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Autor Thema: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt  (Gelesen 50198 mal)

P
  • Beiträge: 27
Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
Autor: 13. September 2013, 20:58
Person A hat  heute von der Mafia seine Rückantwort bekommen auf A's Email auf Zahlung unter Vorbehalt. Die leider von den (guten) Leuten abgelehnt wurde . Da Person A jetzt nicht weiß welchen Schritt
man als nächstes machen soll , hat Person A sich hier angemeldet um an antworten und Hilfe zu kommen.

Den Brief hat Person A extra mit eingefügt.

Danke im voraus.

Gruß
Polska1988



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t

themob

Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#1: 13. September 2013, 21:25
Herzlich Willkommen,

der eingefügte Brief ist lediglich eine Standardantwort von denen.

Vielleicht hilft Dir dieser Beitrag weiter: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html

Wenn nicht, einfach mal Person A fragen was diese genau wissen möchte und hier posten.

Hilfreich wäre noch die generelle Einstellung von Person A zu kennen. Also zahlen unter Vorbehalt mit der Aussicht von Klagen anderer zu profitieren oder generell gegen die Verfassungswidrigkeit angehen zu wollen.

Zu eventuellen Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise und eventuell anfallender Kosten steht hier was: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.0.html


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#2: 13. September 2013, 21:25
Sehr wichtige und gute Infos hierzu:

FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
Häufige Fragen zum Musterbrief "Zahlung unter Vorbehalt" an den Beitragsservice (GEZ)
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Zitat
[...]
4. Der Beitragsservice (GEZ) behauptet, es sei rechtlich nicht möglich, seine Rundfunkbeitrags-Zahlungen für den Rundfunkbeitrag unter "Vorbehalt" zu stellen.

Die zunehmenden Zahlungen unter Vorbehalt sind dem Beitragsservice (GEZ) offenbar ein Dorn im Auge.
Wer mit dem akademie.de-Musterbrief seine Rundfunkbeiträge nur unter Vorbehalt zahlt, wird vom Beitragsservice (GEZ) beispielsweise wie folgt informiert:

"Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu auch der Rundfunkbeitrag gehört, rechtlich nicht möglich. Zur Zahlung des Beitrages sind Sie aufgrund des Gesetzes und nicht auf der Grundlage vertraglicher Regelungen verpflichtet. Daher ist es nicht möglich, Zahlungen an eigene Bedingungen zu knüpfen."
Andere Bürger erhalten vom Beitragsservice (GEZ) wiederum nur die Mitteilung, dass die Zahlung unter Vorbehalt nicht anerkannt wird.

Kein Wunder, dass der Beitragsservice angesichts der zunehmenden Zahl von Zahlungen unter Vorbehalt den Bürgern durch negative Reaktionen den Mut nehmen will. Allerdings hat der Beitragsservice (GEZ) keinerlei rechtlichen Kompetenzen, dem Bürger sein Recht auf Zahlung des Rundfunkbeitrags unter Vorbehalt zu entziehen.

Dem Beitragsservice (GEZ) wäre vielmehr zu empfehlen, sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 zur Brust zu nehmen. Verschickt demnach ein Amtsträger [...] Zahlungsaufforderungen, ohne im Betreff usw. das Wort "Bescheid" zu verwenden, und ohne Rechtsbehelfsbelehrung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, dann handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um eine nach Zivilrecht zu behandelnde Zahlungsaufforderung.

Liegt kein Verwaltungsakt vor, greift das Verwaltungsrecht nicht. Der Sachverhalt ist daher ersatzweise zivilrechtlich auszulegen. Nach Gerichtsentscheid darf der Bürger seine Zahlungen dann gegenüber der Behörde ebenfalls nach Zivilrecht, also "unter Vorbehalt", leisten.

Noch einmal:
Öffentliche Abgaben, zu denen man durch einen echten Bescheid als Verwaltungsakt verdonnert wird, kann man nicht unter Vorbehalt zahlen.
Aber ein Schreiben, das nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt. In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich.

[...]


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#3: 13. September 2013, 21:35
Ein weiterer, in der Tat ausgezeichneter, gut verständlicher und - im Gegensatz zu ARD-ZDF-GEZ - *umfassend* informierender Artikel...

FOCUS, 19.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
Beim Bundesverfassungsgericht und beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof stauen sich Beschwerden gegen den Rundfunkbeitrag.
Wer auf eine mögliche Erstattung hofft, muss Rechtsmittel einlegen.

http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html?google_editors_picks=true

Wichtig vor allem:
Zitat
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen [...]",
um sich den Rechtsanspruch auf *Erstattung* von ggf. unter Vorbehalt gezahlten Beiträgen zu sichern.
"Der vom Beitragsservice vielfach in Aussicht gestellte Erstattungsanspruch nach § 10 Abs. 3 RBeitrStV greife im Fall einer *Unvereinbarkeitserklärung* durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht."!!!

Besser noch:
Antrag auf" Aussetzung der Vollziehung" bis zum Abschluss des (Widerspruchs-)Verfahrens stellen!


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#4: 13. September 2013, 21:43
Also um hinzuzufügen stehe ich mit dem Rücken zu der Gez . Ich habe ebenfalls Flyer ausgedruckt und sie in meiner Stadt aufgehangen. Ich will diese schufte nicht mehr weiterhin unterstützen . Ich möchte das meine Situation soweit wie möglich hinausgezögert wird bis sich die Politiker und etliche anderen höheren Personen im klaren sind das es unrechtens ist ! Und damit keine weiteren kosten gegenüber der GEZ entstehen .

Danke schonmal für die hilfreichen antworten .
Ist schön zu lesen das man da nicht alleine gegen ankämpft.

TOP Forum !!!


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#5: 13. September 2013, 21:44
...dennoch frage ich mich, weshalb ARD-ZDF-GEZ *ungestraft* solche *widerlegten* Falschbehauptungen noch weiter streuen dürfen.

Geben wir ihnen Saures!!!
>:( >:D :police: >:D >:(


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#6: 13. September 2013, 21:56
Was für ein brief denkt ihr sollte als nächstes an die geschickt werden ? Evtl. ein Musterbrief vorhanden ?
Die 75 Euro würde ich sofort in kauf nehmen !


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#7: 13. September 2013, 22:11
Auch hierzu wieder wichtige und gute Infos unter:

FAQ zur Zahlung unter Vorbehalt beim Rundfunkbeitrag ab 2013
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http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag#headline-faq-gez-6

Zitat
[...]
6. Kann ich nach Zahlungsaufforderung wegen Rundfunkbeitrag neben Zahlung unter Vorbehalt auch zusätzlich oder alternativ Widerspruch einlegen bzw. klagen?

Mit der Entscheidung BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973 schützt das Bundesverwaltungsgericht den Bürger vor missverständlichem Verwaltungshandeln durch einen Amtsträger.
[...]
Bei Zahlungsaufforderungen ohne Bescheidcharakter entsteht kein Verwaltungsakt und das Gericht stellt fest, dass hier Zivilrecht anzuwenden ist und der Bürger seine "Zahlung unter Vorbehalt" stellen darf:
"Nach Form und Inhalt stellte sich die Rechnung bei objektiver Würdigung als eine zivilrechtliche Zahlungsaufforderung dar und konnte daher von dem Empfänger als solche verstanden werden."

Gleichzeitig betont das Bundesverwaltungsgericht, dass der Bürger gegen derartige Zahlungsaufforderungen genauso Widerspruch bei der zuständigen Behörde bzw. Anfechtungsklage oder Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einreichen kann wie bei einem gültigen Bescheid:

"Der Auslegung der Rechnung als einer zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung steht nicht das Bedenken entgegen, diese Auffassung hindere in vergleichbaren Fällen einen Betroffenen, mit einer zulässigen Klage vor den Verwaltungsgerichten gegen die von der Behörde geltend gemachte Forderung anzugehen; denn wenn auf einen Widerspruch des Betroffenen hin die Behörde im Widerspruchsbescheid eine sich objektiv nicht als Verwaltungsakt darstellende Rechnung als Verwaltungsakt gelten lässt und damit als solchen präzisiert, ist die Anfechtungsklage eröffnet; ist dies hingegen – etwa bei einem Schweigen der Behörde – nicht der Fall und damit mangels Vorliegens eines Verwaltungsaktes für eine Anfechtungsklage kein Raum, so besteht im Hinblick auf die öffentlich-rechtliche Regelung der Materie die Möglichkeit einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO."

Wenn die Rechtsprofis vom Beitragsservice (GEZ) den Bürger per Zahlungsaufforderung statt einen echten Beitragsbescheid in die Wüste schicken wollen, darf diese Verwaltungstaktik der fehlenden Rechtsbehelfsbelehrung nicht zulasten des Bürgers gehen. Der so verwirrte Bürger weiß deshalb nicht, was nun eigentlich rechtlich gilt und was zu unternehmen ist.
Der Bürger darf daher zivilrechtlich seine Zahlungen unter Vorbehalt stellen.
Er kann aber auch verwaltungsrechtlich vorgehen und Widerspruch bei der Rundfunkanstalt einlegen bzw. in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen, wo der Widerspruch entfallen ist, direkt Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
[...]


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themob

Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#8: 13. September 2013, 22:12
Hat Person A schon Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen?

Die Summe im Brief deutet noch auf offene Gebühren bis 12/2012 hin.

Wenn schon Gebühren-/Beitragsbescheide gekommen sind, wann und für welche Zeiträume?

Chronologische Auflistung was wann gemacht wurde kann hilfreich sein, oder was wann gekommen ist, um bessere Lösungswege aufzuzeigen.


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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#9: 14. September 2013, 15:05
Also ich bin im Dezember 2012 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und für 3 Monate also bis 30.02.2013 bei meinem Schwager eingezogen . Ab dem 01.03 Wohnt ich dann wieder in meinen eigenen 4 Wänden .Dann habe ich den ersten Brief von denen bekommen siehe Bild 08.07.2013 .


Darauf hin hatte ich net geantwortet und denen einfach 54,46 € überwiesen um zu schauen was passiert .

Siehe da ich habe eine Vollstreckungsankündigung bekommen , wo ich plötzlich nur noch 161,90 € zahlen sollte.

Da hatte ich denen den Brief geschrieben Zahlung unter Vorbehalt, da musste ich irgendwie wieder 288 Euro zahlen ?!?!?!? Die wurde ja leider abgewiesen :-(





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Re: Zahlung unter Vorbehalt abgelehnt
#10: 15. September 2013, 20:17
Wie soll ich jetzt weiter handeln ?


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