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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Uwe am 15. Dezember 2013, 22:56

Titel: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Uwe am 15. Dezember 2013, 22:56
Siehe auch Kalender!

Verwaltungsgericht Karlsruhe
Einzelrichter Dr. Nusser
Dienstag, den 28. Januar 2014
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Einzelrichter Dr. Nusser

10:00 Uhr Sybille Strumpen mit RA Strumpen ./. SWR
11:00 Uhr Thomas Dengler ./ SWR
12:00 Uhr Peter Ertl ./. SWR
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 16. Dezember 2013, 06:51
Prima!
Freut mich, dass es funktioniert.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: ReinSprung am 17. Dezember 2013, 12:10
Dann auf eine Neues .... Gruß ReinSprung

P.S. Danke an die Vorort.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 17. Dezember 2013, 13:46
Siehe auch Kalender!

Verwaltungsgericht Karlsruhe
Einzelrichter Dr. Nusser
Dienstag, den 28. Januar 2014
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Einzelrichter Dr. Nusser

10:00 Uhr Sybille Strumpen mit RA Strumpen ./. SWR
11:00 Uhr Thomas Dengler ./ SWR
12:00 Uhr Peter Ertl ./. SWR

Ergänzung:
Zuständig ist wieder die 8. Kammer.

8. Kammer, Sekretariat: (0721) 926-2162

Hier empfiehlt es sich am Tag vor den Verhandlungsterminen noch einmal anzurufen
und sich die Termine bestätigen zu lassen.

Es soll schon vorgekommen sein, dass 5 Verhandlungen plötzlich ausfallen mussten,
weil die zuständige Einzelrichterin am Monatsanfang, dessen erster Werktag zufälligerweise einen Tag vorher war, versetzt worden war.
;)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 01. Januar 2014, 13:08
noch ein Termin am VG Karlsruhe am gleichen Tag:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7832.0/topicseen.html#msg56645 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7832.0/topicseen.html#msg56645)

Di. 28.01.14 VG Ka
13 Uhr 2x Friedhelm S. wegen Befreiung (8. Kammer Aktenzeichen von 2013)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 15. Januar 2014, 14:53
Aktuelle Uhrzeiten und Reihenfolge, wie heute von Angelika verifiziert:

11 Uhr Dengler (Aktenzeichen 2013)
12 Uhr Ertl (Aktenzeichen 2012)
13 Uhr Stoverock (Aktenzeichen 2013)
+ nochmal 13 Uhr Stoverock (Aktenzeichen 2013)
14 Uhr Sybille Strumpen (Aktenzeichen 2013)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: tonarno am 16. Januar 2014, 00:48
Darf ich bitte fragen, worum es hier genau geht?
Würd mich sehr interessieren!
Danke, tonarno
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Uwe am 16. Januar 2014, 08:48
Um Gerichts Termine beim VG Karlsruhe zum Thema Rundfunkbeitrag!


Darf ich bitte fragen, worum es hier genau geht?
Würd mich sehr interessieren!
Danke, tonarno
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: unGEZahlt am 16. Januar 2014, 09:18
Darf ich bitte fragen, worum es hier genau geht?
Würd mich sehr interessieren!
Danke, tonarno

Das ist interessant, weil es noch keine vernünftige Rechtssprechung zum Rundfunkbeitrag gibt.

Theoretisch könnte das VG Karlsruhe diese Termine nutzen,
um zum ersten Mal ein vernünftiges Urteil zum Rundfunkbeitrag zu fällen.

Markus
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: tonarno am 16. Januar 2014, 11:12
Aha aha danke danke!
Sowas in der Art dachte und hoffte ich. War nur etwas verwirrt, weil eben unlängst in einem Gespräch jemand zu mir gesagt hatte, dass das "schon durch" wäre (speziell in Karlsruhe) und für RECHTENS erklärt worden wäre. Sprich: FÜR den Rundfuck entschieden.
Aber laut eurer Antwort ist das noch in Gange? Verstehe ich das richtig? Hier wird also auf der oberen Gerichtsebene noch herumgehadert, verstehe ich rechtens?
Und das, obwohl der Verein ja schon ganz ganz ordentlich abzukassieren praktiziert? (die Brieferln, die ich ständig bekomme, flüstern mir dies)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 16. Januar 2014, 11:38

Aber laut eurer Antwort ist das noch in Gange? Verstehe ich das richtig? Hier wird also auf der oberen Gerichtsebene noch herumgehadert, verstehe ich rechtens?


VG= Verwaltungsgericht ist untere Gerichtsebene.

In Karlsruhe gibt es beides.
Meistens wenn das Wort Karlsruhe in den Medien gebraucht wird, assoziiert man damit das Bundesverfassungsgericht (höchste Ebene).
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: tonarno am 16. Januar 2014, 11:47
Aha danke! Ach so: UNTERE Ebene! (was es nicht alles gibt!)

Also verstehe ich daraus richtig, dass die Zwangs-Abzocke-Sache DOCH NOCH NICHT VÖLLIG mit Siegel und Stempel über uns "RECHTENS" verhängt wurde? Wir sozusagen NOCH NICHT die kompletten Zahlungs-Volldeppen sind ???
(sorry, wenn ich da so rumfrage, aber ich bin noch nicht komplett im Bilde, vor allem, was diese Juristischen Dinge anbelangt)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 16. Januar 2014, 11:51
Aha danke! Ach so: UNTERE Ebene! (was es nicht alles gibt!)

Also verstehe ich daraus richtig, dass die Zwangs-Abzocke-Sache DOCH NOCH NICHT VÖLLIG mit Siegel und Stempel über uns "RECHTENS" verhängt wurde? Wir sozusagen NOCH NICHT die kompletten Zahlungs-Volldeppen sind ???
(sorry, wenn ich da so rumfrage, aber ich bin noch nicht komplett im Bilde, vor allem, was diese Juristischen Dinge anbelangt)

Die Klagewelle gegen den Zwangsrundfunkbeitrag ist erst am Anfang:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7426.msg54452.html#msg54452 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7426.msg54452.html#msg54452)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Uwe am 16. Januar 2014, 12:06
WAZ:Rund 600 Klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7426.msg54399.html#msg54399
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: tonarno am 16. Januar 2014, 12:30
Ach da schau her! Und ich hatte gedacht (hatte BEFÜRCHTET), dass sich da nix mehr oder nur noch wenig tut. In FB ist das Thema z.B. interessanterweise eher schon eine Geisterstadt. Da bewegt sich nix mehr. (im Unterschied zu diesem Forum - welches ich liebe! ;-)

"ist erst am Anfang" also! Auch interessant, da es ja schon 2014 ist, nicht?
Ich lese eure Worte jedenfalls sehr gerne, weil mir dieses Thema schon gar gegen die Galle steigt, aber etwaige Hoffnung nun in mir zu spüren ist.
Die einzigen Antworten, die ich auf Widersprüche (sowie Kommunikationsversuche meinerseits) bekomme, sind nämlich lediglich weitere Zahlungsauffoderungen. Und das, obwohl ich mich niemals "angemeldet" hatte. Das haben DIE für mich getan! (wie nett von denen, für mich zu "unterschreiben"!) Der Hammer!
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: power-dodge am 16. Januar 2014, 12:46
Eben ein Service  ;)

Ist ja nicht umsonst Beitragsservice oder besser gesagt Beitragsservice...  ::)

Wir Betrügen euch, nehmen eure Rechte und eures Geld weg. Was für ein toller Service nicht???  ::)

Was denken DIE sich den, wenn jemand verliert dann wird er brav bezahlen???
Von wegen!!! Dann geht es recht weiter!
Wir lassen uns unsere Würde und Ehre nicht nehmen.

Alle Verweigerer müssten mal das Geld sammeln, denke da kommt man locker auf 20.000.000.- (20 Millionen) Euro.
Gibt es keine Topanwälte? Was kostet den ein Richter, manche Anstalten müssten das ja wissen  ;)

Von dem Geld theoretisch könnte man auch locker eine private Armee aufbauen, Terroristen bezahlen etc.
Boden Boden Raketen kaufen... Naja nur so als theorie und mit etwas Humor gemeint  >:D

Nein wir werden nicht bezahlen, zu mindestens ich nicht. Egal ob ich per Gericht gezwungen werde oder nicht,
Die werden es sich jedes mal mit Gewalt holen müssen.
Ach ne oder ich befreie mich mal ganz einfach gemeiner Weise ;-). Mein Haus wird quasi zum leerstehenden Haus  ;) ;D
Aber bis dahin Kämpfen wir bis zum letzten Bluttropfen.
Ach ja weiß eigentlich die ganze Welt was hier für Nazi / Stasi Sache abläuft? Das wir dabei sind Demokratie abzugeben?
Dann können wir das ändern  ::)

MfG
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. Januar 2014, 17:29
um zum ersten Mal ein vernünftiges Urteil zum Rundfunkbeitrag zu fällen.

um zum ersten Mal ein vernünftiges Urteil zum Rundfunkbeitrag zu fällen.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 27. Januar 2014, 11:39
Aktuelle Uhrzeiten und Reihenfolge, wie heute von Angelika verifiziert:

11 Uhr Dengler (Aktenzeichen 2013)
12 Uhr Ertl (Aktenzeichen 2012)
13 Uhr Stoverock (Aktenzeichen 2013)
+ nochmal 13 Uhr Stoverock (Aktenzeichen 2013)
14 Uhr Sybille Strumpen (Aktenzeichen 2013)

Ich gehe davon aus, dass die mündlichen Verhandlungen morgen stattfinden werden.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Termine inzwischen auch auf seiner Internetseite bekannt gegeben:

http://www.vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/1220776 (http://www.vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/1220776)

Einen Bericht von mir wird es wahrscheinlich nicht vor Mittwoch Abend geben, da ich auch noch andere Verpflichtungen habe.
Deshalb bitte ich um etwas Geduld.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: copenfan am 27. Januar 2014, 20:44
Ich bin schon sehr gespannt!

Wobei wahrscheinlich entweder die Klage abgewiesen wird, oder an die nächste Instanz verwiesen wird. Ein für uns positives Urteil ist hier kaum zu erwarten.  ;)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Rochus am 28. Januar 2014, 07:17
Ich bin schon sehr gespannt!

Wobei wahrscheinlich entweder die Klage abgewiesen wird, oder an die nächste Instanz verwiesen wird. Ein für uns positives Urteil ist hier kaum zu erwarten.  ;)

Falls die Klage abgewiesen wird, steht es dem Kläger frei, die nächste Instanz anzurufen.

Falls der Klage stattgegeben wird, steht es der Beklagten frei, die nächste Instanz anzurufen.

Verwiesen wird der Fall allenfalls gem. Art. 100 GG, falls das VG Karlsruhe eine besondere Bedeutung und vor allem verfassungsrechtlich berührte Fragen erkennt und damit selbst an der Verfassungsmäßigkeit der von den Befürwortern als Beitrag bezeichneten Abgabe zweifelt.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Bedrängter am 28. Januar 2014, 09:46

Aber laut eurer Antwort ist das noch in Gange? Verstehe ich das richtig? Hier wird also auf der oberen Gerichtsebene noch herumgehadert, verstehe ich rechtens?


VG= Verwaltungsgericht ist untere Gerichtsebene.

In Karlsruhe gibt es beides.
Meistens wenn das Wort Karlsruhe in den Medien gebraucht wird, assoziiert man damit das Bundesverfassungsgericht (höchste Ebene).

Karlsruhe selbst nennt sich "Stadt der Gerichte": Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, Landgericht Karlsruhe, Oberlandesgericht Karlsruhe, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 28. Januar 2014, 17:15
Situationsbericht vom heutigen Tag.

Kurz vor 11:00 Uhr war ich mit meinem Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht, wo uns gleich die Karlsruher Mitstreiterin A
begrüßte. A war schon drinnen gewesen und hatte niemanden gesehen außer dem Richter Dr. Nusser.

Als wir dann zusammen das Gebäude betraten, war der Flur zu unserer Überraschung durch die Anwesenheit von 8 jungen schwarz uniformierten Menschen bevölkert.
Es waren Polizisten und Polizistinnen, die offensichtlich durch einen Hintereingang ins Gebäude gekommen sein mussten.
Sie waren zum Schutz des Gerichts angefordert worden und ihre hauptsächliche Aufgabe bestand darin, von jedem der den
Gerichtssaal 1 betreten wollte, die Personalien zu verlangen.
Bei meinem Nachbarn, der keinen Personalausweis dabei hatte, gaben sie sich auch mit dem Namen zufrieden.
Vier Polizisten waren als Zuhörer auch in der ersten Gerichtsverhandlung anwesend. Die anderen vier bewachten die Eingänge. 
Insgesamt waren sechs Zuhörer anwesend.
Der Richter wurde am Ende der ersten Verhandlung gefragt, weshalb so ein starker Polizeischutz da sei.
Worauf er nur kurz und bündig und etwas nervös antwortete, dass er darauf keine Antwort geben könne und wolle
und darauf hin den Gerichtssaal verließ.

Der SWR war vertreten durch Assesorin Frau Heinz.

Ich habe insgesamt bei 3 Verhandlungen teilgenommen, bei denen es um Ermäßigung oder Befreiung aus sozialen Gründen ging
und zum Teil auch noch um die Jahre vor 2013 und die üblichen Argumente.
2 Kläger waren garnicht erschienen, eine Klägerin war verstorben und wurde von ihrem Sohn als Rechtsanwalt vertreten.
Ein Kläger war bereit, einen reduzierten Rundfunkbeitrag zu bezahlen und verwies auf seine knappe Rente.

Interessant war, dass der Richter erkennen ließ, dass er sich auch mit der Frage der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
befasst hatte. Er hatte auch den Artikel von Exner/Seifahrt in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" gelesen.
Das spielte zur Beurteilung der Fälle jedoch keine Rolle mehr.

Ansonsten wurden die Fälle jedoch exakt nach der jeweils gültigen Rechtslage abgehandelt.
Das einzige Zugeständnis von seiten des SWR war das Erlassen von etwa 90 Euro für die eine verstorbene Klägerin.

Es waren keine Fälle von grundsätzlichen Rundfunkbeitrags-verweigerern dabei.

Soweit aus meiner Erinnerung zum heutigen Tag.
Eventuell können andere Teilnehmer noch das eine oder andere aus ihrer Sicht ergänzen.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Januar 2014, 17:31
Der Richter wurde am Ende der ersten Verhandlung gefragt, weshalb so ein starker Polizeischutz da sei.
Worauf er nur kurz und bündig und etwas nervös antwortete, dass er darauf keine Antwort geben könne und wolle
und darauf hin den Gerichtssaal verließ.

Die Polizisten sind da, um die Akzeptanz der Gerichtsurteile beim Volk herbeizuführen.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 28. Januar 2014, 17:36
Der Richter wurde am Ende der ersten Verhandlung gefragt, weshalb so ein starker Polizeischutz da sei.
Worauf er nur kurz und bündig und etwas nervös antwortete, dass er darauf keine Antwort geben könne und wolle
und darauf hin den Gerichtssaal verließ.

Die Polizisten sind da, um die Akzeptanz der Gerichtsurteile beim Volk herbeizuführen.

Nach der ersten Verhandlung verschwand das Polizeiaufgebot übrigens wieder.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Bedrängter am 28. Januar 2014, 17:52
Situationsbericht vom heutigen Tag.


Als wir dann zusammen das Gebäude betraten, war der Flur zu unserer Überraschung durch die Anwesenheit von 8 jungen schwarz uniformierten Menschen bevölkert.
Es waren Polizisten und Polizistinnen, die offensichtlich durch einen Hintereingang ins Gebäude gekommen sein mussten.
Sie waren zum Schutz des Gerichts angefordert worden und ihre hauptsächliche Aufgabe bestand darin, von jedem der den
Gerichtssaal 1 betreten wollte, die Personalien zu verlangen.
Bei meinem Nachbarn, der keinen Personalausweis dabei hatte, gaben sie sich auch mit dem Namen zufrieden.
Vier Polizisten waren als Zuhörer auch in der ersten Gerichtsverhandlung anwesend. Die anderen vier bewachten die Eingänge. 

Offensichtlich beurteilt man die Stimmung im Internet entsprechend.

Wenn ich mich an die Demo letztes Jahr erinnere, kamen zwar einige zusammen, aber letztendlich wird das wohl in Einzelgefechten abgehandelt werden.

Wenn aber jedes Mal eine derartige Polizeipräsenz vorhanden ist, hat das natürlich auch etwas Einschüchterndes. Beim Berliner Sozialgericht muß man beispielsweise durch eine Metallkontrolle.

Es gab ja in der Vergangenheit bereits Fälle vor Gericht, wo es zu Gewalttaten kam.

Frage: Wurden die Personalien aufgeschrieben oder gescannt?



Interessant war, dass der Richter erkennen ließ, dass er sich auch mit der Frage der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags
befasst hatte. Er hatte auch den Artikel von Exner/Seifahrt in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" gelesen.
Das spielte zur Beurteilung der Fälle jedoch keine Rolle mehr.


Er wollte wohl deutlich machen, daß er sehr wohl sich inhaltlich mit dem Thema beschäftigt.


Der Richter wurde am Ende der ersten Verhandlung gefragt, weshalb so ein starker Polizeischutz da sei.
Worauf er nur kurz und bündig und etwas nervös antwortete, dass er darauf keine Antwort geben könne und wolle
und darauf hin den Gerichtssaal verließ.


Naja, das zeigt, daß er selbst unsicher beim Einschätzen der Situation war und lieber auf Nummer sicher gehen wollte.


Ansonsten wurden die Fälle jedoch exakt nach der jeweils gültigen Rechtslage abgehandelt.
Das einzige Zugeständnis von seiten des SWR war das Erlassen von etwa 90 Euro für die eine verstorbene Klägerin.

Es waren keine Fälle von grundsätzlichen Rundfunkbeitrags-verweigerern dabei.


Wenn es sich um alte Fälle handelte, war das ja wohl für den Richter auch einfach.

Merkwürdig: Warum gerade 90 Euro?

Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 28. Januar 2014, 18:04


Frage: Wurden die Personalien aufgeschrieben oder gescannt?

Antwort: Ja, die Personalien wurden aufgeschrieben, die eingesammelten Personalausweise für etwa 10-15 Minuten
einbehalten und dann wieder zurückgegeben.

Zitat
Merkwürdig: Warum gerade 90 Euro?

In der Größenordnung von 90 Euro. Es waren wohl Restschulden seit die Frau gestorben war,
wenn ich das richtig verstanden habe oder vorherige aufgelaufene Schulden.
Ich habe leider keinerlei Details darüber parat.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Januar 2014, 18:14
Zitat
Merkwürdig: Warum gerade 90 Euro?

In der Größenordnung von 90 Euro. Es waren wohl Restschulden seit die Frau gestorben war,
wenn ich das richtig verstanden habe oder vorherige aufgelaufene Schulden.
Ich habe leider keinerlei Details darüber parat.

Wahrscheinlich vergaß die Frau, die Wohnung vor ihrer Reise abzumelden, und die Rundfunkanstalt wollte etwas
vom Nachlass haben. Es wäre gut, es zu wissen.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 28. Januar 2014, 18:17
Zitat
Merkwürdig: Warum gerade 90 Euro?

In der Größenordnung von 90 Euro. Es waren wohl Restschulden seit die Frau gestorben war,
wenn ich das richtig verstanden habe oder vorherige aufgelaufene Schulden.
Ich habe leider keinerlei Details darüber parat.



Wahrscheinlich hat die Frau die Wohnung vor ihrer Reise nicht abgemeldet, und die Rundfunkanstalt wollte etwas
vom Nachlass haben. Es wäre gut, es zu wissen.

Dann muss man wahrscheinlich auf die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils warten.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: xrw am 28. Januar 2014, 18:56
Wahrscheinlich vergaß die Frau, die Wohnung vor ihrer Reise abzumelden, und die Rundfunkanstalt wollte etwas vom Nachlass haben.

Selbst wenn sie drangedacht hat, hilft es ihr nichts. Nachweise sind durch Urkunden zu erbringen, und eine Sterbeurkunde gibts erst, wenn es zu spät ist. Nachlass muss es keinen geben, um kassieren zu wollen.

Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 28. Januar 2014, 19:46
Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.

Das wäre eine Idee. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, viele, sehr viele Leute zur Wohnung einladen, eine Party
veranstalten, so dass es ihm unbequem sei,  aber bitte, keine Gewalt, eher das Gegenteil, sehr ihm freundlich sein,
ihm Kekse, Kaffee, Kuchen anbieten.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Viktor7 am 28. Januar 2014, 20:14
Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.

Das wäre eine Idee. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, viele, sehr viele Leute zur Wohnung einladen, eine Party
veranstalten, so dass es ihm unbequem sei,  aber bitte, keine Gewalt, eher das Gegenteil, sehr ihm freundlich sein,
ihm Kekse, Kaffee, Kuchen anbieten.

Nicht vergessen! Die wertvollen Gegenstände sind für die Dauer der Party von den Gästen mitgebracht worden. ;) Natürlich muss man die auch bedienen können und bei Elektronik die Verbindungskabel lose rumliegen haben, damit es glaubhaft ist.

Könnte eine lange ausgelassene Party werden - schön freundlich lächeln und winken. :)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: ReinSprung am 03. Februar 2014, 15:54
Hallo, (Teil 1 von 2)

auch ich war am Dienstag, 28.01.2014 bei den vier Verhandlungen im Verwaltungsgericht Karlsruhe anwesend.

Mein Fazit für diese Verhandlungsstunden in Karlsruhe fällt sehr dürftig aus! Auch wenn ich es bisher wichtig fand, dass so viel Bürger wie möglich gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag klagen – oder gar Widerstand zeigen – um auf dieses bürgerfeindliche RBStV-System hinzuweisen, das die Rechte und Eingriffe der Bürger bezüglich der Handlungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte, eigenen Finanz- und Wirtschaftsplanung sowie in die Unverletzbarkeit der Wohnung (GG 13 Abs. 1) beschneidet, um so mehr zweifelte ich im Gerichtssaal, ob das der richtige Weg ist.

Gerade bei den ersten zwei Fällen ließen mich Zweifel aufkommen und ich empfand sie als dilettantisch, was die Ausarbeitung einer Klage betrifft. (Es steht jedem frei, wie er/sie an die Sache heran geht! Und da will ich auch weiterhin keinen davon abhalten. Es fehlten mir bei den ersten zwei Klägern die wesentlichen Argumente, die Besonderheiten, die persönlichen Beschränkungen zum RBStV-Gesetzes, …- Dies ist meine persönliche Ansicht, die keiner mit mir teilen muss! )

Die ersten zwei Kläger erschienen erst gar nicht! Im Grunde stellten sie Befreiungsanträge, die abgewiesen wurden. Bei beiden lagen zwar finanzielle Einschnitte vor, aber es kam nicht recht heraus, ob sie existenzgefährdend sind. Sie betonten in der in Teilen vom Richter vorgelesenen Klagen, dass sie nicht auf das Sozialamt zurück greifen wollen und mit dem zur Verfügung gestellten Geld irgendwie herum kommen. Und weil es ihnen gerade so reicht, wollen sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen und sich deshalb befreien lassen. Die Beklagen-Vertreterin des SWR und der Richter erwähnten, ohne Sozialhilfe-Antrag (oder Leistungsnachweise wie Grundsicherung) und Auflistung der Finanz-Verhältnisse keine Befreiung bzw. Ermäßigung bzw. Härtefall-Regelung (RBStV §4). (Im dritten Fall komme ich gerne darauf zurück.)
Einer der beiden nicht erschienen Kläger stellte gar einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter, der abgelehnt wurde und eine zu kurzfristig eingereichte Gerichtskostenübernahme.
Wie gesagt, für mich kamen diese zwei Klagen zu unvorbereitet und zu lasch daher! Aber vielleicht steckt ja auch eine Taktik der beiden Kläger dahinter?

Der dritte Fall betraf einen Rentner, dem wirklich nicht viel Geld zum leben bleibt und seine wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage auflistete. Er hat noch einen Sohn, der aufs Gymnasium geht. Darauf ist er stolz. Er zahlte bisher und bis dato seine Rundfunkgebühren bzw. -beiträge und möchte 'nur' eine Ermäßigung des Beitrags für Rentner, die es früher einmal gab. Mir schien, dass es dem Rentner nicht bewusst war, das der RGStV bzw. RBStV sich geändert hat.

Richter Dr. Nusser fragte, ob der Sohn nicht einen Nebenjob ausüben könnte, um seinen Teil an den Telefon- und Internetkosten beizutragen oder riet ihm, einen kostengünstigeren Telefon- bzw. Internetanbieter zu suchen. (Aus Schutz möchte ich keine tieferen Details dazu erwähnen.)
Hier könnte ich aus pädagogischer und Elternpflicht Sicht eine Diskussion anzetteln! Diese Frage nach dem Nebenjob störte mich persönlich stark! Wenn Kinder bzw. Jugendliche zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags der Eltern einen Nebenjob aufnehmen sollen, weil Eltern den Rundfunkbeitrag aufgrund von finanziellen Engpässen nicht bezahlen können, muss man sich wirklich fragen, ob noch alles richtig bzw. rechtens läuft im Erziehungsgedanken!

Richter Dr. Nusser fragte, ob er für eine Aufstockung der Rente beim Sozialamt einen Antrag gestellt hat. Nein, das will er nicht. Mir schien, dass das gegen seine Ehre ging. Wer Rente hat, bekommt keine Grundsicherung, wurde geäußert. Nun kam aber noch heraus, dass seine Frau noch einer Beschäftigung nach geht. Das könnte dann auch erklären, warum es mit der Aufstockung der Rente beim Sozialamt nichts werden könnte! Aber auch hier frage ich mich, ob das noch etwas mit Menschenwürde zu tun hat, wenn man zum Sozialamt gehen soll um seine Rente aufzustocken, um Rundfunkbeiträge zahlen zu müssen/können? Steuer- bzw. Gebührenmittel werden für Rundfunkbeiträge verwendet! Welch ein System?
Richter Dr. Nusser – aber auch die Beklagten-Verteterin – gaben dem Rentner mit auf dem Weg, es dennoch beim Sozialamt zu versuchen und bei einer Abweisung diese dann dem Beitragsservice bzw. SWR einzureichen, um eventuell doch von der Härtefall-Regelung (RBStV §4 Abs. 6) zu profitieren.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: ReinSprung am 03. Februar 2014, 15:55
(Teil 2 von 2)

Es war auf jeden Fall beklemmend, diesem mit viel Emotionen vortragenden klagenden Rentner zuhören zu (müssen) können. Und das alles wegen dieser Zwangs-Haushaltsabgabe Rundfunkbeitrag! Menschen sollen, um ihr wenig zur Verfügung stehendes Geld zu verteidigen, sich sozial ausziehen, gesundheitlich ruinieren, die elterliche Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kind bzw. ihren Kindern aufgeben, sie sogar noch schulisch benachteiligen, weil sie statt des Lernens zum Unterhalt eines Geringverdieners bzw. Rentners, doch einen 'Nebenjob' aufnehmen. Und das alles, weil die in jeder Hinsicht in Sachen Geldverschwendung tätigen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten ihre Finanzierung sichern wollen, statt Programm mit Inhalt anzubieten!

Dieser Vergleich mit sich – Richter Dr. Nusser – aus seinen Studententagen – und dem 17-jährigen Jugendlichen, der doch wie er, sich doch auch einen Nebenjob suchen sollte, um Telefon- u. Internetgebühren selbst zu finanzieren, weil das wirklich wenige Rentengeld des Vaters nicht ausreicht ist für mich schon deshalb unzulässig, weil ich (wir) von ihm – Richter Dr. Nusser – nicht erfahren haben, im welchem Umfeld er aufgewachsen und von seinen Eltern unterstützt wurde. Ich hatte nur das Leben des Rentners auf dem Bildschirm. Die 70% Schwerbehinderung des Rentners reichen einfach nicht für eine Ermäßigung. Dabei ist er durch seine starke Sehbehinderung schon gehandicapt genug. Nein der RBStV §4 Abs. 6 kommt nur bei 80% Behinderung und das 'nicht nur  vorübergehend' zum Tragen. Und solange im Schwerbehindertenausweis nicht das Merkzeichen 'RF' steht, läuft fast gar nichts. Und das alles für ein politisch staatlichen Rundfunkbeitrag!

Eine indianische Weisssagung besagt: Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann. Umgesetzt auf die Rundfunkanstalten bedeutet das: 'von (schlechten) Rundfunk-Programmen wird man nicht satt'!

Im letzten (vierten) Fall vertrat ein Rechtsanwalt seine über 90zig jährige Mutter, die mittlerweile verstorben ist. Auf einen offenen Betrag aus dem Jahre 2012 von knapp über 93 Euro wurde aus  diesem Grund verzichtet! Es gab wohl mehrere Zahlungsverzögerungen. Bereits in 2011 wurde der erste Befreiungsantrag gestellt. Der RA meinte, dass seine Mutter schon eine längere Zeit nicht mehr viel von Rundfunk- und Fernsehen mitbekommen habe. Es wurde aber erwähnt, dass über Hilfsgeräte dennoch eine Teilhabe an den Medien möglich war. Er selbst äußerte, dass er sich über die Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen ärgerte. Andererseits gab es noch eine zweite Wohnung, in dem nur ein Radiogerät stand. Warum man dafür zahlen soll, wenn man nicht da ist. Allerdings blieb offen, warum der Sohn (RA) für seine Mutter in der Zeit, wo es noch möglich war, Empfangsgeräte aus der zweiten Wohnung zu entfernen, keine Abmeldung vorgenommen hat? Damals war dies doch noch möglich?

Also auch dieser Fall war wenig berauschend. Die Klage wurde also abgewiesen. Ein Restbetrag aus 2011 ist noch auszugleichen. Lange beschäftigte mich die Entscheidung des Rechtsanwalts, das er keinen Beschluss sondern ein Urteil will. Möglicherweise um weiter zu machen?

So verließ ich das Verwaltungsgericht Karlsruhe zwiespältig bezüglich der taktischen Vorgehensweise, ob es richtig ist, die Gerichte mit Klagen zu beschäftigen. Viele werden es wohl gar nicht bis zu einem Gerichtstermin bringen?

Gruß
ReinSprung
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: wimmerma am 03. Februar 2014, 17:09
Das ist wohl leider so.

Nur mit Stammtischparolen und Wutbürgergehabe kommt man im "wirklichen" Leben leider nicht weit.
So ein oberflächliches und lapidares Vorgehen ringt den Gegnern dann nur ein Lächeln ab und spielt denen in die Karten.
Da kann dann auch ein Richter nix dafür, wenn er vor einer Klage sitzt, die nur Halbherzlichkeiten und Beschimpfungen, o.ä. beinhaltet. Er muß dann eben über das entscheiden, was vorgebracht wurde...

Viele haben das aber scheinbar noch nicht begriffen und rücken sich und den "Kampf gegen den ÖRR" in die Ecke eines Gartenzwergstreites, worüber alle Welt nur abwinkt.

Wenn man sowas anpackt, dann richtig und mit Allem, was man hat!
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: themob am 03. Februar 2014, 17:13
Danke für den Beitrag aus Sicht eines Prozessbeobachters  ;). Auch den vorherigen Bericht von Helmut.

Das gesprochen Wort vor Ort hinterlässt noch einmal andere Eindrücke, als anschließend (wenn denn jemand die Entscheidung fällt das es wichtig und im öffentlichen Interesse liegt) den trockenen Beschluss oder das Urteil am PC liest.

Ich denke auch das es auf die Substanz der Klagebegründung ankommt. Dazu muss sich der Betroffene aber die Zeit nehmen, sich in die Materie einarbeiten und recherchieren. Das geschieht relativ selten wenn ich manchmal hier lese: Wo kann ich ein Muster des Widerspruchs oder Klage downloaden. Habe keine Zeit mich zu sehr damit zu beschäftigen und ähnliche Argumente.

Auch wenn der Kläger gar nicht erst zur anberaumten Verhandlung geht, sagt es viel über seine Motivation aus. So einen Gerichtstermin bekommt man ja nicht 2 Tage vorher zugestellt.
Wenn dann nur der Anwalt der Beklagten anwesend ist und nur ein Gespräch zwischen Richtern und Beklagten stattfindet, kann ich sogar nachvollziehen, dass der Richter sich evtl. keine große Mühe macht. So wichtig kann es dem Kläger ja nicht gewesen sein.

Solche Aussagen eines Richters wie hier dargestellt (Sohn soll arbeiten gehen um den Rundfunkbeitrag des Vaters zu übernehmen, bzw. zu unterstützen) mag moralisch als solches gar nicht verkehrt sein. Nur hat es an dieser Stelle nichts zu suchen. Solange die Angehörigen nicht per Gesetz verpflichtet sind, sollten diese Meinungen weggelassen werden.

Die ÖRR kümmern sich auch nicht um Moral, sondern lediglich um die aktuell gültige Gesetzeslage.

Es bleibt auch bezüglich der Aussage nach dem Gang zum Sozialamt sehr fraglich, inwieweit dies mit der "sogenannten Würde" des Menschen vereinbar ist. Letztendlich muss es jedem selbst überlassen sein, Sozialleistungen zu beziehen, oder nicht. Alleine der Gang zum Amt und die damit verbundene Bürokratie und das "Hosen runterlassen", würde ich mir wünschen, dass dies mal einem Vater - Mutter - Großvater - Großmutter von solchen Richtern betrifft. Leider ist es aber wohl so, dass diese Zielgruppe eventuell weniger zu denen gehört, die finanziell am unteren Ende leben müssen.

Es wird auch nicht berücksichtigt, dass es diese Menschen sogar eventuell glücklicher , weil frei und selbstbestimmt leben dürfen.

Damit ist es aber seit dem 1.1.2013 definitiv vorbei.

Leider ist es noch nicht bis ins Bewusstsein der Allgemeinheit gelangt, dass man nur gemeinsam stark ist. Auch fehlt die nötige Lobby für uns Bürger (einfach der Ungerechtigkeit wegen, ohne politische Strömungen).

Sieht man sich das Thema Betriebsstätten an, existieren genügend Lobbyvereinigungen, die alle nur ins gleiche Horn blasen: Ihre eigenen Interessen zu vertreten, anstatt die der Allgemeinheit.

Es wäre eine schöne Aufgabe eines "unabhängigen Magazins / Zeitschrift" eine Reihe zu starten: Unsere Journalisten berichten direkt aus den Verwaltungsgerichten rund um den Rundfunkbeitrag. Welche menschlichen Schicksale sich teilweise hinter Klägern verbergen und wie diese vor Gericht erörtert, aber genauso von der Gegenseite abgebügelt werden, inkl. solcher Kommentare von Richtern.

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.
Aber auch von solchen Berichten wie hier von Helmut und ReinSprung können wir lernen. Es reicht nicht einfach nen Widerspruch zu kopieren, die Klage ebenso, dann nicht vor Gericht zu erscheinen und zu glauben man hat den Jackpot gezogen.

Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?

PS: 100% Zustimmung zu dem was wimmerma schreibt

Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 03. Februar 2014, 19:04
Es war auf jeden Fall beklemmend, diesem mit viel Emotionen vortragenden klagenden Rentner zuhören zu (müssen) können. Und das alles wegen dieser Zwangs-Haushaltsabgabe Rundfunkbeitrag! Menschen sollen, um ihr wenig zur Verfügung stehendes Geld zu verteidigen, sich sozial ausziehen, gesundheitlich ruinieren, die elterliche Sorgfaltspflicht gegenüber ihrem Kind bzw. ihren Kindern aufgeben, sie sogar noch schulisch benachteiligen, weil sie statt des Lernens zum Unterhalt eines Geringverdieners bzw. Rentners, doch einen 'Nebenjob' aufnehmen. Und das alles, weil die in jeder Hinsicht in Sachen Geldverschwendung tätigen Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten ihre Finanzierung sichern wollen, statt Programm mit Inhalt anzubieten!

Ja, und warum sollen sie es tun? Weil man den Rundfunkanstalten beweisen muss, das man arm ist, sonst ist man reich.

Und warum soll man den Rundfunkanstalten etwas beweisen, wenn man nichts von ihr will? Weil Rundfunk wie eine
überlaufende Toilette sein soll und ihrer Flüssigkeit keine Hindernisse gesetzt werden kann, sie muss jeden erreichen.

Die Anstalten wollen Geld, Sicherheit, und das soll ein Problem des Bürgers, nicht der Anstalten, sein. Alles ist ja
zu wohl des Bürgers, und der Demokratie, und der öffentliche Interesse ist ja über alles.

Ja, die Perversion zu nennen genügt nicht, man muss mit Gesetzen und Rechtsprechung argumentieren, man soll sich
an ihre Argumentationsweise anschließen. Mit Glück könnte es genügen, wenn der Richter aktiver mitwirkt.

Die vielen Klagen, die wie abgeschriebene Hausaufgaben aussehen, können schädlich sein: dann nehmen die Richter
die besseren Klagen nicht ernst, oder vielleicht helfen doch zu zeigen, dass es dem Rechtsempfinden der
Bevölkerung stört. Ich bin nicht sicher, ob es die richtige oder falsche Strategie ist. was ist aber die Alternative?
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 03. Februar 2014, 19:08

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.

Wichtig ist meines Erachtens, diesen Weg des Widerstandes schrittweise zu gehen, so wie es einem persönlich im Moment möglich ist.
Sich nicht überfordern und auch keine Sorgen um den 10. Schritt zu machen, wenn noch nicht einmal der erste gegangen ist.
Vor einem Jahr war ich noch in der Situation, dass ich die Einzugsermächtigung gekündigt hatte und bereit war unter Vorbehalt zu bezahlen.

Nachdem ich die Klage eingereicht hatte, war ich noch nicht soweit, dass ich überhaupt eine mündliche Verhandlung gewollt hätte.
Ich hatte gehofft, es ließe sich alles von zuhause vom Schreibtisch aus erledigen in einem schriftlichen Verfahren.
Als der SWR eine mündliche Verhandlung für sinnvoll hielt, suchte und fand ich einen kompetenten Anwalt, der mich auch vor Gericht
vertreten würde.
Doch  ich wäre damals noch nicht bereit gewesen, selbst an der Verhandlung teilzunehmen.
Mein damaliger Standpunkt war, ich bin doch nicht der Angeklagte, der sich verhören lassen muss.
Das können auch die Juristen unter sich ausmachen.

In einem Video auf youtube empfahl ein Rechtsanwalt, man könne sich am besten auf eine Verhandlung vorbereiten,
wenn man an einer ähnlichen Verhandlung mal als Zuschauer teilnimmt.

Im letzten November stand ich eines Tages in der Halle des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe und schaute die Termine durch
und fand zu meiner Überraschung 5 Termine gegen den SWR.

Dann die Überraschung am 3. Dezember, als die Richterin plötzlich versetzt worden war.
Ich empfand das als psychologischen Erfolg für unsere Bemühungen.
Der persönliche Austausch mit anderen Mitstreitern war sehr ermutigend!


Zitat
Aber auch von solchen Berichten wie hier von Helmut und ReinSprung können wir lernen. Es reicht nicht einfach nen Widerspruch zu kopieren, die Klage ebenso, dann nicht vor Gericht zu erscheinen und zu glauben man hat den Jackpot gezogen.

Zitat
Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?


Wenn man dranbleibt an der Sache, dann sind wir selbst die Alternative und bestimmen auch die Richtung.

Mein Weihnachtswunsch hat sich zumindest schon bei einem Richter erfüllt,
wie ich der Bemerkung von Richter Dr. Nusser entnehmen konnte, als er den Aufsatz von Dr. Exner/Seifarth erwähnte.

Mein diesjähriger Wunsch ans Christkind:

Möglichst viele Richter an den 51 deutschen Verwaltungsgerichten möchten den Artikel lesen Der neue „Rundfunkbeitrag“ – Eine verfassungswidrige Reform
von Richter Dr. Thomas Exner und Rechtsanwalt Dennis Seifarth
.

Am 28. Januar 2014 habe ich zum ersten Mal in meinem Leben live an Gerichtsverhandlungen teilgenommen.
Das war schon sehr spannend.
Dazu kamen die 8 Polizisten.

Ich hab mich auch mehr auf die Atmosphäre und eventuelle Fallen des Richters konzentriert als auf thematische Einzelheiten.
Deshalb finde ich es sehr gut, dass sie von ReinSprung so genau nachgeliefert worden sind.


Für mich ist der Ausgang meiner Klage deshalb auch nebensächlich - da habe ich meine Energie schon lange rausgenommen.
Wesentlich ist für mich, in der Verhandlung meine Wahrheit auszusprechen. Deshalb bin ich auch sehr erfreut darüber, das der BR das Gericht um eine mündliche Verhandlung gebeten hat. Das ist ganz in meinem Sinn! Vielleicht kann ich für meine Verhandlung dann ja auch noch den einen oder die andere von der etwas unabhängigeren Presse zur Berichterstattung gewinnen. :-)
Je mehr Menschen ihre Wahrheit aussprechen um so besser! Das ist für mich die Graswurzelrevolution.

Den obigen Aussagen von "staatsfern" kann ich nur zustimmen.

Ich bin noch dabei, das Plädoyer zu verfeinern, in dem ich meine Wahrheit in der Verhandlung aussprechen werde.

Ausserdem wird bei mir kein Einzelrichter sitzen, sondern die ganze Kammer mit 3 Berufsrichtern und 2 Ehrenamtlichen.

Niemand geht so weit, wie wer nicht weiss, wie weit er geht!
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: mikerti am 03. Februar 2014, 20:36
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 03. Februar 2014, 20:42
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite (http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Bedrängter am 04. Februar 2014, 09:38
Ich bin nicht sicher, ob es die richtige oder falsche Strategie ist. was ist aber die Alternative?

Vielleicht sollte man Anleihen bei Gandhi machen: Es wird wohl nicht ohne Leiden gehen.

Und Gerichte sind auch nicht der richtige Ort dafür.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 04. Februar 2014, 11:34
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite (http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite)

Der Vollständigkeit halber:

danach kommt noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland) (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverwaltungsgericht_(Deutschland))

Übersicht hier:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gerichtsorganisation_%28Makroebene%29.png)
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Rochus am 05. Februar 2014, 11:14
wie geht es eigentlich weiter nach dem VG?

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite (http://vghmannheim.de/pb/,Lde/Startseite)

Und da wartet dann wer?

http://vghmannheim.de/pb/,Lde/1214536/?LISTPAGE=1214448

Zitat
Vizepräsidentin Kirchhof zur Senatsvorsitzenden ernannt

Datum: 16.04.2007

Kurzbeschreibung: Die Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Stuttgart, Dr. Else Kirchhof, wurde heute vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ernannt.

  Dr. Else Kirchhof (52), wohnhaft in Reutlingen, war nach dem Studium und dem Referendariat zunächst als wissenschaftliche Assistentin an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer tätig. Nach ihrer Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, begann sie ihre richterliche Laufbahn im September 1986 als Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart. Während dieser Zeit wurde sie an das Justizministerium Baden-Württemberg und den Verwaltungsgerichtshof abgeordnet. Im Mai 1996 wurde sie zur Richterin am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ernannt, wo sie in verschiedenen Senaten und zudem als Präsidialrichterin tätig war. Im November 2004 kehrte sie als Vizepräsidentin an das Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück und übernahm den Vorsitz der 3. Kammer, die insbesondere für Fahrerlaubnissachen, Luftrecht, verkehrsrechtliche Planfeststellungen und Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz, Rundfunkgebühren und Baurecht zuständig ist. Die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Verwaltungsgerichtshof bringt sie nun erneut nach Mannheim zurück. Sie übernimmt den Vorsitz des u.a. für Gewerberecht, Gaststättenrecht, Handwerksrecht und Heimrecht zuständigen 6. Senats und des  Disziplinarsenats (16. Senat). Neben ihrer richterlichen Tätigkeit ist sie seit vielen Jahren als Prüferin im Ersten (Uni Heidelberg) und Zweiten juristischen Staatsexamen tätig.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Politikerlupe am 05. Februar 2014, 11:31
Dass die Richterpositionen in wesentlichen Schlüsselstellen allesamt mit Mitgliedern aus ein und derselben Familie besetzt sind, kommt das nur mir leicht komisch vor oder auch noch irgend jemand anderem?

Zitat
Aus Wikipedia: Ferdinand Kirchhof stammte aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.

Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Helmut Enz am 05. Februar 2014, 11:41
Dass die Richterpositionen in wesentlichen Schlüsselstellen allesamt mit Mitgliedern aus ein und derselben Familie besetzt sind, kommt das nur mir leicht komisch vor oder auch noch irgend jemand anderem?

Zitat
Aus Wikipedia: Ferdinand Kirchhof stammte aus der Ehe von Ferdinand Kirchhof, der von 1959 bis 1979 Richter am Bundesgerichtshof war, und Liselotte, geborene Kersten. Sein älterer Bruder ist der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Paul Kirchhof.

Er ist mit Else Kirchhof – Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim – verheiratet und hat keine Kinder.

Achtung Realsatire!

Drausse steht e Richter-familie!

tätää tätää tätää bumm bumm!

Wolle mer se roilosse?

Narrhalla-marsch!
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Radio_Libertas am 05. Februar 2014, 12:51

Ich würde dennoch empfehlen, weiterhin zu klagen. Nur sollte man sich die entsprechende Zeit im Vorfeld einfach nehmen.

Absolut richtig. Die eigentlichen Verhandlungen kommen doch erst noch. Und was wäre denn sonst die Alternative? Opfer sein? Warten, bis der Gerichtsvollzieher kommt?

Nein danke. Mit mir nicht!

Zum Polizeieinsatz: Wenn sie Angst haben, ist das ein gutes Zeichen. Wenn mal Gerichtsvollzieher in der Sache grundsätzlich nur noch mit 8 Mann Begleitschutz losgehn, ist der Zwangsbeitrag schon halb tot.

Allerdings spricht das mit den Polzeibeamten dafür, dass hier in diesem Forum jemand Offizielles mitliest. Man hat Angst und stellt die Widerstandsszene "härter" dar, als sie ist.

Vielleicht sollte ich an dieser Stelle mal sagen: "Hallo liebe Mitleser vom Bundesverfassungschutz, schön, dass sie hier jeden Tag mitlesen! Ist was Spannendes dabei? Und auch sonst, alles klar?"

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt als wichtigste Stütze unseres Staates, wer an seiner Finanzierung zu sägen wagt, wird gleich in die schlimmste Ecke gestellt. Ist es nicht so?
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Rochus am 06. Februar 2014, 07:30
Ich meine, dass wir aus purer Höflichkeit heraus unsere lieben Mitleser vom ÖRR jeden Morgen aufs neue hier begrüßen und zur Mitarbeit anregen sollten.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: ReinSprung am 10. Februar 2014, 15:56
Danke für den Beitrag aus Sicht eines Prozessbeobachters  ;). Auch den vorherigen Bericht von Helmut.

Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?

PS: 100% Zustimmung zu dem was wimmerma schreibt

Hallo themob und andere, die auf meinen und Helmut Enz seinen Bericht reagiert haben,

es ging mir weniger eine Alternative suchen, sondern darauf hinzweisen, dass jeder von seiner Sicht heraus wissen muss, wie er gedenkt vorzugehen oder auch nicht. Die Thematik (Beitragsbefreiung) der Gerichtsverhandlungen am 28.01.2014 betrafen ja weniger mein persönliches Anliegen. Die 4 Klagen waren nicht unbegründet,  sie waren einfach von Seiten der Kläger – von dem Rentner mal abgesehen - nicht mit der notwendigen Intensität vorbereitet. Der Rechtsanwalt hat mich am meisten enttäuscht. Vielleicht habe ich zu viel von ihm erwartet. Vielleicht war es einfach auch nicht sein Fachgebiet.

Hier im Forum hat jeder seine Version, warum er gegen den Rundfunkbeitrag klagt! Der/Dem einen fehlen einfach die finanziellen Mittel, der/dem anderen wendet sich generell oder nur teilweise gegen das System. Oder es wird geklagt, weil nur Radio seit XX Jahren genutzt oder seit XX Jahren überhaupt jegliches Empfangsgerät ablehnt wird, aus diesen oder jenen Gründen. Jeder wird wenn er klagen will, die Dinge aus seiner Sicht darlegen. Da gibt es kein allgemeines Schriftstück, dass man mal vervielfältigen kann und auf sich beziehen könnte. Aber das wurde hier ja schon angesprochen!

Der oder die eine klagt, weil er /sie nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann! Ist aber bereit Radio und /oder Fernsehen zu konsumieren. Der Nachgeschmack ist, dass wenn er/sie in Zukunft nur noch Radio hören wollte, dennoch für beides zahlen muss! Kommt also künftig nicht mehr raus! Dagegen muss man klagen!

Ein Normalverdiener, der seit 30 Jahren kein Fernseher hat aber Radio oder keines von beiden je hatte und sich bisher nicht auf die Befreiungs- und Härtefall-Regelung berufen musste, weil es nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag noch möglich war, die Geräte aus dem Fenster zu schmeißen und - unter Teilnahme eines GEZ-Fahnders, damit der Nachweis erbracht wurde - sich abzumelden! Das ist künftig nicht mehr möglich! Dagegen muss man klagen!

Hatte man nur Radio, zahlte man auch nur das Radio. Die Produktionskosten dafür sind auf jeden Fall weniger als die Fernseh-Produktionskosten! Hatte man beides, zahlte man auch für beides. Ich gehöre nicht zu denen, die generell das Rundfunksystem in Frage stellen. Neben den privaten Medien in Bild und Schrift kann es auch einen ÖRR geben. Aber ich bezahle nicht für etwas, was ich nicht will!. Ich höre Radio und kann zu den ganzen Fernsehprogrammen nichts sagen. Und solange es diese zwei unterschiedlichen Empfangssysteme wie RADIO und FERNSEHEN gibt, solange zahle ich nur das, was ich auch nutze!

Es wird immer wieder davon geschrieben, dass die sogenannten 'neuwertigen Empfangsgeräte, Handys oder Smartphones' alles beide (Radio und Fernsehen) abdecken! Es ist möglich und abhängig von der Entwicklung der Geräte (aber das intereressiert die Macher des neuen RBStV ja nicht). Aber ich kann nur einem Gerät meine Aufmerksamkeit schenken! Mit dem Handy oder Smartphone kann ich nicht gleichzeitig telefonieren, YouTube schauen und Radio hören. Nacheinander kann ich die Dinge wahrnehmen, aber nie gleichzeitig. Dann ist das Format  - zumindest beim Fernsehgerät - nicht gleichwertig dem auf dem Smartphone oder PC oder Notebook/Tablet. Für Radio brauche ich kein Format. Mittlerweile kann man auch aus der Armbanduhr Radio-Programm hören.

Und damit ich Handy und Smartphone nutzen kann, bezahlt man erst einmal für den Zugang (Telefon-/Internet-Anschluss) zum World-Wide-Web und für SMS oder Email kommunizieren zu können. Ich bzw. wir bezahle(n) also dafür, damit wir kommunizieren und uns 'aus frei zugänglichen Quellen' informieren können. Hier setzt sich das ÖRR-System einfach drauf, weil sie davon ausgehen, dass alle auf ihre Interenetseiten drauf gehen wollen. Selbst hier ist es mir nicht mehr möglich heraus zu kommen. Auch wenn ich meine Handy- bzw. Smartphonekarte kündigen würde. Wir bezahlen also 'schon' dafür, dass wir unsere Informationen selbst ziehen können. Und weil viele die Links der ÖRR nicht nutzen, zahlen wir auch dafür! Erst als Wohnungsloser und Höhlenmensch habe ich eine Chance, aus dieser Sklaverei heraus zu kommen. Und ohne die Wohnungs- und Obdachlosen zu beleidigen, haben sie einen Vorteil: sie können über ein Smartphone und Transitorradio verfügen und 100% Rundfunk empfangen. Ich gönne ihnen auch das und wollte nur die moderne Sklaverei verdeutlichen, wenn man Nutzer einer Wohnung ist.

Also, eine Alternative sieht einfach so aus, dass sich jeder auf seine persönlichen nach dem Grundgesetz ausgerichteten Rechten und Pflichten zur Wehr setzen muss. Je mehr klagen, desto besser. Aber die Klagen sollten Inhalt und Substanz haben.  Und man sollte sich gründlich darauf vorbereiten! Ich habe schon im Dezember 2011 angefangen, vieles zu lesen, was dazu wichtig ist, auch die Argumente der Befürworter. Im Grunde ist hier im Forum alles schon aufbereitet. Aber auch im Netz stehen tolle Berichte ohne für den einzelnen Werbung zu machen.

MfG
ReinSprung
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Bedrängter am 11. Februar 2014, 10:36
Aber ich bezahle nicht für etwas, was ich nicht will!.
Ja, und dann kommt der ÖR mit seiner Leier: Wir erledigen die Grundversorgung! Auch eine Grundversorgung, die Du nicht willst. Wenn man bedenkt, daß selbst bei den Nachrichten fast die Hälfte aus Sportnachrichten besteht, dann stellt sich schon die Frage, ob das was Du nicht willst, nicht doch bezahlen sollst. Das ist so ungefähr, wie auf Toilette zu gehen. Schließlich könntest Du rein theoretisch, die Abwässer auch anders entsorgen.
Ich verstehe auch nicht, warum ich für etwas zahlen soll, daß ich nicht nutze.
In den Arbeitsräumen der Justiz stehen internetfähige Geräte, die für Arbeitszwecke Informationen aus dem Internet herausholen, die nichts mit dem Fernsehen zu tun haben. Warum sollte das Fernsehen eine privilegierte Stellung innerhalb des Internets haben, wenn man Informationen auch anders erhält?
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Philemon am 16. Februar 2014, 23:50
Sorry ich bin unfähig, die Argumentation der Gegenseite überhaupt nur zu lesen,
es wird mir einfach schlecht dabei. Ich glaub ich bin als Jurist ungeeignet.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Philemon am 17. Februar 2014, 14:28
Im Grunde habe ich Angst, auf die Sprüche der Sender
hereinzufallen. Wir haben ja gelernt, für Argumente offen zu sein,
und wenn sie nur die Begriffe genug verdrehen, kann man mir
alles unterjubeln. Kleines Beispiel: Bei "17,99" ist bekannt, daß das
unbewußt als 17€ wahrgenommen wird! Es aber nicht stimmt!
Auch der "Gebührenservice" ist ja genau das Gegenteil von einem
Service: Autoservice: Wir bauen Ihnen ein paar Teile aus.
Titel: Re: Termin am VG Karlsruhe
Beitrag von: Shran am 08. August 2015, 19:27
@ReinSprung: Vielen Dank für die bedrückenden Einsichten in den Gerichtssaal. Hab tierisch Bock als Zwischenrufer zu agieren oder mit kontinuierlicher, klatschender Handfläche auf die Stirn den Saal zu verlassen...
Das große Kopfschütteln stellt sich wieder ein.

Wie kann man wegen dem Beitragsservice verlangen Nebenjobs zu suchen. Wenn man ohnehin schon Nebenjobs braucht um normal über Wasser zu bleiben, bei geringer Einnahme. Vermutlich hat der Gymnasiast schon einen Job weil er merkt, anders gehts nicht, aber nicht wegen dem Beitrag, das würde jetzt noch dazu kommen. Sind mal eben fast 20€ weniger. Also das Polizeiaufgebot im Saal ist vollkommen gerecht fertigt. Weil ich vermutlich irgendwann die Kontrolle verlieren würden, wenn man stets und ständig auf Widerstand stößt und Unsinn hört, wenn man sich für eine gerechte Sache einsetzen will oder zumindest zu Gunsten aller eine Besserung anstrebt.

Wie ist wohl der Status und die Stimmung in den Reihen der ARDZDFDE-BS?
Wann wird der Kampf nicht mehr auf Papier geführt?
Wann ist die Schwebehaltung vorbei für die Widersacher?
Wann kommt man auf einen klaren Standpunkt und wer wird im Nachteil sein?