Hallo zusammen,
wie im Eingangspost angedeutet hat Person A auf alle drei Beitragsbescheide nicht reagiert und nun ist ein Brief mit Betreff "Mahnung" eingetroffen, in dem die Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden, wenn nicht bis zum 15.3. gezahlt wird (von wegen einer Woche Zeit, wenn der Brief erst am 11. im Briefkasten ist!)
In einigen Threads (z.B. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7695.0.html) hat Person A mitbekommen, dass die angewandte Taktik des Nichtreagierens allgemein für unklug empfunden wird und eher zur Ratenzahlung empfohlen wird, damit man dann gegen die neuen Beiträge klagen kann. Person A hat schon ein wenig Muffe, ist aber wild entschlossen dem ganzen ein Ende zu machen. Nach Möglichkeit natürlich ohne Groß Juristen-Deutsch und Paragraphen-Wahnsinn studieren zu müssen ;-)
Gibt es Personen C mit Erfahrungswerten, die evtl. den gleichen "Werdegang" hinter sich haben?
Hat Person A Chancen, gegen einen Vollstreckungsbescheid zu klagen mit der Begründung der Verfassungsgemäßheit des "Beitrages"? In einigen Posts steht, dass dem nicht so wäre ...
Wird in solchen Fällen zunächst das Konto verpfändet oder klopft ein Eintreiber an die Tür und will Sachen abstauben?
Ich finde es im Übrigen echt super, dass ihr, liebes Forums-Team, so eine klare Stellung zur Demo im April bezogen habt. Respekt für diese Entscheidung.
Viele Grüße
3 Beitragsbescheide bekommen, nicht reagiert = rechtskräftig geworden
Einen Vollstreckungsbescheid gibt es nicht. Es handelt sich um einen Schuldtitel, den die Rundfunkanstalt durch die gesetzliche Stellung nach festgesetztem Beitragsbescheid bereits in der Hand hat. Sie brauch dazu nur den rechtskräftig gewordenen Beitragsbescheid um die Vollstreckungsklausel zu ergänzen. Das war es. Nun kann alles auf den Weg (Zwangsvollstreckung) gebracht werden.
Zuerst wird ein Schreiben der Vollstreckungsbehörde kommen, dass man beauftragt wurde eine Einigung zu erzielen (z.B. Ratenzahlung, Begleichung der Forderung usw.). Dazu hat man dann einige Tage Zeit, zu reagieren. Also die Kommunikation mit demjenigen aufzunehmen, der in dem Brief genannt wird.
Das alles hat noch nichts mit Kontopfändungen etc. zu tun.
Möchte man nicht bis zum äußersten gehen (allerdings auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation) steht es jedem frei, im Zuge des Zwangsvollstreckungsverfahrens, oder aber schon vorher, dann mit der Rundfunkanstalt, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Erspart einem die zusätzliche Gebühr der Zwangsvollstreckung.
Nicht reagieren ist bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehbar, aber spätestens mit Eintreffen des Gebühren-/Beitragsbescheid sollte reagiert werden. In Form von Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.