Hallo zusammen,
nachdem Umstände die hierhin führen bekannt sind, hier - um uns zeit zu sparen - nur die wichtigsten punkte:
31.12.2013 - bestätigung der anmeldung; diese ist von Person A nie erfolgt und kann daher nicht von beiden parteien unterschrieben sein
nach mehreren zahlungsaufforderungen etc. am
2.5.2014 ein gebühren-/beitragsbescheid (mit rechtsbehelfsbelehrung)
1.6.2014 - *nochmals* ein gebühren-/beitragsbescheid (auch mit r.bh.b)
(auf beides erfolgte keine reaktion von Person A - A hat sich nirgends angemeldet; der meldestelle hat A schriftlich die datenweitergabe untersagt ("opt-out"...))
12.8.2014 - *heute:* eine ankündigung der zwangsvollstreckung (frist 5 tage) UND eine mahnung für 01.2013 bis 03.2014 (frist bis 15.8.), beide mit datum vom *1.8.2014 *im briefkasten
toll, nun sind auch keine poststempel mehr auf den briefen (vorausgesetzt der wurde einlieferung+1 tag zugestellt)...
ist wie einen zu überfahren und hinterher zu hupen....
zahlen? - ist bei A nicht anders als bei vielen, aus prinzip nicht (schon gleich garnicht mit "zwangsanmeldung" und fast 2 wöchiger verspätung der androhung der ZV (+1/2 andre gründe)); andrerseits hat A nicht die zeit/lust/nerven sich durch juristische instanzen zu quälen.
pfändung? erzwingungshaft? - gibt im netz (auch ein youtube video) wo die keine "echten beamten" schicken sondern nur i.A.'s, die noch dazu keine richterlichen unterschriften dabeihaben...
was tun? - bin für jeden tip dankbar ... Danke !