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  • Verwaltungsgericht Karlsruhe Einzelrichter Dr. Nusser: 28. Januar 2014

Autor Thema: Termin am VG Karlsruhe  (Gelesen 40930 mal)

V
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Re: Termin am VG Karlsruhe
#30: 28. Januar 2014, 20:14
Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.

Das wäre eine Idee. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, viele, sehr viele Leute zur Wohnung einladen, eine Party
veranstalten, so dass es ihm unbequem sei,  aber bitte, keine Gewalt, eher das Gegenteil, sehr ihm freundlich sein,
ihm Kekse, Kaffee, Kuchen anbieten.

Nicht vergessen! Die wertvollen Gegenstände sind für die Dauer der Party von den Gästen mitgebracht worden. ;) Natürlich muss man die auch bedienen können und bei Elektronik die Verbindungskabel lose rumliegen haben, damit es glaubhaft ist.

Könnte eine lange ausgelassene Party werden - schön freundlich lächeln und winken. :)


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#31: 03. Februar 2014, 15:54
Hallo, (Teil 1 von 2)

auch ich war am Dienstag, 28.01.2014 bei den vier Verhandlungen im Verwaltungsgericht Karlsruhe anwesend.

Mein Fazit für diese Verhandlungsstunden in Karlsruhe fällt sehr dürftig aus! Auch wenn ich es bisher wichtig fand, dass so viel Bürger wie möglich gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag klagen – oder gar Widerstand zeigen – um auf dieses bürgerfeindliche RBStV-System hinzuweisen, das die Rechte und Eingriffe der Bürger bezüglich der Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte, eigenen Finanz- und Wirtschaftsplanung sowie in die Unverletzbarkeit der Wohnung (GG 13 Abs. 1) beschneidet, um so mehr zweifelte ich im Gerichtssaal, ob das der richtige Weg ist.

Gerade bei den ersten zwei Fällen ließen mich Zweifel aufkommen und ich empfand sie als dilettantisch, was die Ausarbeitung einer Klage betrifft. (Es steht jedem frei, wie er/sie an die Sache heran geht! Und da will ich auch weiterhin keinen davon abhalten. Es fehlten mir bei den ersten zwei Klägern die wesentlichen Argumente, die Besonderheiten, die persönlichen Beschränkungen zum RBStV-Gesetzes, …- Dies ist meine persönliche Ansicht, die keiner mit mir teilen muss! )

Die ersten zwei Kläger erschienen erst gar nicht! Im Grunde stellten sie Befreiungsanträge, die abgewiesen wurden. Bei beiden lagen zwar finanzielle Einschnitte vor, aber es kam nicht recht heraus, ob sie existenzgefährdend sind. Sie betonten in der in Teilen vom Richter vorgelesenen Klagen, dass sie nicht auf das Sozialamt zurück greifen wollen und mit dem zur Verfügung gestellten Geld irgendwie herum kommen. Und weil es ihnen gerade so reicht, wollen sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen und sich deshalb befreien lassen. Die Beklagen-Vertreterin des SWR und der Richter erwähnten, ohne Sozialhilfe-Antrag (oder Leistungsnachweise wie Grundsicherung) und Auflistung der Finanz-Verhältnisse keine Befreiung bzw. Ermäßigung bzw. Härtefall-Regelung (RBStV §4). (Im dritten Fall komme ich gerne darauf zurück.)
Einer der beiden nicht erschienen Kläger stellte gar einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter, der abgelehnt wurde und eine zu kurzfristig eingereichte Gerichtskostenübernahme.
Wie gesagt, für mich kamen diese zwei Klagen zu unvorbereitet und zu lasch daher! Aber vielleicht steckt ja auch eine Taktik der beiden Kläger dahinter?

Der dritte Fall betraf einen Rentner, dem wirklich nicht viel Geld zum leben bleibt und seine wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage auflistete. Er hat noch einen Sohn, der aufs Gymnasium geht. Darauf ist er stolz. Er zahlte bisher und bis dato seine Rundfunkgebühren bzw. -beiträge und möchte 'nur' eine Ermäßigung des Beitrags für Rentner, die es früher einmal gab. Mir schien, dass es dem Rentner nicht bewusst war, das der RGStV bzw. RBStV sich geändert hat.

Richter Dr. Nusser fragte, ob der Sohn nicht einen Nebenjob ausüben könnte, um seinen Teil an den Telefon- und Internetkosten beizutragen oder riet ihm, einen kostengünstigeren Telefon- bzw. Internetanbieter zu suchen. (Aus Schutz möchte ich keine tieferen Details dazu erwähnen.)
Hier könnte ich aus pädagogischer und Elternpflicht Sicht eine Diskussion anzetteln! Diese Frage nach dem Nebenjob störte mich persönlich stark! Wenn Kinder bzw. Jugendliche zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags der Eltern einen Nebenjob aufnehmen sollen, weil Eltern den Rundfunkbeitrag aufgrund von finanziellen Engpässen nicht bezahlen können, muss man sich wirklich fragen, ob noch alles richtig bzw. rechtens läuft im Erziehungsgedanken!

Richter Dr. Nusser fragte, ob er für eine Aufstockung der Rente beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat. Nein, das will er nicht. Mir schien, dass das gegen seine Ehre ging. Wer Rente hat, bekommt keine Grundsicherung, wurde geäußert. Nun kam aber noch heraus, dass seine Frau noch einer Beschäftigung nach geht. Das könnte dann auch erklären, warum es mit der Aufstockung der Rente beim Sozialamt nichts werden könnte! Aber auch hier frage ich mich, ob das noch etwas mit Menschenwürde zu tun hat, wenn man zum Sozialamt gehen soll um seine Rente aufzustocken, um Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen/können? Steuer- bzw. Gebührenmittel werden für Rundfunkbeiträge verwendet! Welch ein System?
Richter Dr. Nusser – aber auch die Beklagten-Verteterin – gaben dem Rentner mit auf dem Weg, es dennoch beim Sozialamt zu versuchen und bei einer Abweisung diese dann dem Beitragsservice bzw. SWR einzureichen, um eventuell doch von der Härtefall-Regelung (RBStV §4 Abs. 6) zu profitieren.


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Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

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Re: Termin am VG Karlsruhe
#32: 03. Februar 2014, 15:55
(Teil 2 von 2)

Es war auf jeden Fall beklemmend, diesem mit viel Emotionen vortragenden klagenden Rentner zuhören zu (müssen) können. Und das alles wegen dieser Zwangs-Haushaltsabgabe Rundfunkbeitrag! Menschen sollen, um ihr wenig zur Verfügung stehendes Geld zu verteidigen, sich sozial ausziehen, gesundheitlich ruinieren, die elterliche Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kind bzw. ihren Kindern aufgeben, sie sogar noch schulisch benachteiligen, weil sie statt des Lernens zum Unterhalt eines Geringverdieners bzw. Rentners, doch einen 'Nebenjob' aufnehmen. Und das alles, weil die in jeder Hinsicht in Sachen Geldverschwendung tätigen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten ihre Finanzierung sichern wollen, statt Programm mit Inhalt anzubieten!

Dieser Vergleich mit sich – Richter Dr. Nusser – aus seinen Studententagen – und dem 17-jährigen Jugendlichen, der doch wie er, sich doch auch einen Nebenjob suchen sollte, um Telefon- u. Internetgebühren selbst zu finanzieren, weil das wirklich wenige Rentengeld des Vaters nicht ausreicht ist für mich schon deshalb unzulässig, weil ich (wir) von ihm – Richter Dr. Nusser – nicht erfahren haben, im welchem Umfeld er aufgewachsen und von seinen Eltern unterstützt wurde. Ich hatte nur das Leben des Rentners auf dem Bildschirm. Die 70% Schwerbehinderung des Rentners reichen einfach nicht für eine Ermäßigung. Dabei ist er durch seine starke Sehbehinderung schon gehandicapt genug. Nein der RBStV §4 Abs. 6 kommt nur bei 80% Behinderung und das 'nicht nur  vorübergehend' zum Tragen. Und solange im Schwerbehindertenausweis nicht das Merkzeichen 'RF' steht, läuft fast gar nichts. Und das alles für ein politisch staatlichen Rundfunkbeitrag!

Eine indianische Weisssagung besagt: Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann. Umgesetzt auf die Rundfunkanstalten bedeutet das: 'von (schlechten) Rundfunk-Programmen wird man nicht satt'!

Im letzten (vierten) Fall vertrat ein Rechtsanwalt seine über 90zig jährige Mutter, die mittlerweile verstorben ist. Auf einen offenen Betrag aus dem Jahre 2012 von knapp über 93 Euro wurde aus  diesem Grund verzichtet! Es gab wohl mehrere Zahlungsverzögerungen. Bereits in 2011 wurde der erste Befreiungsantrag gestellt. Der RA meinte, dass seine Mutter schon eine längere Zeit nicht mehr viel von Rundfunk- und Fernsehen mitbekommen habe. Es wurde aber erwähnt, dass über Hilfsgeräte dennoch eine Teilhabe an den Medien möglich war. Er selbst äußerte, dass er sich über die Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen ärgerte. Andererseits gab es noch eine zweite Wohnung, in dem nur ein Radiogerät stand. Warum man dafür zahlen soll, wenn man nicht da ist. Allerdings blieb offen, warum der Sohn (RA) für seine Mutter in der Zeit, wo es noch möglich war, Empfangsgeräte aus der zweiten Wohnung zu entfernen, keine Abmeldung vorgenommen hat? Damals war dies doch noch möglich?

Also auch dieser Fall war wenig berauschend. Die Klage wurde also abgewiesen. Ein Restbetrag aus 2011 ist noch auszugleichen. Lange beschäftigte mich die Entscheidung des Rechtsanwalts, das er keinen Beschluss sondern ein Urteil will. Möglicherweise um weiter zu machen?

So verließ ich das Verwaltungsgericht Karlsruhe zwiespältig bezüglich der taktischen Vorgehensweise, ob es richtig ist, die Gerichte mit Klagen zu beschäftigen. Viele werden es wohl gar nicht bis zu einem Gerichtstermin bringen?

Gruß
ReinSprung


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#33: 03. Februar 2014, 17:09
Das ist wohl leider so.

Nur mit Stammtischparolen und Wutbürgergehabe kommt man im "wirklichen" Leben leider nicht weit.
So ein oberflächliches und lapidares Vorgehen ringt den Gegnern dann nur ein Lächeln ab und spielt denen in die Karten.
Da kann dann auch ein Richter nix dafür, wenn er vor einer Klage sitzt, die nur Halbherzlichkeiten und Beschimpfungen, o.ä. beinhaltet. Er muß dann eben über das entscheiden, was vorgebracht wurde...

Viele haben das aber scheinbar noch nicht begriffen und rücken sich und den "Kampf gegen den ÖRR" in die Ecke eines Gartenzwergstreites, worüber alle Welt nur abwinkt.

Wenn man sowas anpackt, dann richtig und mit Allem, was man hat!


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t

themob

Re: Termin am VG Karlsruhe
#34: 03. Februar 2014, 17:13
Danke für den Beitrag aus Sicht eines Prozessbeobachters  ;). Auch den vorherigen Bericht von Helmut.

Das gesprochen Wort vor Ort hinterlässt noch einmal andere Eindrücke, als anschließend (wenn denn jemand die Entscheidung fällt das es wichtig und im öffentlichen Interesse liegt) den trockenen Beschluss oder das Urteil am PC liest.

Ich denke auch das es auf die Substanz der Klagebegründung ankommt. Dazu muss sich der Betroffene aber die Zeit nehmen, sich in die Materie einarbeiten und recherchieren. Das geschieht relativ selten wenn ich manchmal hier lese: Wo kann ich ein Muster des Widerspruchs oder Klage downloaden. Habe keine Zeit mich zu sehr damit zu beschäftigen und ähnliche Argumente.

Auch wenn der Kläger gar nicht erst zur anberaumten Verhandlung geht, sagt es viel über seine Motivation aus. So einen Gerichtstermin bekommt man ja nicht 2 Tage vorher zugestellt.
Wenn dann nur der Anwalt der Beklagten anwesend ist und nur ein Gespräch zwischen Richtern und Beklagten stattfindet, kann ich sogar nachvollziehen, dass der Richter sich evtl. keine große Mühe macht. So wichtig kann es dem Kläger ja nicht gewesen sein.

Solche Aussagen eines Richters wie hier dargestellt (Sohn soll arbeiten gehen um den Rundfunkbeitrag des Vaters zu übernehmen, bzw. zu unterstützen) mag moralisch als solches gar nicht verkehrt sein. Nur hat es an dieser Stelle nichts zu suchen. Solange die Angehörigen nicht per Gesetz verpflichtet sind, sollten diese Meinungen weggelassen werden.

Die ÖRR kümmern sich auch nicht um Moral, sondern lediglich um die aktuell gültige Gesetzeslage.

Es bleibt auch bezüglich der Aussage nach dem Gang zum Sozialamt sehr fraglich, inwieweit dies mit der "sogenannten Würde" des Menschen vereinbar ist. Letztendlich muss es jedem selbst überlassen sein, Sozialleistungen zu beziehen, oder nicht. Alleine der Gang zum Amt und die damit verbundene Bürokratie und das "Hosen runterlassen", würde ich mir wünschen, dass dies mal einem Vater - Mutter - Großvater - Großmutter von solchen Richtern betrifft. Leider ist es aber wohl so, dass diese Zielgruppe eventuell weniger zu denen gehört, die finanziell am unteren Ende leben müssen.

Es wird auch nicht berücksichtigt, dass es diese Menschen sogar eventuell glücklicher , weil frei und selbstbestimmt leben dürfen.

Damit ist es aber seit dem 1.1.2013 definitiv vorbei.

Leider ist es noch nicht bis ins Bewusstsein der Allgemeinheit gelangt, dass man nur gemeinsam stark ist. Auch fehlt die nötige Lobby für uns Bürger (einfach der Ungerechtigkeit wegen, ohne politische Strömungen).

Sieht man sich das Thema Betriebsstätten an, existieren genügend Lobbyvereinigungen, die alle nur ins gleiche Horn blasen: Ihre eigenen Interessen zu vertreten, anstatt die der Allgemeinheit.

Es wäre eine schöne Aufgabe eines "unabhängigen Magazins / Zeitschrift" eine Reihe zu starten: Unsere Journalisten berichten direkt aus den Verwaltungsgerichten rund um den Rundfunkbeitrag. Welche menschlichen Schicksale sich teilweise hinter Klägern verbergen und wie diese vor Gericht erörtert, aber genauso von der Gegenseite abgebügelt werden, inkl. solcher Kommentare von Richtern.

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.
Aber auch von solchen Berichten wie hier von Helmut und ReinSprung können wir lernen. Es reicht nicht einfach nen Widerspruch zu kopieren, die Klage ebenso, dann nicht vor Gericht zu erscheinen und zu glauben man hat den Jackpot gezogen.

Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?

PS: 100% Zustimmung zu dem was wimmerma schreibt



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S
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Re: Termin am VG Karlsruhe
#35: 03. Februar 2014, 19:04
Es war auf jeden Fall beklemmend, diesem mit viel Emotionen vortragenden klagenden Rentner zuhören zu (müssen) können. Und das alles wegen dieser Zwangs-Haushaltsabgabe Rundfunkbeitrag! Menschen sollen, um ihr wenig zur Verfügung stehendes Geld zu verteidigen, sich sozial ausziehen, gesundheitlich ruinieren, die elterliche Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kind bzw. ihren Kindern aufgeben, sie sogar noch schulisch benachteiligen, weil sie statt des Lernens zum Unterhalt eines Geringverdieners bzw. Rentners, doch einen 'Nebenjob' aufnehmen. Und das alles, weil die in jeder Hinsicht in Sachen Geldverschwendung tätigen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten ihre Finanzierung sichern wollen, statt Programm mit Inhalt anzubieten!

Ja, und warum sollen sie es tun? Weil man den Rundfunkanstalten beweisen muss, das man arm ist, sonst ist man reich.

Und warum soll man den Rundfunkanstalten etwas beweisen, wenn man nichts von ihr will? Weil Rundfunk wie eine
überlaufende Toilette sein soll und ihrer Flüssigkeit keine Hindernisse gesetzt werden kann, sie muss jeden erreichen.

Die Anstalten wollen Geld, Sicherheit, und das soll ein Problem des Bürgers, nicht der Anstalten, sein. Alles ist ja
zu wohl des Bürgers, und der Demokratie, und der öffentliche Interesse ist ja über alles.

Ja, die Perversion zu nennen genügt nicht, man muss mit Gesetzen und Rechtsprechung argumentieren, man soll sich
an ihre Argumentationsweise anschließen. Mit Glück könnte es genügen, wenn der Richter aktiver mitwirkt.

Die vielen Klagen, die wie abgeschriebene Hausaufgaben aussehen, können schädlich sein: dann nehmen die Richter
die besseren Klagen nicht ernst, oder vielleicht helfen doch zu zeigen, dass es dem Rechtsempfinden der
Bevölkerung stört. Ich bin nicht sicher, ob es die richtige oder falsche Strategie ist. was ist aber die Alternative?


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H
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Re: Termin am VG Karlsruhe
#36: 03. Februar 2014, 19:08

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.

Wichtig ist meines Erachtens, diesen Weg des Widerstandes schrittweise zu gehen, so wie es einem persönlich im Moment möglich ist.
Sich nicht überfordern und auch keine Sorgen um den 10. Schritt zu machen, wenn noch nicht einmal der erste gegangen ist.
Vor einem Jahr war ich noch in der Situation, dass ich die Einzugsermächtigung gekündigt hatte und bereit war unter Vorbehalt zu bezahlen.

Nachdem ich die Klage eingereicht hatte, war ich noch nicht soweit, dass ich überhaupt eine mündliche Verhandlung gewollt hätte.
Ich hatte gehofft, es ließe sich alles von zuhause vom Schreibtisch aus erledigen in einem schriftlichen Verfahren.
Als der SWR eine mündliche Verhandlung für sinnvoll hielt, suchte und fand ich einen kompetenten Anwalt, der mich auch vor Gericht
vertreten würde.
Doch  ich wäre damals noch nicht bereit gewesen, selbst an der Verhandlung teilzunehmen.
Mein damaliger Standpunkt war, ich bin doch nicht der Angeklagte, der sich verhören lassen muss.
Das können auch die Juristen unter sich ausmachen.

In einem Video auf youtube empfahl ein Rechtsanwalt, man könne sich am besten auf eine Verhandlung vorbereiten,
wenn man an einer ähnlichen Verhandlung mal als Zuschauer teilnimmt.

Im letzten November stand ich eines Tages in der Halle des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe und schaute die Termine durch
und fand zu meiner Überraschung 5 Termine gegen den SWR.

Dann die Überraschung am 3. Dezember, als die Richterin plötzlich versetzt worden war.
Ich empfand das als psychologischen Erfolg für unsere Bemühungen.
Der persönliche Austausch mit anderen Mitstreitern war sehr ermutigend!


Zitat
Aber auch von solchen Berichten wie hier von Helmut und ReinSprung können wir lernen. Es reicht nicht einfach nen Widerspruch zu kopieren, die Klage ebenso, dann nicht vor Gericht zu erscheinen und zu glauben man hat den Jackpot gezogen.

Zitat
Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?


Wenn man dranbleibt an der Sache, dann sind wir selbst die Alternative und bestimmen auch die Richtung.

Mein Weihnachtswunsch hat sich zumindest schon bei einem Richter erfüllt,
wie ich der Bemerkung von Richter Dr. Nusser entnehmen konnte, als er den Aufsatz von Dr. Exner/Seifarth erwähnte.

Mein diesjähriger Wunsch ans Christkind:

Möglichst viele Richter an den 51 deutschen Verwaltungsgerichten möchten den Artikel lesen Der neue „Rundfunkbeitrag“ – Eine verfassungswidrige Reform
von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth
.

Am 28. Januar 2014 habe ich zum ersten Mal in meinem Leben live an Gerichtsverhandlungen teilgenommen.
Das war schon sehr spannend.
Dazu kamen die 8 Polizisten.

Ich hab mich auch mehr auf die Atmosphäre und eventuelle Fallen des Richters konzentriert als auf thematische Einzelheiten.
Deshalb finde ich es sehr gut, dass sie von ReinSprung so genau nachgeliefert worden sind.


Für mich ist der Ausgang meiner Klage deshalb auch nebensächlich - da habe ich meine Energie schon lange rausgenommen.
Wesentlich ist für mich, in der Verhandlung meine Wahrheit auszusprechen. Deshalb bin ich auch sehr erfreut darüber, das der BR das Gericht um eine mündliche Verhandlung gebeten hat. Das ist ganz in meinem Sinn! Vielleicht kann ich für meine Verhandlung dann ja auch noch den einen oder die andere von der etwas unabhängigeren Presse zur Berichterstattung gewinnen. :-)
Je mehr Menschen ihre Wahrheit aussprechen um so besser! Das ist für mich die Graswurzelrevolution.

Den obigen Aussagen von "staatsfern" kann ich nur zustimmen.

Ich bin noch dabei, das Plädoyer zu verfeinern, in dem ich meine Wahrheit in der Verhandlung aussprechen werde.

Ausserdem wird bei mir kein Einzelrichter sitzen, sondern die ganze Kammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Ehrenamtlichen.

Niemand geht so weit, wie wer nicht weiss, wie weit er geht!


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#37: 03. Februar 2014, 20:36
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#38: 03. Februar 2014, 20:42
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#39: 04. Februar 2014, 09:38
Ich bin nicht sicher, ob es die richtige oder falsche Strategie ist. was ist aber die Alternative?

Vielleicht sollte man Anleihen bei Gandhi machen: Es wird wohl nicht ohne Leiden gehen.

Und Gerichte sind auch nicht der richtige Ort dafür.


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#40: 04. Februar 2014, 11:34
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite

Der Vollständigkeit halber:

danach kommt noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland)

Übersicht hier:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#41: 05. Februar 2014, 11:14
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite

Und da wartet dann wer?

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448

Zitat
Vizepräsidentin Kirchhof zur Senatsvorsitzenden ernannt

Datum: 16.04.2007

Kurzbeschreibung: Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Else Kirchhof, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.

  Dr. Else Kirchhof (52), wohnhaft in Reutlingen, war nach dem Studium und dem Referendariat zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig. Nach ihrer Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, begann sie ihre richterliche Laufbahn im September 1986 als Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart. Während dieser Zeit wurde sie an das Justizministerium Baden-Württemberg und den Verwaltungsgerichtshof abgeordnet. Im Mai 1996 wurde sie zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo sie in verschiedenen Senaten und zudem als Präsidialrichterin tätig war. Im November 2004 kehrte sie als Vizepräsidentin an das Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück und übernahm den Vorsitz der 3. Kammer, die insbesondere für Fahrerlaubnissachen, Luftrecht, verkehrsrechtliche Planfeststellungen und Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, Rundfunkgebühren und Baurecht zuständig ist. Die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof bringt sie nun erneut nach Mannheim zurück. Sie übernimmt den Vorsitz des u.a. für Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht und Heimrecht zuständigen 6. Senats und des  Disziplinarsenats (16. Senat). Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie seit vielen Jahren als Prüferin im Ersten (Uni Heidelberg) und Zweiten juristischen Staatsexamen tätig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

P
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Re: Termin am VG Karlsruhe
#42: 05. Februar 2014, 11:31
Dass die Richterpositionen in wesentlichen Schlüsselstellen allesamt mit Mitgliedern aus ein und derselben Familie besetzt sind, kommt das nur mir leicht komisch vor oder auch noch irgend jemand anderem?

Zitat
Aus Wikipedia: Ferdinand Kirchhof stammte aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.

Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#43: 05. Februar 2014, 11:41
Dass die Richterpositionen in wesentlichen Schlüsselstellen allesamt mit Mitgliedern aus ein und derselben Familie besetzt sind, kommt das nur mir leicht komisch vor oder auch noch irgend jemand anderem?

Zitat
Aus Wikipedia: Ferdinand Kirchhof stammte aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.

Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.

Achtung Realsatire!

Drausse steht e Richter-familie!

tätää tätää tätää bumm bumm!

Wolle mer se roilosse?

Narrhalla-marsch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2014, 11:49 von Helmut Enz«
Friedrich Schiller:
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Re: Termin am VG Karlsruhe
#44: 05. Februar 2014, 12:51

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.

Absolut richtig. Die eigentlichen Verhandlungen kommen doch erst noch. Und was wäre denn sonst die Alternative? Opfer sein? Warten, bis der Gerichtsvollzieher kommt?

Nein danke. Mit mir nicht!

Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.

Allerdings spricht das mit den Polzeibeamten dafür, dass hier in diesem Forum jemand Offizielles mitliest. Man hat Angst und stellt die Widerstandsszene "härter" dar, als sie ist.

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle mal sagen: "Hallo liebe Mitleser vom Bundesverfassungschutz, schön, dass sie hier jeden Tag mitlesen! Ist was Spannendes dabei? Und auch sonst, alles klar?"

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt als wichtigste Stütze unseres Staates, wer an seiner Finanzierung zu sägen wagt, wird gleich in die schlimmste Ecke gestellt. Ist es nicht so?


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