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Autor Thema: zahlungsstreik.net  (Gelesen 45600 mal)

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Re: zahlungsstreik.net
#45: 21. September 2013, 11:08
Toll!
Also die Intendantin Karola Wille vom MDR bekommt mit vorgesehenen 247.801 Euro schonmal keinen Jahresgehalt mehr :)
Ich schätze dafür zieht sie das den Arbeitern ab?!
Macht weiter so, denn die anderen Intendanten müssen wir auch austrocknen! :)
Wenn die allen Arbeitern Geld abziehen, rebellieren die sogar in den eigenen Reihen! :D


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Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
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Re: zahlungsstreik.net
#46: 01. Oktober 2013, 11:20
Nach Beseitigung eines Bugs, der die "älteren" Verweigerer zum Quartalswechsel nicht hochgezählt hatte:
1.895+ Streikende = 335.000+ € zurückgehalten

Zitat
Bei www.zahlungsstreik.net können und sollten sich schon *jetzt* auch all *jene* nichtzahlenden Haushalte eintragen, welche noch nicht einmal angeschrieben wurden oder welche die Post bis jetzt fleißig ignorieren, zurückweisen oder oder oder....

Auch all *jene* enthalten damit dem System bis jetzt ihre Zahlung und sind somit genauso Teil des ZAHLUNGSSTREIKS. :)

ZAHLUNGSSTREIK?
FÜR ALLE.
GEGEN DEN RUNDFUNKBEITRAG?

Für *diesen* Rundfunk zahlen wir nicht!
Für ein öffentlich-rechtliches Modell jenseits der Sender.

We won't pay for this broadcasting!
For a public service model beyond the stations.
http://www.zahlungsstreik.net/english/

Böyle bir televizyon için para ödemek istemiyoruz!
http://www.zahlungsstreik.net/tuerkisch/

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Re: zahlungsstreik.net
#47: 01. Oktober 2013, 20:33
Bei allen Unterstützern, die eine Angabe unter
-Ich zahle nicht, weil:-
geschrieben haben,

sind alle diese Gründe

jetzt in der Streikendenliste auch komplett zu lesen.

http://www.zahlungsstreik.net/partizipieren/alle/39

Da stehen schon fast 2000 gute Gründe gegen den Zwangsbeitrag!
Und es werden immer mehr  >:D

(Ich weiß, ich wiederhole mich, aber:)

Vielen Dank an Remote Control für zahlungsstreik.net!

Markus


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jetzt_reicht_es

Re: zahlungsstreik.net
#48: 02. Oktober 2013, 16:30


Da stehen schon fast 2000 gute Gründe gegen den Zwangsbeitrag!
Und es werden immer mehr  >:D

(Ich weiß, ich wiederhole mich, aber:)

Vielen Dank an Remote Control für zahlungsstreik.net!
Womit ich in keinster Weise einverstanden bin ist, dass die Existenz gar nicht in Frage gestellt wird!?

Ich meine: ich möchte diesen Schei* für 8 Riesen (Mit Riesen meine ich nicht 1000€ oder 1000000€, sondern 1000000000€ (das sind 9X0!!!)) im Jahr gar nicht haben!
Sollen doch die das Ding finanzieren, die sich das anschauen.
Dann wird es auch ziemlich klar, dass keiner bereit ist für diesen Mist zu zahlen.
Die Sacken jählich 8 Mrd ein und man ist froh über 100000 die man zurückhält....
Wann wird der Tag kommen wo keiner mehr an diese Blutsager Schutzgeld bezahlt?
Wann wollen die Leute aufwachen?


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Re: zahlungsstreik.net
#49: 02. Oktober 2013, 20:34


Da stehen schon fast 2000 gute Gründe gegen den Zwangsbeitrag!
Und es werden immer mehr  >:D

(Ich weiß, ich wiederhole mich, aber:)

Vielen Dank an Remote Control für zahlungsstreik.net!
Womit ich in keinster Weise einverstanden bin ist, dass die Existenz gar nicht in Frage gestellt wird!?

Die Existenzgrundlage des ö.-r.-R. ist Geld.
Die Nichtzahlung des Zwangsbeitrages zeigt deutlich, was wir von der örR-Existenz halten. Nichts.

Remote Control hatte beim Thema auch bestätigt, Unterstützung gegen den Zwang zu leisten:
Zitat
@ René @power-dodge: Stimmt, in der heutigen medialen Welt hat ein zwangsfinanzierter Rundfunk keinen Platz mehr.

Remote Control verbindet mit zahlungsstreik.net alle Nichtzahler mit den unterschiedlichsten Motiven. Das ist eine Unterstützung, die ich nicht missen will.

Da wir vom örR keinen Vorteil haben, würde uns dessen Untergang keine schlaflosen Nächte bereiten. Richtig  :D

Markus


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jetzt_reicht_es

Re: zahlungsstreik.net
#50: 03. Oktober 2013, 10:13

Da wir vom örR keinen Vorteil haben, würde uns dessen Untergang keine schlaflosen Nächte bereiten. Richtig  :D

Markus

Vielleicht bin ich in dieser Sicht sehr extrem:
Aber ich persönlich habe nicht nur keinen Vorteil, sondern ganz große Nachteile.
8 Mrd. EUR für diesen Verein sind 8 Mrd. EUR zu viel!
Schau dir mal was alles fehlt in Deutschland:
--wir haben keine richtigen Betreuungsplätze

--Schulen haben kein Budget; wenn wir Eltern der Schule nicht mit Geld und Arbeit unterstützen würden, würde alles vor die Hunde gehen.
--Die H4 Sätze reichen nicht für ein würdevolles Leben; nein ich bin kein H4 Empfänger ; ich kenne aber beruflich viele und habe sie auch mal in die Höhle des Löwen begleitet; Artikel 1 GG wird eindeutig bei ARGEs grobfahrlässig misachtet!

Wir leben in NRW (Düsseldorf) einer der reichten Gegende in Deutschland. Ich will gar nicht wissen wie es in Ländern wie Bremen aussieht in den Schulen!

Es fehlen um die 8 Mrd. Budget für die Schulen (insgesamt für ganz Deutschland), die die Länder nicht bereitstellen können / wollen!
Nun ist die Frage: sind unsere Kinder wichtiger oder so ein Schei** was sich kein normaler Mensch anschaut?
Man muss im Leben Prioritäten setzen. Leider hat Deutschland hier genau die falschen Prioritäten gesetzt.


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Re: zahlungsstreik.net
#51: 03. Oktober 2013, 11:01
--Schulen haben kein Budget; wenn wir Eltern der Schule nicht mit Geld und Arbeit unterstützen würden, würde alles vor die Hunde gehen.
...
Es fehlen um die 8 Mrd. Budget für die Schulen (insgesamt für ganz Deutschland), die die Länder nicht bereitstellen können / wollen!

Ja, im Kindergarten/-krippe, den unser Kleiner besucht, können sie auch kaum das knappe Personal bezahlen. Geld für Sanierungen fehlt natürlich auch; vieles ist provisorisch. Die Eltern werden um Mitarbeit gebeten bzw. um zusätzliche Beiträge. Annehmlichkeiten (Obst & Gemüse für die Kinder, Kindergruppenfotos, Entwicklungsmappe usw.) gehen nur mit Spenden.

Das Ignorieren der Kinder und im Gegensatz dazu die kriminellen Seilschaften aus Landesregierungen und örR haben möglicherweise auch viele Eltern im Sinne ihrer Kinder dazu bewegt, bei zahlungsstreik.net mitzumachen.
Ich würde sagen, alle Unterstützer, gleich welches konkrete Ziel sie haben, sammeln sich da, um die Korruption zu stürzen.

Ja, wenn ich mich zwischen ca. 50000 unfähigen Rundfunk-Mitarbeitern und allen Kinder in diesem Land entscheide
- ganz klar, meine Meinung natürlich auch: Komplettabschaffung des öffentl.-rechtl.-Rundf.

Aber dazu brauchen wir auch zahlungsstreik.net. Selbst die Unterstützung von denen, die den örR auch nur geringfügig verändern wollen. Deren Verweigerung der Zwangsbeitragszahlung trifft sie nämlich auch.
Das ist doch ein schöner großer Treffpunkt geworden.

Markus


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Re: zahlungsstreik.net
#52: 16. Oktober 2013, 18:47
Heute per E-Mail den Remote Control Newsletter Nr. 3 von http://www.zahlungsstreik.net/ erhalten.
Sie berichten u. a., es haben sie zwei Nachrichten von Gelddiebstahl vom Konto (wegen nichtgezahltem Zwangsbeitrag) erreicht!

Auszug von Remote Control Newsletter 3:
Zitat
Liebe Mitstreikende,
in den letzten Wochen haben uns zwei Emails von Nichtzahlern erreicht, bei denen das Nichtzahlen schon bis zur Kontopfändung geführt hat. Es ist skandalös, dass das grundgesetzliche Recht "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehinderte zu unterrichten" auf eine solche absurde Weise ausgelegt wird.
....


Wenn das wirklich so stimmt, gibt es theoretisch schonmal zwei Möglichkeiten:
Aussetzung der Vollziehung beantragen (geht aber nur nach abgewiesenem Widerspruchsbescheid)
oder
Pfändungsschutz für das eigene Konto beantragen (?)


Vielleicht gibt es ja nochmal nähere Angaben dazu, ob bei den beiden Fällen doch noch andere Faktoren auch eine Rolle gespielt haben.

Weil Kontopfändung wegen dem Zwangsbeitrag hört sich erstmal wirklich unglaublich an!
Aber so oder so ist es sicher nicht verkehrt, schonmal nach weiteren Alternativen für die Gegenwehr gegen solchen Gelddiebstahl zu suchen  >:(

Markus




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L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: zahlungsstreik.net
#53: 16. Oktober 2013, 19:10
Nun macht mal keine Panik. Hier handelt es sich vermutlich um "Altfälle" vor dem 01.01.2013, da fühlen sich die Rundfunkanstalten im Recht.
War ja verwaltungsrechtlich alles gut abgesichert. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie jetzt schon die große Keule schwingen, bevor
ein Gericht das neue Rundfunkrecht abgesegnet hat. Andernfalls erhöht sich natürlich die Akzeptanz ungemein, bei solch einem Gebaren.


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obelix

Re: zahlungsstreik.net
#54: 16. Oktober 2013, 21:10
Ein Gerichtsvollzieher hat die Pflicht den "Vertrag" Aufzulösen oder zu beenden nur dann darf er Pfänden. Seit dem 01.01.2013 geht das beim "Rundfunkbeitrag" nicht mehr!  ;)


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themob

Re: zahlungsstreik.net
#55: 16. Oktober 2013, 21:20
Es steht nirgendwo etwas von einem GV.

Lediglich die ungeprüfte Aussage (ohne Nachweise): Es wurde eine Kontopfändung durchgeführt.

Natürlich ist dies möglich. Das liegt im Rahmen dessen, was eine Vollstreckungsbehörde machen kann.

Ob es gemacht wird und wann, liegt auch im Ermessen des Schuldners. Nimmt er alle Möglichkeiten wahr, im Rahmen der Fristen Widerspruch, Einspruch etc einzulegen inkl. der Klage, würde es meiner Meinung nach aber etliche Monate dauern bis es zu diesem Punkt kommt.

Um welchen Vorgang es sich genau im einzelnen handelt, weiß aber niemand von uns.

Lediglich das Geld vom Konto gepfändet wurde. Und das liegt im Bereich des möglichen. Entsprechend sollte man solche Aussagen auch bewerten.

P-Konto - unabhängig des Grundes, betrachte ich in der heutigen Zeit als Vorsorgemaßnahme. Als normal Mensch, nicht als Intendant mit entsprechenden Bezügen.  >:D 


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Re: zahlungsstreik.net
#56: 16. Oktober 2013, 21:42
Ergänzend zum P-Konto:

Das P-Konto als Pfändungsschutzkonto bei Kontopfändung Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto bis 30.06.2013 zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat (ab 1. Juli 2013 1.045,04 €). Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto Seit dem 1. Juli 2013 beträgt der unpfändbare P-Konto - Grund-Freibetrag 1.045,04 € (bisher: 1.028,89 €) pro Kalendermonat! Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Dieser Betrag erhöht sich um monatlich 393,30 € (bisher: 387,22 €) für die erste und um jeweils weitere 219,12 € (bisher 215,73 €) für die zweite bis fünfte Person, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Auf Nachweis sind auch Kindergeld und Kinderzuschläge auf dem P-Konto pfändungsfrei, ebenso bestimmte weitere Sozialleistungen. Weitere besondere Aufwendungen können beim Vollstreckungsgericht geltend gemacht werden, etwa Kosten im Zusammenhang mit einer Diabetes-Erkrankung. Das Gericht bzw. die Behörde bestimmt auf Antrag den zusätzlichen pfändungsfreien Betrag, der durch das P-Konto geschützt wird. Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden durch das P-Konto zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank. In besonderen Fällen, z.B. wegen außerordentlicher Bedürfnisse des Schuldners aufgrund Krankheit, kann der pfandfreie Guthabenbetrag vom Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Finanzamt, Stadtkasse) individuell angepasst werden. Das P-Konto nützt nicht nur den Schuldnern, sondern wirkt sich auch positiv auf die Belange der Gläubiger aus. Denn wer weiter arbeiten gehen und mit seinen pfandfreien Einkünften seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, wird am Ende auch seine Schulden tilgen können. Da die Verwaltung von Kontopfändungen beim P-Konto weniger aufwändig und bürokratisch ist, profitieren auch die Banken und Sparkassen von dieser Neuregelung.

Quelle: http://www.p-konto-info.de/


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koppi1947

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Re: zahlungsstreik.net
#57: 17. Oktober 2013, 00:08
Auszug von Remote Control Newsletter 3:
Zitat
[...] in den letzten Wochen haben uns zwei Emails von Nichtzahlern erreicht, bei denen das
Nichtzahlen schon bis zur Kontopfändung geführt hat [...]


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
RELATIVIERUNG !!!

Auszug aus meinen Nachrichten an remote control:

Zitat
Ich glaube, man muss hier ***SEHR VORSICHTIG*** sein bzw. deutlich ***RELATIVIEREN*** bzgl.

A) FALLHÄUFIGKEIT
Nur 2 Berichte dazu innerhalb der "LETZTEN WOCHEN" mag vielleicht nicht alles sein - aber eine HÄUFUNG ist es auch nicht - wichtiger aber noch:

B) GLAUBWÜRDIGKEIT
Es *kann* stimmen - *muss* aber nicht!
Sind die Quellen wirklich *GLAUBWÜRDIG*/ *ZUVERLÄSSIG*/ *GESICHERT*?
Es wäre unter Umständen z.B. auch nicht ausgeschlossen, dass "MAULWÜRFE"/ "TROLLs" solche (Halb-)Infos streuen (oder ausnutzen), um den WIDERSTAND zu UNTERGRABEN!!!

Und am ***ALLERWICHTIGSTEN***:

C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN,
ob die angebliche "PFÄNDUNG" noch ausstehende
- alte "RundfunkGEBÜHREN" von *VOR* dem 01.01.2013 betrifft - oder tatsächlich schon
- neue "RundfunkBEITRÄGE" *SEIT* dem 01.01.2013

*Letzteres* KANN ICH EINFACH NICHT GLAUBEN!!!!!
Die kommen doch mit der Bearbeitung gar nicht hinterher!

BEIDES wird aber vom Beitragsservice offensichtlich auch GERN VERMENGT!!!


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
UNTERSCHEIDUNG
ALTE FORDERUNGEN ("GEBÜHREN") <-> NEUE FORDERUNGEN ("BEITRAG")

VERSTÄRKTE EINTREIBUNG *ALTER* FORDERUNGEN !!!

Meine etwas ausführlichere Auffassung zu
"C) Es ist zu UNTERSCHEIDEN"

Zitat
Man muss unterscheiden zwischen der Zahlungsverweigerung der bisherigen sog. "RundfunkGEBÜHREN" (bis 31.12.2012) und der Zahlungsverweigerung der durch mehrere Gutachten eindeutig als verfassungswidrig eingestuften vollkommen nutzungs- und geräteUNabhängigen Rundfunk-*ZWECKsteuer* - euphemistisch bezeichnet als "RundfunkBEITRAG" (seit 01.01.2013).

Betrifft es noch "RundfunkGEBÜHREN" von vor 01.01.2013, dann ist das anders zu bewerten als eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der seit 01.01.2013 gültigen sogenannten "RundfunkBEITRÄGE", da die Rechtsgrundlage/ die Zahlungstatbestände andere sind.

Es ist derzeit aber augenscheinlich METHODE:

1) VERSTÄRKT und SOVIEL wie möglich noch ausstehende "RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013 noch BEIZUTREIBEN, denn da haben die noch eine "gewisse Chance" - jedenfalls höher, als bei der neuen (Un-)Rechtsgrundlage, dem sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".

Es ist augenscheinlich *außerdem* Methode bzw. rechtlich angreifbare UNSITTE

2) Die Beitreibung noch ausstehender sogenannter
"RundfunkGEBÜHREN" von *vor* dem 01.01.2013
zu ***VERMENGEN*** mit den
seit 01.01.2013 auf einer ***VÖLLIG ANDEREN*** (Un-)Rechtsgrundlage basierenden sogenannten
"RundfunkBEITRÄGEN".

Ein ***UNDING***!!!
Denn das eine hat mit dem anderen ***NICHTS*** zu tun!!!

Mein Fazit:
EINSPRUCH EINLEGEN!

--------------------------------------------------
Schaut mal hier - ein vergleichbarer Fall:

Zahlung der Rundfunkbeiträge Brief
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7040.0.html

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

und dann noch zur Ergänzung meine Einschätzung zum Thema
"BUSSGELD" + "ORDNUNGSWIDRIGKEITSVERFAHREN" = DROHKULISSE

Zitat
Noch mal zum ebenfalls hin und wieder kursierenden und als "Drohkulisse" aufgebauschten "Bußgeld" in den ebenfalls als "Drohkulisse" aufgebauschten möglichen "Ordnungswidrigkeitsverfahren":

Die 1000-Euro-Frage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

bzw.

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html

Bitte haltet Euch vor Augen und lasst Euch das auf der Zunge zergehen:
"Ein quasi öffentlich-PRIVATES Medien-UNTERNEHMEN leitet ZWANGSVOLLSTRECKUNGsmaßnahmen gegen NICHT-Zuschauer & NICHT-Zuhörer ein..."

Also, wenn *das* nur im Entferntesten rechtens sein soll - *trotz* NICHTnutzung! - Medien-Bonzen zu ZWANGSalimentieren, die sich fern jeglichen öffentlichen Auftrags über ihre privaten Produktionsfirmen dreimal dumm und dämlich finanzieren lassen!

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich des neuen sogenannten "RundfunkBEITRAGs" scheuen ARD-ZDF-GEZ ja offensichtlich wie der Teufel das Weihwasser, weil Einsprüche dagegen wiederum von Gerichten behandelt würden (mein laienhaftes Verständnis) - und genau *diese* juristische Auseinandersetzung scheuen die Anstalten.

Die hätten gegen alle Nichtzahler schon *lange* ablehnende Bescheide ausstellen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten können, wenn doch angeblich alles "juristisch einwandfrei" ist...

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!


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Re: zahlungsstreik.net
#58: 17. Oktober 2013, 01:09
Achtung, das folgende ist meine p e r s ö n l i c h e    Meinung zum Thema Beitragseinzug!!:
Denke auch, das es sich eher um ältere Forderungen handelt, so schnell schießen die Preussen, ähhhm... ö.r. Rundfunkanstalten wohl doch nicht.Beim blättern im KEF Bericht 18, ist beim kleingedruckten interessanter Weise eine "Forderungsausfallquote" von 2,2 % für die Vergangenheit aktenkundig. Die Einnahmen bertugen aus Beiträgen rund 7 Mrd. Euro im selben Jahr. Da sind es ca.140 Millionen Euro pro Jahr!!! "Ausfall"...! Leicht zu verschmerzen- was zeigt: die Anstalten sind überfinanziert!! Worauf aber doch noch hinzuweisen ist: Die KEF rügte die damalige GEZ wegen mangelden Eifer.... Die GEZ durfte nicht selbst vollstrecken, gefragt waren also die Gerichtsvollzieher der Kommunen. Immer mehr Kommunen sahen sich ausserstande auch noch ihre Greichtsvollzieher ,(bezahlt von Steuermitteln)zum Einzug der Gebühren loszuschicken.- Im Resultat gab es den 15.RÄndStV. in der Hoffnung es würde sich bessern. Da ist der "Zahlungsstreik" mit Sicherheit nur die Spize des Eisberges, und die Dunkelziffer der tatsächlichen Zahlungsverweigerer um ein vielfaches höher.   


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Re: zahlungsstreik.net
#59: 17. Oktober 2013, 01:29
Lediglich die ungeprüfte Aussage (ohne Nachweise): Es wurde eine Kontopfändung durchgeführt.

Natürlich ist dies möglich. Das liegt im Rahmen dessen, was eine Vollstreckungsbehörde machen kann.

Jedenfalls nicht in jedem Bundesland. Erstmal müssen sie das Konto kennen. Wo für sowas § 802l ZPO gilt und nicht die Gemeinde zuständig ist (die das Wissen eventuell hat, aber nicht unbedingt dafür nutzen darf), haben sie normalerweise keine Chance, das Konto zu erfahren, bevor nicht die 500 € zusammengekommen sind. Das wird normalerweise nicht vor 2015 der Fall sein.

In manchen Bundesländern wär es denkbar, aber ich glaub nicht, dass sie irgendwo schon für Forderungen für 2013 so weit sind. Vom Beitragsbescheid weg dauert das praktisch mindestens nochmal etliche Monate, auch wenn es theoretisch relativ schnell gehn kann.

Nebenbei bemerkt ist es auch für die blöd, die früher mal gezahlt haben und jetzt verweigern wollen. Da kennt der Beitragsservice vielleicht noch das damalige Konto. Müssen sie zwar irgendwann löschen, aber für die, die bis 2012 gezahlt haben, empfiehlt sich eventuell ein Wechsel der Kontoverbindung.


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