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  • Verwaltungsgericht Karlsruhe Einzelrichter Dr. Nusser: 28. Januar 2014

Autor Thema: Termin am VG Karlsruhe  (Gelesen 40884 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Termin am VG Karlsruhe
#45: 06. Februar 2014, 07:30
Ich meine, dass wir aus purer Höflichkeit heraus unsere lieben Mitleser vom ÖRR jeden Morgen aufs neue hier begrüßen und zur Mitarbeit anregen sollten.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Termin am VG Karlsruhe
#46: 10. Februar 2014, 15:56
Danke für den Beitrag aus Sicht eines Prozessbeobachters  ;). Auch den vorherigen Bericht von Helmut.

Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung. 

Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?

PS: 100% Zustimmung zu dem was wimmerma schreibt

Hallo themob und andere, die auf meinen und Helmut Enz seinen Bericht reagiert haben,

es ging mir weniger eine Alternative suchen, sondern darauf hinzweisen, dass jeder von seiner Sicht heraus wissen muss, wie er gedenkt vorzugehen oder auch nicht. Die Thematik (Beitragsbefreiung) der Gerichtsverhandlungen am 28.01.2014 betrafen ja weniger mein persönliches Anliegen. Die 4 Klagen waren nicht unbegründet,  sie waren einfach von Seiten der Kläger – von dem Rentner mal abgesehen - nicht mit der notwendigen Intensität vorbereitet. Der Rechtsanwalt hat mich am meisten enttäuscht. Vielleicht habe ich zu viel von ihm erwartet. Vielleicht war es einfach auch nicht sein Fachgebiet.

Hier im Forum hat jeder seine Version, warum er gegen den Rundfunkbeitrag klagt! Der/Dem einen fehlen einfach die finanziellen Mittel, der/dem anderen wendet sich generell oder nur teilweise gegen das System. Oder es wird geklagt, weil nur Radio seit XX Jahren genutzt oder seit XX Jahren überhaupt jegliches Empfangsgerät ablehnt wird, aus diesen oder jenen Gründen. Jeder wird wenn er klagen will, die Dinge aus seiner Sicht darlegen. Da gibt es kein allgemeines Schriftstück, dass man mal vervielfältigen kann und auf sich beziehen könnte. Aber das wurde hier ja schon angesprochen!

Der oder die eine klagt, weil er /sie nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann! Ist aber bereit Radio und /oder Fernsehen zu konsumieren. Der Nachgeschmack ist, dass wenn er/sie in Zukunft nur noch Radio hören wollte, dennoch für beides zahlen muss! Kommt also künftig nicht mehr raus! Dagegen muss man klagen!

Ein Normalverdiener, der seit 30 Jahren kein Fernseher hat aber Radio oder keines von beiden je hatte und sich bisher nicht auf die Befreiungs- und Härtefall-Regelung berufen musste, weil es nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag noch möglich war, die Geräte aus dem Fenster zu schmeißen und - unter Teilnahme eines GEZ-Fahnders, damit der Nachweis erbracht wurde - sich abzumelden! Das ist künftig nicht mehr möglich! Dagegen muss man klagen!

Hatte man nur Radio, zahlte man auch nur das Radio. Die Produktionskosten dafür sind auf jeden Fall weniger als die Fernseh-Produktionskosten! Hatte man beides, zahlte man auch für beides. Ich gehöre nicht zu denen, die generell das Rundfunksystem in Frage stellen. Neben den privaten Medien in Bild und Schrift kann es auch einen ÖRR geben. Aber ich bezahle nicht für etwas, was ich nicht will!. Ich höre Radio und kann zu den ganzen Fernsehprogrammen nichts sagen. Und solange es diese zwei unterschiedlichen Empfangssysteme wie RADIO und FERNSEHEN gibt, solange zahle ich nur das, was ich auch nutze!

Es wird immer wieder davon geschrieben, dass die sogenannten 'neuwertigen Empfangsgeräte, Handys oder Smartphones' alles beide (Radio und Fernsehen) abdecken! Es ist möglich und abhängig von der Entwicklung der Geräte (aber das intereressiert die Macher des neuen RBStV ja nicht). Aber ich kann nur einem Gerät meine Aufmerksamkeit schenken! Mit dem Handy oder Smartphone kann ich nicht gleichzeitig telefonieren, YouTube schauen und Radio hören. Nacheinander kann ich die Dinge wahrnehmen, aber nie gleichzeitig. Dann ist das Format  - zumindest beim Fernsehgerät - nicht gleichwertig dem auf dem Smartphone oder PC oder Notebook/Tablet. Für Radio brauche ich kein Format. Mittlerweile kann man auch aus der Armbanduhr Radio-Programm hören.

Und damit ich Handy und Smartphone nutzen kann, bezahlt man erst einmal für den Zugang (Telefon-/Internet-Anschluss) zum World-Wide-Web und für SMS oder Email kommunizieren zu können. Ich bzw. wir bezahle(n) also dafür, damit wir kommunizieren und uns 'aus frei zugänglichen Quellen' informieren können. Hier setzt sich das ÖRR-System einfach drauf, weil sie davon ausgehen, dass alle auf ihre Interenetseiten drauf gehen wollen. Selbst hier ist es mir nicht mehr möglich heraus zu kommen. Auch wenn ich meine Handy- bzw. Smartphonekarte kündigen würde. Wir bezahlen also 'schon' dafür, dass wir unsere Informationen selbst ziehen können. Und weil viele die Links der ÖRR nicht nutzen, zahlen wir auch dafür! Erst als Wohnungsloser und Höhlenmensch habe ich eine Chance, aus dieser Sklaverei heraus zu kommen. Und ohne die Wohnungs- und Obdachlosen zu beleidigen, haben sie einen Vorteil: sie können über ein Smartphone und Transitorradio verfügen und 100% Rundfunk empfangen. Ich gönne ihnen auch das und wollte nur die moderne Sklaverei verdeutlichen, wenn man Nutzer einer Wohnung ist.

Also, eine Alternative sieht einfach so aus, dass sich jeder auf seine persönlichen nach dem Grundgesetz ausgerichteten Rechten und Pflichten zur Wehr setzen muss. Je mehr klagen, desto besser. Aber die Klagen sollten Inhalt und Substanz haben.  Und man sollte sich gründlich darauf vorbereiten! Ich habe schon im Dezember 2011 angefangen, vieles zu lesen, was dazu wichtig ist, auch die Argumente der Befürworter. Im Grunde ist hier im Forum alles schon aufbereitet. Aber auch im Netz stehen tolle Berichte ohne für den einzelnen Werbung zu machen.

MfG
ReinSprung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Februar 2014, 16:23 von Uwe«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

B
  • Beiträge: 481
Re: Termin am VG Karlsruhe
#47: 11. Februar 2014, 10:36
Aber ich bezahle nicht für etwas, was ich nicht will!.
Ja, und dann kommt der ÖR mit seiner Leier: Wir erledigen die Grundversorgung! Auch eine Grundversorgung, die Du nicht willst. Wenn man bedenkt, daß selbst bei den Nachrichten fast die Hälfte aus Sportnachrichten besteht, dann stellt sich schon die Frage, ob das was Du nicht willst, nicht doch bezahlen sollst. Das ist so ungefähr, wie auf Toilette zu gehen. Schließlich könntest Du rein theoretisch, die Abwässer auch anders entsorgen.
Ich verstehe auch nicht, warum ich für etwas zahlen soll, daß ich nicht nutze.
In den Arbeitsräumen der Justiz stehen internetfähige Geräte, die für Arbeitszwecke Informationen aus dem Internet herausholen, die nichts mit dem Fernsehen zu tun haben. Warum sollte das Fernsehen eine privilegierte Stellung innerhalb des Internets haben, wenn man Informationen auch anders erhält?


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#48: 16. Februar 2014, 23:50
Sorry ich bin unfähig, die Argumentation der Gegenseite überhaupt nur zu lesen,
es wird mir einfach schlecht dabei. Ich glaub ich bin als Jurist ungeeignet.


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#49: 17. Februar 2014, 14:28
Im Grunde habe ich Angst, auf die Sprüche der Sender
hereinzufallen. Wir haben ja gelernt, für Argumente offen zu sein,
und wenn sie nur die Begriffe genug verdrehen, kann man mir
alles unterjubeln. Kleines Beispiel: Bei "17,99" ist bekannt, daß das
unbewußt als 17€ wahrgenommen wird! Es aber nicht stimmt!
Auch der "Gebührenservice" ist ja genau das Gegenteil von einem
Service: Autoservice: Wir bauen Ihnen ein paar Teile aus.


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Re: Termin am VG Karlsruhe
#50: 08. August 2015, 19:27
@ReinSprung: Vielen Dank für die bedrückenden Einsichten in den Gerichtssaal. Hab tierisch Bock als Zwischenrufer zu agieren oder mit kontinuierlicher, klatschender Handfläche auf die Stirn den Saal zu verlassen...
Das große Kopfschütteln stellt sich wieder ein.

Wie kann man wegen dem Beitragsservice verlangen Nebenjobs zu suchen. Wenn man ohnehin schon Nebenjobs braucht um normal über Wasser zu bleiben, bei geringer Einnahme. Vermutlich hat der Gymnasiast schon einen Job weil er merkt, anders gehts nicht, aber nicht wegen dem Beitrag, das würde jetzt noch dazu kommen. Sind mal eben fast 20€ weniger. Also das Polizeiaufgebot im Saal ist vollkommen gerecht fertigt. Weil ich vermutlich irgendwann die Kontrolle verlieren würden, wenn man stets und ständig auf Widerstand stößt und Unsinn hört, wenn man sich für eine gerechte Sache einsetzen will oder zumindest zu Gunsten aller eine Besserung anstrebt.

Wie ist wohl der Status und die Stimmung in den Reihen der ARDZDFDE-BS?
Wann wird der Kampf nicht mehr auf Papier geführt?
Wann ist die Schwebehaltung vorbei für die Widersacher?
Wann kommt man auf einen klaren Standpunkt und wer wird im Nachteil sein?



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