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Autor Thema: Erfahrungen mit Vollstreckungen  (Gelesen 35176 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#15: 17. Oktober 2013, 18:47
[...] allgemein Informationen über etwaige Vollstreckungen einzuholen, um somit abschätzen zu können, ob ein einfaches Ignorieren aller Bemühungen des Beitragsservices weiterhin Erfolg haben wird.
Da scheinbar noch niemand eine Vollstreckung hinter sich hat (sonst wäre hier schon darüber berichtet worden?) wird Person A wohl als Versuchskaninchen einfach mal abwarten.
Wobei xrw's Aussage ja eher Mut macht zum aktiven Widerstand. Schwere Entscheidung für A ...


Einige persönliche Einschätzungen diverser User (keine Rechtsberatung), z.B.:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

https://www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/442585969179756/?comment_id=442722165832803&offset=0&total_comments=30

Zitat
[...] Bei gelben Briefen vom Gericht ACHTUNG! Dies ist ein Mahnbescheid. Unbedingt vollständig WIDSPRECHEN und Sorge tragen das er innerhalb 14Tagen wieder beim Gericht eingeht.

Hat man dies versäumt kommt der Vollstreckungsbescheid.

Auch hier hat man 14Tage Zeit zu WIDERSPRECHEN.

Wenn man beides versäumt hat wird auch eine unberechtigte Forderung rechtmäßig und VOLLSTRECKBAR.
Darum Obacht geben.

Wenn man widersprochen hat dann muss die GEZ ***** vor Gericht darlegen warum sie von Dir Geld will. Bisher habe ich immer gehört das die Gez ***** den gang vor Gerichte scheut.
Also aufpassen. Sich wehren aber richtig!


Wobei anzumerken sei, dass lange vor einer Vollstreckung ein entsprechender Beitragsbescheid ergeht...
Wenn man gegen diesen nicht form- und fristgemäß Rechtsmittel einlegt, dürfte dieser prinzipiell erst einmal "vollstreckbar" werden - vermutlich selbst dann, wenn die Rechtsgrundlage nachträglich für "nichtig" oder "unvereinbar mit der Verfassung" erklärt würde.

vgl. hierzu Artikel
Rundfunkgebühr: Rückerstattung setzt Rechtsmittel voraus
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6846.msg51036.html#msg51036

Ein weiterer, in der Tat ausgezeichneter, gut verständlicher und - im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ - *umfassend* informierender Artikel...

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Wichtig vor allem:
Zitat
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen [...]",
um sich den Rechtsanspruch auf *Erstattung* von ggf. unter Vorbehalt gezahlten Beiträgen zu sichern.
"Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer *Unvereinbarkeitserklärung* durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht."!!!

Besser noch:
Antrag auf" Aussetzung der Vollziehung" bis zum Abschluss des (Widerspruchs-)Verfahrens stellen!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Vollstreckung/ Pfändung/...

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6307.msg52466.html#msg52466
(dort auch weiter nach unten scrollen)

insbesondere auch das:


Auszug von Remote Control Newsletter 3:
Zitat
[...] in den letzten Wochen haben uns zwei Emails von Nichtzahlern erreicht, bei denen das
Nichtzahlen schon bis zur Kontopfändung geführt hat [...]


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
RELATIVIERUNG !!!

Auszug aus meinen Nachrichten an remote control:

Zitat
Ich glaube, man muss hier ***SEHR VORSICHTIG*** sein bzw. deutlich ***RELATIVIEREN*** bzgl.

A) FALLHÄUFIGKEIT
Nur 2 Berichte dazu innerhalb der "LETZTEN WOCHEN" mag vielleicht nicht alles sein - aber eine HÄUFUNG ist es auch nicht - wichtiger aber noch:

B) GLAUBWÜRDIGKEIT
Es *kann* stimmen - *muss* aber nicht!
Sind die Quellen wirklich *GLAUBWÜRDIG*/ *ZUVERLÄSSIG*/ *GESICHERT*?
Es wäre unter Umständen z.B. auch nicht ausgeschlossen, dass "MAULWÜRFE"/ "TROLLs" solche (Halb-)Infos streuen (oder ausnutzen), um den WIDERSTAND zu UNTERGRABEN!!!

Und am ***ALLERWICHTIGSTEN***:

C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN,
ob die angebliche "PFÄNDUNG" noch ausstehende
- alte "RundfunkGEBÜHREN" von *VOR* dem 01.01.2013 betrifft - oder tatsächlich schon
- neue "RundfunkBEITRÄGE" *SEIT* dem 01.01.2013

*Letzteres* KANN ICH EINFACH NICHT GLAUBEN!!!!!
Die kommen doch mit der Bearbeitung gar nicht hinterher!

BEIDES wird aber vom Beitragsservice offensichtlich auch GERN VERMENGT!!!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
UNTERSCHEIDUNG
ALTE FORDERUNGEN ("GEBÜHREN") <-> NEUE FORDERUNGEN ("BEITRAG")

VERSTÄRKTE EINTREIBUNG *ALTER* FORDERUNGEN !!!

Meine etwas ausführlichere Auffassung zu
"C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN"

Zitat
Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "RundfunkGEBÜHREN" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "RundfunkBEITRAG" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:

1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE

2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter
"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013
zu ***VERMENGEN*** mit den
seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten
"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!
Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun!!!

Mein Fazit:
EINSPRUCH EINLEGEN!

--------------------------------------------------
Schaut mal hier - ein vergleichbarer Fall:

Zahlung der Rundfunkbeiträge Brief
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7040.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

und dann noch zur Ergänzung meine Einschätzung zum Thema
"BUSSGELD" + "ORDNUNGSWIDRIGKEITSVERFAHREN" = DROHKULISSE

Zitat
Noch mal zum ebenfalls hin und wieder kursierenden und als "Drohkulisse" aufgebauschten "Bußgeld" in den ebenfalls als "Drohkulisse" aufgebauschten möglichen "Ordnungswidrigkeitsverfahren":

Die 1000-Euro-Frage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

bzw.

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Bitte haltet Euch vor Augen und lasst Euch das auf der Zunge zergehen:
"Ein quasi öffentlich-PRIVATES Medien-UNTERNEHMEN leitet ZWANGSVOLLSTRECKUNGsmaßnahmen gegen NICHT-Zuschauer & NICHT-Zuhörer ein..."

Also, wenn *das* nur im Entferntesten rechtens sein soll - *trotz* NICHTnutzung! - Medien-Bonzen zu ZWANGSalimentieren, die sich fern jeglichen öffentlichen Auftrags über ihre privaten Produktionsfirmen dreimal dumm und dämlich finanzieren lassen!

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich des neuen sogenannten "RundfunkBEITRAGs" scheuen ARD-ZDF-GEZ ja offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser, weil Einsprüche dagegen wiederum von Gerichten behandelt würden (mein laienhaftes Verständnis) - und genau *diese* juristische Auseinandersetzung scheuen die Anstalten.

Die hätten gegen alle Nichtzahler schon *lange* ablehnende Bescheide ausstellen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können, wenn doch angeblich alles "juristisch einwandfrei" ist...

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!


Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


sowie auch das:

Achtung, das folgende ist meine p e r s ö n l i c h e    Meinung zum Thema Beitragseinzug!!:

Denke auch, dass es sich eher um ältere Forderungen handelt, so schnell schießen die Preussen, ähhhm... ö.r. Rundfunkanstalten wohl doch nicht.

Beim blättern im KEF Bericht 18, ist beim kleingedruckten interessanter Weise eine "Forderungsausfallquote" von 2,2 % für die Vergangenheit aktenkundig. Die Einnahmen bertugen aus Beiträgen rund 7 Mrd. Euro im selben Jahr. Da sind es ca.140 Millionen Euro pro Jahr!!! "Ausfall"...!
Leicht zu verschmerzen- was zeigt: die Anstalten sind überfinanziert!! Worauf aber doch noch hinzuweisen ist: Die KEF rügte die damalige GEZ wegen mangelden Eifer....

Die GEZ durfte nicht selbst vollstrecken, gefragt waren also die Gerichtsvollzieher der Kommunen. Immer mehr Kommunen sahen sich ausserstande auch noch ihre Gerichtsvollzieher, (bezahlt von Steuermitteln) zum Einzug der Gebühren loszuschicken.- Im Resultat gab es den 15.RÄndStV. in der Hoffnung es würde sich bessern.

Da ist der "Zahlungsstreik" mit Sicherheit nur die Spize des Eisberges, und die Dunkelziffer der tatsächlichen Zahlungsverweigerer um ein vielfaches höher.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#16: 17. Oktober 2013, 19:17
Hallo Bürger,

Vielen vielen Dank für diese detaillierte Zusammenfassung von User-Erfahrungen/Meinungen.
Person A wird wohl noch eine Nacht drüber schlafen und dann entscheiden, welche Taktik in der Schlacht angewendet wird.

Viele Grüße


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xrw

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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#17: 17. Oktober 2013, 19:22
"rechtskräftig" wird er meines Wissens nur dann, wenn
- nicht form- und fristgemäß
     > Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt bzw.
     > Klage gegen den abschlägigen Widerspruchsbescheid
eingelegt wird.

Das ist doch genau das, was A erwägt. Außerdem kann es natürlich passieren, dass eine Klage irgendwann endgültig abgewiesen wird; dann steht man am selben Punkt. Wenn man ihn später erreicht, hat man halt die Chance, dass die Zahl der Betroffenen bis dahin höher ist und die Durchsetzbarkeit deshalb tendenziell geringer. Insbesondere kommen ja die harten Verweigerer, die bei der Vollstreckung die meisten Probleme machen werden, erst nach einer eventuellen Zwangsanmeldung dran.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#18: 12. März 2014, 16:59
Hallo zusammen,

wie im Eingangspost angedeutet hat Person A auf alle drei Beitragsbescheide nicht reagiert und nun ist ein Brief mit Betreff "Mahnung" eingetroffen, in dem die Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden, wenn nicht bis zum 15.3. gezahlt wird (von wegen einer Woche Zeit, wenn der Brief erst am 11. im Briefkasten ist!)

In einigen Threads (z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) hat Person A mitbekommen, dass die angewandte Taktik des Nichtreagierens allgemein für unklug empfunden wird und eher zur Ratenzahlung empfohlen wird, damit man dann gegen die neuen Beiträge klagen kann. Person A hat schon ein wenig Muffe, ist aber wild entschlossen dem ganzen ein Ende zu machen. Nach Möglichkeit natürlich ohne Groß Juristen-Deutsch und Paragraphen-Wahnsinn studieren zu müssen ;-)

Gibt es Personen C mit Erfahrungswerten, die evtl. den gleichen "Werdegang" hinter sich haben?
Hat Person A Chancen, gegen einen Vollstreckungsbescheid zu klagen mit der Begründung der Verfassungsgemäßheit des "Beitrages"? In einigen Posts steht, dass dem nicht so wäre ...

Wird in solchen Fällen zunächst das Konto verpfändet oder klopft ein Eintreiber an die Tür und will Sachen abstauben?

Ich finde es im Übrigen echt super, dass ihr, liebes Forums-Team, so eine klare Stellung zur Demo im April bezogen habt. Respekt für diese Entscheidung.

Viele Grüße




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themob

Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#19: 12. März 2014, 17:33
Hallo zusammen,

wie im Eingangspost angedeutet hat Person A auf alle drei Beitragsbescheide nicht reagiert und nun ist ein Brief mit Betreff "Mahnung" eingetroffen, in dem die Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden, wenn nicht bis zum 15.3. gezahlt wird (von wegen einer Woche Zeit, wenn der Brief erst am 11. im Briefkasten ist!)

In einigen Threads (z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) hat Person A mitbekommen, dass die angewandte Taktik des Nichtreagierens allgemein für unklug empfunden wird und eher zur Ratenzahlung empfohlen wird, damit man dann gegen die neuen Beiträge klagen kann. Person A hat schon ein wenig Muffe, ist aber wild entschlossen dem ganzen ein Ende zu machen. Nach Möglichkeit natürlich ohne Groß Juristen-Deutsch und Paragraphen-Wahnsinn studieren zu müssen ;-)

Gibt es Personen C mit Erfahrungswerten, die evtl. den gleichen "Werdegang" hinter sich haben?
Hat Person A Chancen, gegen einen Vollstreckungsbescheid zu klagen mit der Begründung der Verfassungsgemäßheit des "Beitrages"? In einigen Posts steht, dass dem nicht so wäre ...

Wird in solchen Fällen zunächst das Konto verpfändet oder klopft ein Eintreiber an die Tür und will Sachen abstauben?

Ich finde es im Übrigen echt super, dass ihr, liebes Forums-Team, so eine klare Stellung zur Demo im April bezogen habt. Respekt für diese Entscheidung.

Viele Grüße

3 Beitragsbescheide bekommen, nicht reagiert = rechtskräftig geworden

Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht. Es handelt sich um einen Schuldtitel, den die Rundfunkanstalt durch die gesetzliche Stellung nach festgesetztem Beitragsbescheid bereits in der Hand hat. Sie brauch dazu nur den rechtskräftig gewordenen Beitragsbescheid um die Vollstreckungsklausel zu ergänzen. Das war es. Nun kann alles auf den Weg (Zwangsvollstreckung) gebracht werden.

Zuerst wird ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde kommen, dass man beauftragt wurde eine Einigung zu erzielen (z.B. Ratenzahlung, Begleichung der Forderung usw.). Dazu hat man dann einige Tage Zeit, zu reagieren. Also die Kommunikation mit demjenigen aufzunehmen, der in dem Brief genannt wird.

Das alles hat noch nichts mit Kontopfändungen etc. zu tun.

Möchte man nicht bis zum äußersten gehen (allerdings auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation) steht es jedem frei, im Zuge des Zwangsvollstreckungsverfahrens, oder aber schon vorher, dann mit der Rundfunkanstalt, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Erspart einem die zusätzliche Gebühr der Zwangsvollstreckung.

Nicht reagieren ist bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar, aber spätestens mit Eintreffen des Gebühren-/Beitragsbescheid sollte reagiert werden. In Form von Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#20: 12. März 2014, 18:37
Hallo themob,

vielen Dank für deine Antwort.

Das heißt bevor Person A das Konto gepfändet wird oder jemand ihr Sachen enteignen will, wird immer eine vorige Übereinkunft versucht?
Das hört sich ja schon mal gut an.

Wie hoch wären für Person A denn die Vollstreckungsgebühren, gibt es da etwas pauschales, ist es vom Streitwert abängig oder varriiert das? Die Größenordnung wäre vielleicht ganz hilfreich :-)

Person A wird wohl auf den nächsten Beitragsbescheid widersprechen und dann klagen, außer diese ganzen Drohungen sind doch nur leere Worthülsen.

Viele Grüße


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#21: 12. März 2014, 19:41
Update: Person A hat eben erfahren, dass man sich befreien lassen kann wenn man z.B. Bafög berechtigt ist, es aber aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nimmt. Somit müsste A nur den Antrag beim Amt stellen und hätte fürs erste Ruhe. Bleibt nur noch die Forderung über die bisher nicht gezahlten Beiträge, denn die Befreiung gilt erst ab Antragsdatum. Wenn A nachweisen kann, dass er auch schon in den letzten Jahren Bafög-berechtigt gewesen ist, seht ihr da eine Chance aus der Vollstreckung raus zu kommen?

Danke schon mal!


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k
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  • Wir sind das Volk
Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#22: 12. März 2014, 20:19
Wenn Person A schon vorher Bafög bezogen hat,war es Dummheit nicht auf die Bescheide zu reagieren.Nun liegt es an Person A zu beweisen,dass es schon vorher so war und ob sich die Vollstrecker darauf einlassen.
Nicht reagieren ist der schlechteste Weg sich zu wehren.


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koppi1947

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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#23: 24. August 2014, 09:45
Hallo und Guten Tag
Person A ist Frührentner und kann sich nicht richtig konzentrieren
also bittet sie, nicht böse zu sein, wenn sie was doppelt fragt.

Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.
1.) Wie soll Person A am besten reagieren?
Im Forum habe ich so viele widersprüchlichen Antworten dazu gelesen.

2.) Ist es rechtens das der Main Taunus Kreis für das ARDZDFDeutschlandradio die Zwangs Gebühren eintreibt?


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d
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#24: 24. August 2014, 16:54
Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.

Von wem ist der Brief gekommen?


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#25: 24. August 2014, 17:34
Hallo und Guten Tag
Person A ist Frührentner und kann sich nicht richtig konzentrieren
also bittet sie, nicht böse zu sein, wenn sie was doppelt fragt.

Person A hat eine "VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG" auf dem "normalen" Postweg bekommen.
1.) Wie soll Person A am besten reagieren?
Im Forum habe ich so viele widersprüchlichen Antworten dazu gelesen.


Ist Person A Frührentner wegen Erwerbsminderung? Dann hätte sie sich nämlich befreien lassen können.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#26: 24. August 2014, 18:17
Befreiungs gibts m.W. nur bei Grundsicherungsrente.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

Z
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#27: 24. August 2014, 19:29
Der Brief ist z.B. vom

Main Taunus  Kreis
Kreis Ausschuss
Finanz und Rechnungswesen
Kreis Kasse als Vollstreckungsbehörde

Unterschrieben ohne Vorname Im Auftrag von einer Sekretärin.


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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#28: 24. August 2014, 20:16
Befreiungs gibts m.W. nur bei Grundsicherungsrente.

Ja, wenn man Grundsicherung zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente dazu erhält. Ist aber bei einer Erwerbsminderungsrente meist der Fall.


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C
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Re: Erfahrungen mit Vollstreckungen
#29: 25. August 2014, 01:15
.... denn die Befreiung gilt erst ab Antragsdatum. ....
Seit der Umstellung von GEZ auf BS auch 2 Monate rückwirkend.


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