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Autor Thema: "ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet  (Gelesen 182354 mal)

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themob

Ich verstehe die erneute Frage nicht. Seit 13 Februar weiß Person A sehr gut, was zu tun wäre.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59555.html#msg59555 und die nachfolgenden Seiten dieses Themas

Person A stelt schnellstmöglich einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht.
Frage: In wieweit soll Person A mit Vollstreckungsbehörde (in diesem Fall Stadtverwaltung - Stadtkasse) kommunizieren?

Hätte Person A es so gemacht, wie bereits im Februar auch von Person A dargestellt in Punkt 2: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59632.html#msg59632

bräuchte heute Person A nur nach Antwort b: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59637.html#msg59637 kommunizieren und die Bestätigung des VG über Antrag Eilrechtschutz der Behörde zukommen lassen.

Da alles schon in der Vergangenheit besprochen wurde und Person A sehr wohl und sehr gut informiert ist, ist dies meine letzte Antwort auf dieses Thema von Person A. Sorry, aber es wurde bereits alles erörtert.

Tip: Oben, auf Profil klicken und dann links auf "Beiträge anzeigen". So kann Person A sehr schön alle vorhandenen und besprochenen Punkte seiner eigenen Beiträge noch einmal nachvollziehen.


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S
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Nach "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch Beitragsservice hat Person A die "Vollstreckungsankündigung" von der Stadtkasse bekommen.
Was kann Person A jetzt tun?

- Alle Gebührenbescheide wurden rechtzeitig widersprochen
- Person A hat nie einen Widerspruchbescheid bekommen
- Anträge auf Aussetzung der Vollziehung wurden nachträglich gestellt

Da die Zwangsvollstreckung droht, würde ich beim Verwaltungsgericht im Eilverfahren einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Vielleicht bei denjenigen, die vollstrecken wollen (Stadtkasse), fragen, welches Gericht zuständig ist. Dann beim Gericht weiter fragen, wie es weiter geht. Aberr schnell etwas tun.


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P
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Hallo erstmal,
Nachdem ich mich hier ein wenig durchgearbeitet hab und viele interessante Sachverhalte mitbekommen hab, möchte ich mal eure Meinung zu einem Fall hören/lesen, der sich so oder so ähnlich tatsächlich zugetragen haben soll.

Ein Freund meiner Tante kennt jemanden, der mit jemandem zusammenarbeitet, dessen Schwippschwager der angeheirateten Cousine … … nennen wir die Person schlicht „Person P“

„Person P“ wurde irgendwann Mitte der 90er von einem mehr oder weniger freundlichen Mann im GEZ-Auftrag an der Haustür überrumpelt und ist/war seit dem bei der GEZ angemeldet. Da sie (die Person) aber von jeher eine – ich nenn es mal Abneigung- der GEZ gegenüber hat(te), lief der „Zahlungsvorgang“ bisher so, dass „Person P“ grundsätzlich alle Briefe die von der GEZ ungeöffnet wegschmiss, und wenn dann irgendwann der Landrat die Vollstreckung ankündigte, wurde widerwillig, aber dennoch gezahlt.
   Mitte vergangenen Jahres verzog „Person P“ von „Betonstadt“ nach „Wiesengemeinde“. Da der Nachmieter von ihr (der Person) in direktem verwandtschaftlichem Verhältnis zu „Person P“ stand, hatte es diese auch nicht besonders eilig den eigenen Namen vom Briefkasten zu entfernen, sondern diesen neben dem des Nachmieters einfach stehen zu lassen (spart schliesslich einen Nachsendeantrag z.B.). Auf Nachfrage bei „Person P“bekam der Nachmieter die Empfehlung wie bisher alle Schreiben vom „GEZ/Rundfunkservice“ ungeöffnet zu vernichten. Auch mit dem Ummelden nach „Wiesengemeinde“ hatte es „Person P“ nicht sonderlich eilig (wurde meines Wissen erst Ende vergangenen Jahres erledigt, was wohl an den unmöglichen Öffnungszeiten des Amtes lag, aber das nur nebenbei)… war ja schliesslich noch ordentlich in „Betonstadt“ zu erreichen. Während im Briefkasten in „Betonstadt“ noch der ein oder andere Brief der offensichtlich vom „Rundfunkservice“ kam, landete (und natürlich ungeöffnet in den Shredder wanderte), blieb der neue Briefkasten in „Wiesengemeinde“ davon gänzlich verschont. Bis am 18.3. eine „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“ die Posteingangskiste füllte. Verschickt über „PinMail“ – Absender „Gemeinde Wiesengemeinde“. (siehe Anhang)


Was mich jetzt als Aussenstehender interessiert: Wie könnte/kann/muss/soll „Person P“ nun weiter vorgehen?


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c
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Da hat Person P wohl etwas zu lange alle Schreiben vernichtet, darunter dürfte nämlich auch mindestens ein Beitragsbescheid gewesen sein, der inzwischen rechtskräftig geworden ist.

Die einzige Möglichkeit die P noch hat, wäre, sofort sowohl die zuständige Landesrundfunkanstalt als auch die Stadt/Gemeinde zu informieren, dass niemals ein Beitragsbescheid angekommen ist.

Eventuell kann P dadurch eine Widereinsetzung in den vorigen Stand erreichen. Dann würden der oder die Beitragsbescheide nochmals kommen und dann müsste, wie hier oft beschrieben, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Details dazu kann der Rückseite des Beitragsbescheides entnommen werden.


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Wenn das Schreiben an die falsche Adresse gesendet wurde, ist es etwas einfacher, neue Beitragsbescheide anzufordern. Wer sich nicht abmeldet, ist weiterhin Zahlungspflichtig, auch wenn man umzieht in eine andere Stadt.
Wenn ein Vollstrecker kommt, trifft er den Schuldner wegen falscher Adresse nicht an, kann vermerken, dass er verzogen ist und den Sachverhalt beim B-Service aufklären, dass keine Beitragsbescheide angekommen sein können wegen Umzug.
Das man trotzdem Beiträge zahlen muss, ist zwar klar, aber man bekommt wenigstens einen Beitragsbescheid, gegen den Widerspruch und Klage erhoben werden kann. Solange man sich nicht abmeldet, wächst der Schuldenberg weiter an, das ist der Nachteil, wenn man sich nicht abmeldet. Da es nicht mehr lange dauert, bis das höchstrichterliche Urteil fällt, hat sich der Widerspruch und die Klage vielleicht erledigt. Das ist der Vorteil, wenn man sich nicht abmeldet.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo,
was soll das ganze noch, bitte im Live-Ticker München informieren.
Es ist ein Ende absehbar, notfalls siehe eidesstattliche Erklärung.
Wir sind das Volk


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

u
  • Beiträge: 28
Auch Person A möchte sich mit seinem Fall hier eingliedern.

Kurze Übersicht zu meinem Fall:

- Irgendwann Ende Sept letzten Jahres hat Person A eine eigene Immobilie gekauft und umgemeldet.
- Davor schien der GEZ-Verein keine Daten von Person A zu haben weil Person A nie Post bekommen hat...? Zumindest nicht seit 2010.
2010 wohnte Person A mit Person Z in einer WG, GEZ wurde damals über ein heute nicht mehr existierendes Konto bezahlt weil Person Z es so wollte...
- Dann der Umzug von Person A zur Person Y, die GEZ zahlten. Person A war nicht bei GEZ gemeldet.
- Person A hatte keinen eigenen Haushalt und war auch nicht bei der GEZ gemeldet.
- Dann eben der oben erwähnte Immobilienkauf mit Umzug von Person A im Sept. 2013 womit dann der neue BS die Daten erhielt.

- Nun bekommt Person A Forderungen aus 2010 - 31.12.2012 + Eben die Beiträge seit 01.01.2013.
- Beitrags/ Gebührenbescheid wurde am 07.12.2013 an Person A zugestellt.
- Widerspruch erfolgte am 30.12.2013, fristgerecht!
- Natürlich bis heute KEIN WiderspruchsBescheid.
- Zahlungserinnerungen, Mahnungen, Ankündigung der Zwangsvollstreckung und auch der Gerichtsvollzieher hat schon geschrieben.
- Nun, Eilantrag beim VWG nach §80 Abs. 5 VwGO

folgende Antwort kam gestern vom VWG:



Wie verfährt Person A am besten? Soll Person A der Entscheidung durch die Berichterstatterin zustimmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2014, 13:04 von Uwe«

  • Beiträge: 25
Person A hat einen "Antrag nach §80 Abs. 5 VwGO" beim Verwaltungsgericht gestellt. Zwei Wochen später kam folgende Antwort vom VG:
"Sie werden um Kenntnis- und Stellungnahme binnen 2 Wochen gebeten.
Angesichts der vom Antragsgegner ausgesprochenen Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide wird angeregt, das vorläufige Rechtsschutzverfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären".

Danach folgt der Sachverhalt und die "Rechtliche Prüfung" des Beitragsservices:
Rechtliche Prüfung
Der Antrag ist abzulehnen. Er ist nicht zulässig, darüber hinaus aber jedenfalls auch nicht begründet.

Das Vollstreckungsersuchen wurde mit Schreiben vom xx.xx.xx. zurückgezogen. Darüber hinaus wird hiermit zugesichert, dass bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung - gegebenenfalls auch über das Widerspruchsverfahren hinaus - von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen werden wird. Damit dürfte das Rechtsschutzbedürfnis für die Weiterverfolgung des Antrags entfallen sein.

Einer zu erwartenden Erledigungserklärung des Antragstellers schließt sich der Antragsgegner bereits jetzt vorsorglich an.
Ferner ist der Antrag auch unbegründet. Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes kann nicht anhand der nur summarischen Prüfung im Eilverfahren festgestellt werden. Eine abschließende Klärung in dieser Angelegenheit bleibt daher einem Haupverfahren vorbehalten (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2013, VG Berlin, Beschluss vom 11.09.2013, VG Freiburg, Beschluss vom 24.07.2013, VG Potsdam...).

Der Antrag ist abzulehnen. Die Kosten des Verfahrens sind dem Antragssteller aufzuerlegen.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


Was bedeutet die Ausage des VG und wie sollte Person A jetzt vorgehen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2014, 22:25 von ThinkPad«

R
  • Beiträge: 375
A sollte dem Gericht sinngemäß mitteilen, dass sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat, da die Antragsgegnerin dem Klagebegehren entsprochen hat.

Die Kosten des zulässigen und begründeten Antrags sind dem Antragsgegner aufzuerlegen, da eine Vollstreckungsaussetzung nur auf Grund des vorliegenden Antrags erfolgte und erst dadurch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers nachträglich entfallen ist.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

w
  • Beiträge: 1
hallo,
bin neu in dem forum, es geht bei mir um folgendes:
habe ewig die briefe mit antwortbögen ignoriert, heute kam ein schreiben "zahlung der rundfunkbeiträge" mit zahlschein über 2013-heute also 269,70 Teuro!
soll ich nicht antworten bzw. reagieren und was könnte passieren? habe auf den müll aus der glotze keinen bock aber bin ja hier gemeldet und mein name steht auch an der klingel^^
wäre nett wenn mir jemand einen seriösen tip gibt, ob es sich lohnt bzw- überhaupt möglich ist, einfach nicht zu zahlen oder kommen dann mahngebühren etc dazu, ob ich nun will oder nicht :(
vielen dank vorab, Ole


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
hallo,
bin neu in dem forum, es geht bei mir um folgendes:
habe ewig die briefe mit antwortbögen ignoriert, heute kam ein schreiben "zahlung der rundfunkbeiträge" mit zahlschein über 2013-heute also 269,70 Teuro!
soll ich nicht antworten bzw. reagieren und was könnte passieren? habe auf den müll aus der glotze keinen bock aber bin ja hier gemeldet und mein name steht auch an der klingel^^
wäre nett wenn mir jemand einen seriösen tip gibt, ob es sich lohnt bzw- überhaupt möglich ist, einfach nicht zu zahlen oder kommen dann mahngebühren etc dazu, ob ich nun will oder nicht :(
vielen dank vorab, Ole

Die gleichen Fragen haben schon -zig andere Forenmitglieder bewegt...
...daher bitte mal im diesbezüglichen Sammel-Thread nachschlagen:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Von Dir genanntes Schreiben ist eher als ledigliche Zahlungs-Information zu bewerten.
In ein paar Tagen bis Wochen kommt sehr wahrscheinlich eine "Zahlungserinnerung" im gleichen Stil.
Alles noch nicht brenzlig ;)

Offiziell reicht es, erst auf den sogenannten "BeitragsBESCHEID" zu reagieren.
Bis dieser eintrifft, dürften noch einige Wochen, wenn nicht gar Monate vergehen.
Konsequente Zahlungsverweigerung ist Grundvoraussetzung, diesen rechtsmittelfähigen Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt zu erhalten.

Falls sich die Fragen dadurch noch nicht erübrigen, dann bitte allenfalls in den entsprechenden Threads themenbezogen nachhaken.

Danke + gutes Durchhalten :)


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A sollte dem Gericht sinngemäß mitteilen, dass sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat, da die Antragsgegnerin dem Klagebegehren entsprochen hat.

Die Kosten des zulässigen und begründeten Antrags sind dem Antragsgegner aufzuerlegen, da eine Vollstreckungsaussetzung nur auf Grund des vorliegenden Antrags erfolgte und erst dadurch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers nachträglich entfallen ist.

Person A wird die oben stehenden Anmerkungen berücksichtigen.

1. Was bedeutet für Person A folgende Aussage des Beitragsservices an das Verwaltungsgericht?
"In der Sache beantragt der Antragsgegner den Antrag abzulehnen".

2. Was passiert in der Regel nachdem sich der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erledigt hat?


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So ich habe ein Problem ich habe das ganze Jahr 2013 keinen einizigen Brief von der GEZ bekommen und bis gestern auch nicht.

Aber nun das böse Erwachen gestern kam mein Nachbar zu mir und gab mir einen Brief....wozu ich sagen muss das der brief an die Anschrift mit der Hausnummer

1a ging und ich aber in Hausnummer 1 wohne und gemeldet bin.

Als ich den Brief aufmachte traf mich der Schlag.....Ankündigung zur Zwangsvollstreckung über 247,26 Euro.

Zumal ich vorher nur ein Autoradio angemeldet hatte und im Haushalt und der Wohnung meiner Oma lebe die ja schon dieRundfunkgebühren für diese Wohnung bezahlt.

Bitte echt um Hilfe was soll ich nun tun ?

MFG

Andre


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Falsche Adresse, falsche Person. So einfach ist das. Wenn der GV vor der Türe steht, aufklären, dann zieht er wieder ab, sowas kommt oft vor.


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Ohne Worte, echt krass, was noch alles vor dem 15.5. versucht wird >:(

Aber bitte durchhalten, Rettung ist hoffentlich in Sicht :)


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Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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