Danke für den Beitrag aus Sicht eines Prozessbeobachters . Auch den vorherigen Bericht von Helmut.
Eine abschließende Frage hätte ich noch an Helmut und ReinSprung.
Welche Alternativen würdet Ihr sehen, aufgrund der von euch gemachten Beobachtungen bei Gericht und deren Eindrücke die Ihr gewonnen habt? Welche Möglichkeiten müssten sich ergeben um dem ganzen eine andere Richtung zu geben?
PS: 100% Zustimmung zu dem was wimmerma schreibt
Hallo themob und andere, die auf meinen und Helmut Enz seinen Bericht reagiert haben,
es ging mir weniger eine Alternative suchen, sondern darauf hinzweisen, dass jeder von seiner Sicht heraus wissen muss, wie er gedenkt vorzugehen oder auch nicht. Die Thematik (Beitragsbefreiung) der Gerichtsverhandlungen am 28.01.2014 betrafen ja weniger mein persönliches Anliegen.
Die 4 Klagen waren nicht unbegründet, sie waren einfach von Seiten der Kläger – von dem Rentner mal abgesehen - nicht mit der notwendigen Intensität vorbereitet. Der Rechtsanwalt hat mich am meisten enttäuscht. Vielleicht habe ich zu viel von ihm erwartet. Vielleicht war es einfach auch nicht sein Fachgebiet.
Hier im Forum hat jeder seine Version, warum er gegen den Rundfunkbeitrag klagt! Der/Dem einen fehlen einfach die finanziellen Mittel, der/dem anderen wendet sich generell oder nur teilweise gegen das System. Oder es wird geklagt, weil nur Radio seit XX Jahren genutzt oder seit XX Jahren überhaupt jegliches Empfangsgerät ablehnt wird, aus diesen oder jenen Gründen. Jeder wird wenn er klagen will, die Dinge aus seiner Sicht darlegen. Da gibt es kein allgemeines Schriftstück, dass man mal vervielfältigen kann und auf sich beziehen könnte. Aber das wurde hier ja schon angesprochen!
Der oder die eine klagt, weil er /sie nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann! Ist aber bereit Radio und /oder Fernsehen zu konsumieren. Der Nachgeschmack ist, dass wenn er/sie in Zukunft nur noch Radio hören wollte, dennoch für beides zahlen muss! Kommt also künftig nicht mehr raus! Dagegen muss man klagen!
Ein Normalverdiener, der seit 30 Jahren kein Fernseher hat aber Radio oder keines von beiden je hatte und sich bisher nicht auf die Befreiungs- und Härtefall-Regelung berufen musste, weil es nach dem alten Rundfunkgebührenstaatsvertrag noch möglich war, die Geräte aus dem Fenster zu schmeißen und - unter Teilnahme eines GEZ-Fahnders, damit der Nachweis erbracht wurde - sich abzumelden! Das ist künftig nicht mehr möglich! Dagegen muss man klagen!
Hatte man nur Radio, zahlte man auch nur das Radio. Die Produktionskosten dafür sind auf jeden Fall weniger als die Fernseh-Produktionskosten! Hatte man beides, zahlte man auch für beides. Ich gehöre nicht zu denen, die generell das Rundfunksystem in Frage stellen. Neben den privaten Medien in Bild und Schrift kann es auch einen ÖRR geben. Aber
ich bezahle nicht für etwas, was ich nicht will!. Ich höre Radio und kann zu den ganzen Fernsehprogrammen nichts sagen. Und solange es diese zwei unterschiedlichen Empfangssysteme wie RADIO und FERNSEHEN gibt, solange zahle ich nur das, was ich auch nutze!
Es wird immer wieder davon geschrieben, dass die sogenannten 'neuwertigen Empfangsgeräte, Handys oder Smartphones' alles beide (Radio und Fernsehen) abdecken! Es ist möglich und abhängig von der Entwicklung der Geräte (aber das intereressiert die Macher des neuen RBStV ja nicht). Aber ich kann nur einem Gerät meine Aufmerksamkeit schenken! Mit dem Handy oder Smartphone kann ich nicht gleichzeitig telefonieren, YouTube schauen und Radio hören. Nacheinander kann ich die Dinge wahrnehmen, aber nie gleichzeitig. Dann ist das Format - zumindest beim Fernsehgerät - nicht gleichwertig dem auf dem Smartphone oder PC oder Notebook/Tablet. Für Radio brauche ich kein Format. Mittlerweile kann man auch aus der Armbanduhr Radio-Programm hören.
Und damit ich Handy und Smartphone nutzen kann, bezahlt man erst einmal für den Zugang (Telefon-/Internet-Anschluss) zum World-Wide-Web und für SMS oder Email kommunizieren zu können. Ich bzw. wir bezahle(n) also dafür, damit wir kommunizieren und uns 'aus frei zugänglichen Quellen' informieren können. Hier setzt sich das ÖRR-System einfach drauf, weil sie davon ausgehen, dass alle auf ihre Interenetseiten drauf gehen wollen. Selbst hier ist es mir nicht mehr möglich heraus zu kommen. Auch wenn ich meine Handy- bzw. Smartphonekarte kündigen würde. Wir bezahlen also 'schon' dafür, dass wir unsere Informationen selbst ziehen können. Und weil viele die Links der ÖRR nicht nutzen, zahlen wir auch dafür! Erst als Wohnungsloser und Höhlenmensch habe ich eine Chance, aus dieser Sklaverei heraus zu kommen. Und ohne die Wohnungs- und Obdachlosen zu beleidigen, haben sie einen Vorteil: sie können über ein Smartphone und Transitorradio verfügen und 100% Rundfunk empfangen. Ich gönne ihnen auch das und wollte nur die moderne Sklaverei verdeutlichen, wenn man Nutzer einer Wohnung ist.
Also, eine Alternative sieht einfach so aus, dass sich jeder auf seine persönlichen nach dem Grundgesetz ausgerichteten Rechten und Pflichten zur Wehr setzen muss. Je mehr klagen, desto besser. Aber die Klagen sollten Inhalt und Substanz haben. Und man sollte sich gründlich darauf vorbereiten! Ich habe schon im Dezember 2011 angefangen, vieles zu lesen, was dazu wichtig ist, auch die Argumente der Befürworter. Im Grunde ist hier im Forum alles schon aufbereitet. Aber auch im Netz stehen tolle Berichte ohne für den einzelnen Werbung zu machen.
MfG
ReinSprung
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)