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Umfrage

Umfrage zur Spende für eine Prüfung der Strafanzeige / Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt. Anm.: Spenden mussen ggf. versteuert werden, es kommen also nicht 100% dem Zweck zu.

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Autor Thema: NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?  (Gelesen 125312 mal)

R
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Nutzt leider alles nichts, da du, (wie mir von der Rechtsabteilung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks bescheinigt wurde), ja nicht gezwungen wärest, eines ihrer Programme zu sehen.

Im Namen der Gerechtigkeit und Solidarität soll ich also zahlen, was ich nicht will, mir bleibt dabei frei gestellt, ob ich etwas sehen will.
Wobei natürlich die Frage der Gerechtigkeit neu gestellt werden muss (die mit dem ausreichenden Geld werden von denen zwangsfinanziert, die wenig haben)

Da werden die Pfründen verteidigt und dagegen kannst du nur anders ankommen.

Bin gerade dabei, Unterschriften für Sachsen zu sammeln, ist aber seeeehr schwierig, da die meisten "keinen Ärger" bekommen möchten und ja eh immer schon zahlen mussten, im Gegenteil, die meisten meiner Bekannten haben wenigstens einen Vorteil, zumindest keinen Nachteil. Und nur darum geht es mal wieder. Leider. Meine Physiother. hat es direkt unterschrieben, weil sie sich über die "sehr neutrale und umfassende" Art der Berichterstattung ärgert und sie hat die Unterschriftenliste in ihrer Praxis ausliegen lassen.


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z

zuwider

Da es ja angeblich keine Steuer ist, kann es sich bei der Zwangsabgabe ja eigentlich nur um eine Art Entmündigung des freien Bürgers handeln!
Dazu habe ich dieses hier gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft

das beste daran:

"Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden."

Also entscheide ganz allein ICH und niemand anders, was ich konsumiere bzw. für was ich zahle!!!

...außer es ist eine Steuer ...


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A
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Hallo zusammen,

ich habe nun auch den Zwangsanmeldungswisch erhalten und diesen gleich zur  :police: getragen - zusammen mit folgendem Schreiben.... :

Haben ziemlich komisch geguckt.... Na ja - mal gucken was rauskommt... Ich halte Euch auf dem Laufenden!!!!

Viele Grüße

und alleswirdgut!



Strafanzeige wegen Nötigung, versuchtem Betrug, Sittenwidrigkeit und versuchter Beitrags - Gebührenerschleichung (§§ 240, 263 STGB und weitere)


Sehr geehrte Frau XYZ
wie bereits mündlich besprochen, übersende ich Ihnen hiermit meine Begründung zur erstatteten Strafanzeige gegen die Firma ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO Beitragsservice und führe wie folgt aus:
1.   Es handelt sich bei der o.g. Firma laut Impressum auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de (BEITRAGSSERVICE ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO) zum einen um ein Unternehmen, welches über eine UMSATZSTEUERIDENTIFIKATION verfügt. Zum anderen geht aber aus dem Impressum des BEITRAGSSERVICE ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO aber auch hervor, dass diese Einrichtung eine “nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung” sein möchte.
a)   Eine „Gemeinschaftseinrichtung“ ist dabei gem. Definition des § 33 IfSG:
Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen.
Weitere Definitionen einer Gemeinschaftseinrichtung sind dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen.
Die Rechtsform einer „nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung“ existiert demnach als Rechtsgebilde in einem hier vorliegenden Kontext gar nicht. Daher ist bereits an dieser Stelle festzustellen, dass jegliche Handlungen sowie insbesondere Datenverarbeitung dieses Konstrukts unzulässig sein dürfte. Ein klar geregeltes Auftragsverhältnis wäre aber notwendig, damit sichergestellt ist, dass der Beitragsservice - wie vorliegend - kein Eigenleben entwickelt, sondern die Daten ausschließlich unter Kontrolle der Landesrundfunkanstalten verarbeitet, so wie im Staatsvertrag vorgesehen. Wenn nicht einmal Klarheit über die Rechtsform der o.g. Einrichtung besteht, lassen sich daher auch schwer evtl. Befugnisse oder Rechte ableiten.
b)   Fest steht aber, dass nicht rechtsfähige Einrichtungen weder Bescheide, hier sog. Gebührenbescheide, und schon gar keine Verwaltungsakte erlassen können.

Dies wird vorliegend auch dadurch deutlich, dass der Absender des Schreibens nicht zu erkennen geben möchte welche Rechtsform hier handelt und auf welche Rechtsgrundlage das Handeln (hier vorliegendes Schreiben) überhaupt gestützt werden soll.

(1)   Das Schreiben trägt keine eigenhändige Unterschrift.
(2)   Das Schreiben verstößt gegen § 126A BGB ELEKTRONISCHE FORM
(2a) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2b) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
Hierzu sei rein vorsorglich auf die entspr. Rspr. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.11.2013 - 3 Ws (B) 535/13 - 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13 hingewiesen wonach fehlende oder unzureichende Unterschriften einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellen.
(3)   Auch der persönliche Urheber / Ansprechpartner des Schreibens ist nicht erkennbar.
(4)   Sollte sich der Urheber in einem Verwaltungsverfahren wähnen, fehlt die Angabe der Rechtsgrundlage sowie eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung.
(5)   Sollte er aus zivilrechtlich motivierten Gründen handeln, fehlen auf dem Schreiben sämtliche Hinweise auf Geschäftsführer, Rechtsform, Haftungen, Handelsregistereintragungen, Umsatzsteueridentifikationsnummer,ect.

Festzuhalten ist somit, dass der Urheber des gegenständlichen Schreibens offensichtlich wissentlich ein rechtlich ungültiges und damit unzulässiges Schreiben verschickt, da er bewusst jegliche Rückschlüsse auf natürliche und juristische Personen als Urheber des Schreibens vermeidet und in eklatanter und vorsätzlich gegen fast alle in Betracht kommenden Formvorschriften verstößt.

2.   Wie sich aus dem Wortlaut des Schreibens ergibt, hat der Absender eine so genannte „Anmeldung…. in Ihrem (meinem) Namen….“ vorgenommen und stützt darauf seine angebliche Beitragsforderung.

a)   Hierzu ist zunächst einmal festzustellen, dass die vorliegende Zwangsmitgliedschaft in dieser Vereinigung einer grundrechtlichen Überprüfung nicht standhält Art. 2, Art 3 Art 5 GG.

Auch sei auf den als Anlage beigefügten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hingewiesen. Aus diesem geht gerade nicht hervor, dass eine zwangsweise Anmeldung eines Haushaltes überhaupt vorgesehen ist. Vielmehr obliegt die Anmeldung dem „Beitragsschuldner“.

In dem 15.-ten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der seit in dem 1. Jan. 2013 in Kraft trat, ist von einer Anmeldung durch eine Anzeige des Innehabens einer Wohnung die Rede.
 
Zitat
§ 8 Anzeigepflicht (1)
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung);

und weiter heißt es dort im gleichen § 8 Anzeigepflicht:

Zitat

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

Diese beiden Pflichten sind nach dem 15.-ten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eindeutig von dem vermeintlichen "Beitragsschuldner" zu erbringen. Wer sollte den bitte schön das Ende des Innehabens einer Wohnung der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich melden, wenn nicht der Bürger selbst? Die "Anmeldung" steht unter dem § 8 "Anzeigepflicht" und richtet sich an den Zwangsteilnehmer.

Zitat
Im § 11 Verwendung personenbezogener Daten heißt es:
(5) ... Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.

Das heißt, erst muss eine Anzeige des Innehabens einer Wohnung (=Anmeldung) erfolgen. Die Landesrundfunkanstalten und der Beitragsservice haben festgelegte Möglichkeit gegen die Auskunftsverweigerung oder die Nichtanmeldung vorzugehen. Dazu gehört der Anspruch auf Auskunft und Nachweise der im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden kann sowie die Ausstellung eines Beitragsbescheides mit der Möglichkeit zum Widerspruch und einer Klage.

Die Umgehung und das Hinauszögern der Zusendung eines Beitragsbescheids hat viel mit den Drückermethoden gemeinsam, um ohne Widerstand in das Portemonnaie der Bürger zu greifen und  das verfassungsmäßige Recht, sich juristisch gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag wehren zu können, auszuhebeln. Spätestens wenn – wie vorliegend - nach der eigenmächtigen Anmeldung, ohne vorherige Bescheidung, eine Zahlung eingefordert wird, ist nach meinem Verständnis der Tatbestand einer Nötigung erfüllt.

Weiterhin wurde der 15. Staatsvertrag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ- 1 BvF 4/11 -) am 25. März 2014 bereits für teilweise verfassungswidrig erklärt, da er gerade die freie und unabhängige Berichterstattung unterbindet. Weitere Verfahren sind diesbezüglich bereits anhängig.

b)   Eventuelle Befugnisse aus dem nicht verfassungsmäßigen o.g. 15. Staatsvertrag besitzen ausschließlich die Landesrundfunkanstalten und nicht die Firma, welche vorliegendes Schreiben verschickt hat.

c)   Ein zivilrechtlich begründeter Vertragsschluss scheidet bereits mangels übereinstimmender Willenserklärung aus.

d)   Eine wie auch immer geartete Forderung ist – sollte sie auf öffentlich rechtlichen Grundlagen basieren – zu begründen und ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrungen sind beizufügen.

Somit ist festzuhalten, dass eine Mitgliedschaft meinerseits bei der Firma Beitragsservice ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO nicht besteht, da es hierfür keine Rechts- und Vertragsgrundlage gibt und ich mich insbesondere auch nicht angemeldet habe. Dies ist auch der o.g. Firma bekannt, sonst hätte sie die „Bestätigung der Anmeldung“ ja sicherlich ordnungsgemäß begründen können bzw. sich an bestehende Verwaltungsverfahrensgesetze halten können.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die Firma Beitragsservice ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO in Köln vorgibt, eine Beitragsforderung gegen mich zu haben. Begründet wird dies mit einer angeblichen Mitgliedschaft durch eine rechtswidrige Zwangsanmeldung in diesem Verein.

Wie in diesem Schreiben dargelegt verstößt der Absender dabei wissentlich und in strafbarer Weise gegen diverse Rechtsvorschriften und hebelt dabei bestehende Verwaltungsverfahrensvorschriften bewusst und zur eigenen Vorteilserlangung (ungerechtfertigte Bereicherung) aus. Hierbei lässt dieses Verhalten nur den Schluss zu, dass der Absender positive Kenntnis davon hat, dass seine „Ansprüche“ rechtlich nicht haltbar sind und de facto gar nicht bestehen.

Nur so ist es auch zu erklären, warum sich die „Firma“ in ein rechtliches Verwirrspiel begibt und bewusst formell und materiell mangelhafte Schreiben verschickt. Der angebliche „Beitragsschuldner“ soll durch solche Schreiben eingeschüchtert werden und im irrigen Glauben an eine „Zahlungspflicht“ zur Entrichtung der „Forderung“ verleitet werden. Ein eigentlicher „Bescheid“ wird nicht erlassen, da klar ist, dass dieser rechtlich nicht haltbar sein dürfte. Daher wird eine nicht rechtsmittelfähige „Bestätigung“ verschickt – die eindeutig in betrügerischer Absicht einen  „Bescheid – Charakter“ hat nur ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Hiermit wird der Strafantrag aus allen in Betracht kommenden Vorschriften gestellt.

Hochachtungsvoll




DIES IST NUR EIN ENTWURF UND STELLT KEINE RECHTSBERATUNG IN IRGENDEINER HINSICHT DAR UND AUCH KEINE HANDLUNGSAUFFORDERUNG!


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d
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  • Gegen Zwangsfinanzierung
Ich finde, es ist gut formuliert und ausreichend begründet :)
Allerdings wurde am 25.04.2014 nicht der 15 RStV für teilweise verfassungswidrig erklärt, sondern ein ZDF Staatsvertrag, der mit der Gebühreneintreibung, Zwangsanmeldung und Erpressung der Gelder durch Beitragsservice nichts zu tun hat.

Tolle Arbeit, Respekt!

Endlich einer, der es wagt eine Anzeige in die Wege zu leiten. Wir können sicher noch bis zum nächsten Weinachtsfest warten, bis unser "Anwalt" aufwacht und tätig wird.

@Moderatoren
Es ist nicht böse gemeint, aber ich finde es für angemessen den Usern in diesem Thread zu erklären, dass die Beauftragung eines Anwalts einfach nicht funktioniert hat.
Wenn es ein "normaler Mensch" in der Lage ist paar Sätze für eine Strafanzeige zusammen zu fassen, frage ich mich, warum ein gelernter Jurist bereits seit halbem Jahr versucht, oder auch nicht, in unserem Auftrag tätig zu werden. Verstehe ich nicht.

Gruß


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Schöne Arbeit, leider nicht mehr verwendbar für diejenigen, die schon Widerspruch eingereicht haben. Für eine Klage könnten dennoch die folgenden Argumente von "Alleswirdgut" verwendet werden, um zu beweisen, wie sehr das Rechtsstaatsprinzip verletzt wird.




(1)   Das Schreiben trägt keine eigenhändige Unterschrift.
(2)   Das Schreiben verstößt gegen § 126A BGB ELEKTRONISCHE FORM
(2a) Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
(2b) Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren.
Hierzu sei rein vorsorglich auf die entspr. Rspr. Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.11.2013 - 3 Ws (B) 535/13 - 122 Ss 149/13 317 OWi 760/13 hingewiesen wonach fehlende oder unzureichende Unterschriften einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellen.
(3)   Auch der persönliche Urheber / Ansprechpartner des Schreibens ist nicht erkennbar.
(4)   Sollte sich der Urheber in einem Verwaltungsverfahren wähnen, fehlt die Angabe der Rechtsgrundlage sowie eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung.
(5)   Sollte er aus zivilrechtlich motivierten Gründen handeln, fehlen auf dem Schreiben sämtliche Hinweise auf Geschäftsführer, Rechtsform, Haftungen, Handelsregistereintragungen, Umsatzsteueridentifikationsnummer,ect.

Festzuhalten ist somit, dass der Urheber des gegenständlichen Schreibens offensichtlich wissentlich ein rechtlich ungültiges und damit unzulässiges Schreiben verschickt, da er bewusst jegliche Rückschlüsse auf natürliche und juristische Personen als Urheber des Schreibens vermeidet und in eklatanter und vorsätzlich gegen fast alle in Betracht kommenden Formvorschriften verstößt.


Die Umgehung und das Hinauszögern der Zusendung eines Beitragsbescheids hat viel mit den Drückermethoden gemeinsam, um ohne Widerstand in das Portemonnaie der Bürger zu greifen und  das verfassungsmäßige Recht, sich juristisch gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag wehren zu können, auszuhebeln. Spätestens wenn – wie vorliegend - nach der eigenmächtigen Anmeldung, ohne vorherige Bescheidung, eine Zahlung eingefordert wird, ist nach meinem Verständnis der Tatbestand einer Nötigung erfüllt.

Weiterhin wurde der 15. Staatsvertrag ZDF Staatsvertrag durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ- 1 BvF 4/11 -) am 25. März 2014 bereits für teilweise verfassungswidrig erklärt, da er gerade die freie und unabhängige Berichterstattung unterbindet. Weitere Verfahren sind diesbezüglich bereits anhängig.

b)   Eventuelle Befugnisse aus dem nicht verfassungsmäßigen o.g. 15. Staatsvertrag besitzen ausschließlich die Landesrundfunkanstalten und nicht die Firma, welche vorliegendes Schreiben verschickt hat.

c)   Ein zivilrechtlich begründeter Vertragsschluss scheidet bereits mangels übereinstimmender Willenserklärung aus.

d)   Eine wie auch immer geartete Forderung ist – sollte sie auf öffentlich rechtlichen Grundlagen basieren – zu begründen und ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrungen sind beizufügen.

Wie in diesem Schreiben dargelegt verstößt der Absender dabei wissentlich und in strafbarer Weise gegen diverse Rechtsvorschriften und hebelt dabei bestehende Verwaltungsverfahrensvorschriften bewusst und zur eigenen Vorteilserlangung (ungerechtfertigte Bereicherung) aus. Hierbei lässt dieses Verhalten nur den Schluss zu, dass der Absender positive Kenntnis davon hat, dass seine „Ansprüche“ rechtlich nicht haltbar sind und de facto gar nicht bestehen.

Nur so ist es auch zu erklären, warum sich die „Firma“ in ein rechtliches Verwirrspiel begibt und bewusst formell und materiell mangelhafte Schreiben verschickt. Der angebliche „Beitragsschuldner“ soll durch solche Schreiben eingeschüchtert werden und im irrigen Glauben an eine „Zahlungspflicht“ zur Entrichtung der „Forderung“ verleitet werden. Ein eigentlicher „Bescheid“ wird nicht erlassen, da klar ist, dass dieser rechtlich nicht haltbar sein dürfte. Daher wird eine nicht rechtsmittelfähige „Bestätigung“ verschickt – die eindeutig in betrügerischer Absicht einen  „Bescheid – Charakter“ hat nur ohne Rechtsbehelfsbelehrung.


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M
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@Moderatoren
Es ist nicht böse gemeint, aber ich finde es für angemessen den Usern in diesem Thread zu erklären, dass die Beauftragung eines Anwalts einfach nicht funktioniert hat.
Wenn es ein "normaler Mensch" in der Lage ist paar Sätze für eine Strafanzeige zusammen zu fassen, frage ich mich, warum ein gelernter Jurist bereits seit halbem Jahr versucht, oder auch nicht, in unserem Auftrag tätig zu werden. Verstehe ich nicht.

Warum etwas erklären, wenn es 1. noch nicht endgültig ist und es 2. alles Zeit kostet, die man besser für die Sache investieren kann?


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

Vielleicht sind auch so Einige hier korrumpiert, wer weis...
bei so vielen Teuros wundert mich nichts mehr...

LG. |- ::) :)


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zuwider

RESPEKT!
@alleswirdgut

Ich werde in meinem Schreiben noch empfehlen, eine Fortsetzung des Buches von Siebenhaar: "Die Nimmersatten" zu schreiben - das dürfte mit dem Insiderwissen dieses Vereins kein Problem sein.
Die könnten vermutlich eine ganze Enzyklopädie herausbringen und damit erstmals "legal" Geld damit verdienen!


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Hier das Schreiben und die Antwort des BS von "Alleswirdgut"

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.msg69537.html#msg69537


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vielen Dank an Uwe für das Einstellen ;)

An alle

ja solche Schreiben, ohne Unterschrift, ohne Ansprechpartner etc. werden gerade verschickt und wenn man nicht richtig weiss, was Sache ist? (es wird versucht, wirklich alle Wohnungsinhaber zu bekommen)

Siehe dazu auch die Darstellung von alleswirdgut und wie man dies zu bewerten hat.

Ich kann dazu nur sagen, informieren, informieren, informieren.

Am besten bei Runden Tischen oder einfach dafür runde Tische einrichten.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

A
  • Beiträge: 104
An zuwider:

In Sachen Vormundschaft habe ich auch gerade etwas Nettes gefunden:

"Peter Boudgoust will in der neuen "Landesschau aktuell" anbieten, "was die Leute interessiert, und was sie zu interessieren hat".

Boudgoust's Reichsrundfunk und Schäuble's Reichsfluchtsteuer - die Zeichen mehren sich.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Bitte genau auf diese Schreiben schauen.
Wenn nur so, was soll das.
Es gibt einen rechtlichen Weg. Bei dem ist eine Rechtsbehelfsbelehrung aufgeführt.
Bitte danach schauen.
Anmerkungen bzw. Einschätzungen siehe bei alleswirdgut.
Na dann.


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Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

b
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Hallo
ich lese auch schon eine Weile mit, gedenke auch zu klagen. Bei mir war es so: 1 1/4 Jahr nichts gehört, dann kamen kurz nacheinander 2 Infobriefe mit der Aufforderung, die Adressdaten zu bestätigen (natürlich nicht drauf reagiert) jetz die Direktanmeldung mit Zuteilung einer Beitragsnummer und der Zahlungsaufforderung 1 1/2 Jahre rückwirkend zu zahlen. Hier gibt es ja unterschiedliche Auffasungen, wie weiter zu verfahren ist:
a) nicht weiter melden, um die Adresse nicht zu bestätigen, weiter Zahlungsaufforderungen und den Beitragsbescheid abwarten um klagen zu können
b) die Direktanmeldung schon anzeigen, Beispiele hier zu finden

was aber, wenn kein Beitragsbescheid kommt?
Es gibt den Fall (mir persönlich bekannt), das nach etlichen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der Gerichtsvollzieher beauftragt und Kontopfändung angedroht wurde (bzw innerhalb 3 Tage die ausstehenden Beräge zu bezahlen). Es gibt bis heute keinen Beitragsbescheid!, somit auch keine Möglichkeit zu klagen.
Irgendwo habe ich gelesen, das soll die neue Masche der GEZ-Nachfolgeorganisation sein, um den Bürgern die Möglichkeit zum Klagen zu nehmen.
Der Gerichtsvollzieher wurde auch nicht von der GEZ beauftragt, sondern vom Stadtamt Lübeck. Frau M ist eingeknickt und hat bezahlt

wie soll man sinnvollerweise vorgehen?
schönen Gruß
bukh1


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
was aber, wenn kein Beitragsbescheid kommt?
Es gibt den Fall (mir persönlich bekannt), das nach etlichen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen der Gerichtsvollzieher beauftragt und Kontopfändung angedroht wurde (bzw innerhalb 3 Tage die ausstehenden Beräge zu bezahlen). Es gibt bis heute keinen Beitragsbescheid!, somit auch keine Möglichkeit zu klagen.
Irgendwo habe ich gelesen, das soll die neue Masche der GEZ-Nachfolgeorganisation sein, um den Bürgern die Möglichkeit zum Klagen zu nehmen.
Der Gerichtsvollzieher wurde auch nicht von der GEZ beauftragt, sondern vom Stadtamt Lübeck. Frau M ist eingeknickt und hat bezahlt

"Vollstreckungsgrundlage" ist unserer Kenntnis nach nur ein (im Zweifel *nachweislich*) zugestellter BeitragsBESCHEID = Verwaltungsakt, welchem nicht form- und fristgemäß wiedersprochen wurde und welcher dadurch prinzipiell erst mal "rechtskräftig" und also auch "vollstreckbar" geworden ist.
Ohne diesen BeitragsBESCHEID = Verwaltungsakt existiert wohl keine Grundlage für eine Vollstreckung.
Hier sollte Persno XYZ ihre Rechte kennen...

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

Diesbezügliche weitere Dikussion dann bitte dort, damit hiesiges Thema nicht zu sehr aufdrieselt. Danke :)

Person XYZ sollte sich zudem einlesen, verinnerlichen, versuchen zu verstehen...

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Siehe dazu Beispiel-Brief in # 128

und die entsprechende Antwort # 122 in diesem Thread

d.h. weiter machen, dabei bleiben und sich vorallem informieren, informieren, informieren ;)


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Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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