen aus übernommenen Fragmenten anderer Forumuser, vieles habe ich auch vom User "pesimist" übernommen, der mir seine Klage freundlicherweise auf Anfrage zusandte. Danke nochmal dafür :)
Den ein oder anderen Abschnitt habe ich umformuliert bzw. auch selbst geschrieben.

Im Anhang befindet sich meine Klage als Word Dok
(wenn das mit dem Anhängen klappt..)

Nur 3 Tage später bekam ich bereits eine Antwort des Gerichts. Mein Verfahren wird erstmal ausgesezt. Juhuuu! Genauso habe ich mir das vorgestellt  (#)


So jetz habe ich noch ne Frage an euch. Meine Klage hatte ich erstmal ohne echte Anlagen eingereicht. Alle Internetlinks waren natürlich aufgeführt. Die Anlagen möchte das Gericht jetzt allerdings nachgereicht haben. Sind bei mir insgesamt 32 Anlagen inkl. der ganzen riesigen Gutachten die hier auch schon mehrfach zitiert wurden. Wenn ich grob überschlage, wieviele Seiten ich da drucken (lassen) muss, komme ich so auf 500 bis 600. Das ganze in zweifacher Ausfertigung, also über 1000 Seiten Papier  :-\
Ich habe 2x bei Gericht angerufen, ob sie das wirklich wollen... aber nunja... ist ja nicht mein Schreibtisch, der dann überquillt  ;D

Wollte euer Gericht das auch?


An 2 Anlagen komme ich übrigens nicht heran.

Und zwar

Dr. Thomas Exner, Rechtsanwalt Dennis Seifarth
„Der neue Rundfunkbeitrag – Eine verfassungswidrige Reform“
NVwZ 24/2013 15.12.2013, 1569


und

Dr. Hermann Eicher "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009“

Hat die zufällig jemand von euch (weil er zufällig diese auch ausdrucken musste oÄ)?

Liebe Grüße
Leen


Edit "Bürger":
Anhang zwischenzeitlich freigegeben.
Die erbetenen Infos scheinen zwischenzeitlich ausgetauscht zu sein.
Bitte hier keine weiteren Anmerkungen dazu, da dieser Thread ausschließlich vorbehalten ist den
"Klagen und deren Inhalten"
Danke für die Berücksichtigung ;)
Da das Verfahren in Hamburg angesiedelt zu sein scheint, ist die "Ruhendstellung" bzw. "Aussetzung" des Verfahrens nicht verwunderlich - siehe hierzu u.a. unter
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355 usw.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2015, 16:29 von Bürger«

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  • Beiträge: 42
So, geehrte Mitstreiter,

nun ist es amtlich. Gestern erhielt Person A die Eingangsbestätigung bezüglich seiner Klage beim Verwaltunggericht Dresden.
Um auf die Signatur von karlsruhe einzugehen gibt es nun mindestens 2 Klagen ;) gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Bundesland Sachsen.

A hängt seine Klageschrift für alle Interessierten hier an. Wer sich die Mühe macht diese zu studieren wird schnell merken, dass A sich in vielfältiger Weise der Ideen aus dem Forum bedient habe. Da sind aber auch unschlagbare Argumente dabei! Hoffentlich sieht das der Richter genauso. :)
An dieser Stelle einen großen Dank an alle hier ohne Eure moralische Unterstützung wäre es nicht so weit gekommen.

der
Linksabbieger

Edit "Bürger":
Dokument wird noch freigeschaltet, sobald Anonymisierung fertiggestellt.
Die Farbfeldern in der PDF verdecken dies nur optisch, nicht jedoch "technisch" ;)


Verehrte Mitstreiter,

aufgrund mehrfacher Nachfragen habe ich meine Klage (am VG Dresden) nochmal hübsch anonymisiert und hier angehängt.
Den Abschnitt: 1. Der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer würde ich mit meinem heutigen Wissen eher so formulieren "Der Rundfunkbeitrag ist kein Beitrag im abgabenrechtlichen Sinn" aber damals musste es einfach schnell gehen.  :laugh:

Für Recht und Gerechtigkeit - seid bereit!

der
Linksabbieger


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E
  • Beiträge: 44
Hallo,

ich stell das hier auch mat rein, falls jemand Interesse hat:
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/

LG Eva


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Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

t
  • Beiträge: 3
Hallo liebe Mitstreiter,

anbei ein fiktiver Antrag auf Klage mit nachgelagerter Begründung:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich
xxx
                                                                                                   - Kläger -
Klage gegen den Hessischen Rundfunk (HR), 60222 Frankfurt.
                                                                                                   - Beklagter -
Es wird beantragt,
1.   den Beklagten zur Aufhebung der Beitragsbescheide vom xxxx und vom xxxx sowie der Festsetzungsbescheide vom xxxx und vom xxxx und des Widerspruchsbescheides vom xxxx zu verurteilen.
2.   den Beklagten zur Löschung der Beitragsnummer XXX XXX XXX zu verurteilen.
3.   den Beklagten auf Unterlassung zukünftiger Gebührenerhebung gegen meine Person zu verurteilen.
4.   den Öffentlichen Rundfunk auf Einrichtung eines Verschlüsselungssystems analog dem Pay-TV zu verurteilen.

Begründung
Die Bescheide sowie der Widerspruchsbescheid verletzen mich in meinen Rechten.
Wegen der komplexen Rechtslage erbitte ich eine ausreichend lange Frist für die Ausarbeitung einer rechtlich plausiblen Begründung meiner Klage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 01:40 von Bürger«

k
  • Beiträge: 110
Gibt es eine aktuelle oder regelmäßig aktualisierte Übersicht über anhängige bzw. ausstehende höchstrichterliche Verfahren der obersten Instanzen mit Aktenzeichen, ggf. Verhandlungstermin und Klageinhalt?

Also insbesondere von:
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht
- Bundesgerichtshof

bzw. auf Länderebene der:
- Verfassungsgerichtshöfe/ Staatsgerichtshöfe/ (Landes-)Verfassungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
- Oberlandesgerichte/ Kammergericht


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Gibt es eine aktuelle oder regelmäßig aktualisierte Übersicht über anhängige bzw. ausstehende höchstrichterliche Verfahren der obersten Instanzen mit Aktenzeichen, ggf. Verhandlungstermin und Klageinhalt?

Ja, ohne das Thema zersabbeln zu wollen, die gibt's mittlerweile hier:

Ungeklärte oder offene Gerichtsverfahren/ Verhandlungen für Widerspruch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16834.msg111272.html#msg111272


Und jetzt weiter mit dem Thema...


"Klagen und deren Inhalte im Überblick"


(vielleicht auch irgendwann hier mit meiner z.Zt. 51-seitigen Klagebegründung, aber einerseits ist die noch gar nicht ganz fertig, und andererseits soll erst das Gericht und die zuständige Rundfunkanstalt diese zum Lesen bekommen, ohne sich allzu lange im Vorraus auf die Argumentation vorbereiten zu können, falls die hier mitlesen...)

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2015, 16:53 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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