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Autor Thema: BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"  (Gelesen 5607 mal)

H
  • Beiträge: 582
Edit "Bürger":
Diese Erkenntnis sowie eine "Tiefenanalyse" des besagten Beschlusses findet sich bereits im Forum unter
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0
Dennoch wird hiesiger Thread zwecks Aufmerksamkeit und weiterer Diskussion vorerst geöffnet bleiben.


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Hallo,

ich habe den Eindruck, dass viele Menschen einknicken, sobald eine Stadtkasse oder sonstwer mit der Zwangvollstreckung beauftragte Stelle mit dem "BGH Beschluss I ZB 64/14" argumentiert.

Warum eigentlich ?

Dieses Urteil ist, wernn man es mal in Gänze liest, absolut goldwert, und stärkt unsere Position.

Zwar wird von den Stadtkassen gerne der Passus
Zitat
...weil die Rundfunkgebühren- und Beitragspflicht kraft Gesetzes entsteht...
genutzt, aber ich habe irgendwie den Eindruck, dass keiner weiterliest...

So liest man nämlich auf Seite 23 des Beschlusses folgenden Inhalt:
*nachzulesen im BGH Beschluss vom 11.06.2015 zu I ZB 64/14

Zitat
Gleiches gilt gemäß § 7 Abs. 1 bis 3 RBStV für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2013. Bescheide der Rundfunkanstalten sind erst für die zwangsweise
Beitreibung rückständiger Gebühren
(vgl. § 7 Abs. 5 RGebStV sowie BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30. Januar 2008 - 1 BvR 829/06, juris Rn. 20;
Ohliger/Wagenfeld in Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl., § 7 RGebStV Rn. 43) und Beiträge (§ 10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/Vesting
aaO § 10 RBStV Rn. 34) erforderlich.

Hier nachzulesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&anz=116&pos=0&nr=71633&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

Wenn also nun eine Stadtkasse oder sonstwer beauftragte Stelle mit eben jenem Urteil  bzw. Beschluss argmentiert, dann könnte man doch einfach mal darauf hinweisen, dass eben in dem selbstgenannten Beschluss ausdrücklich auf die vorher zu erfolgende Titulierung eingegangen wird.

Es ist absolut eine rechtliche korrekte Ansicht, dass eine Forderung kraft Gesetzes entstehen muss. Zwei Personen, die sich über einen "Kaufvertrag" von mehreren Kilo einer verbotenen Subtanz streiten, werden diesen Streit wohl kaum vor Gericht austragen können, weil diese Forderung nämlich niemals kraft Gesetzes entstehen kann.

Jede Forderung in Deutschland, die ich gegen eine Person geltend machen möchte, muss kraft Gesetz entstehen können bzw. sogar schon entstanden sein, sonst ist der Rechtsweg verwehrt.

Der BGH sagt aber auch in seinem Beschluss, dass eben für eine Zwangsvollstreckung bzw. für die Beitreibung rückständiger Beitrage sog. Gebührenfestsetzungsbescheide erforderlich sind. D.H. der BGH zielt in seinem Beschluss eindeutig darauf ab, dass die per Zwangsvollstreckung eingeforderte Summe zuvor per Bescheid tituliert bzw. festgesetzt wurde.

Mir ist das einfach wichtig, einmal alles zu erwähnen, da ich glaube, dass viele sich durch eine vollkommen falsche und verdrehte Interpretation des BGH Beschlusses ins Bockshorn jagen lassen.

Grüße
Adonis



Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräfiger Betreff "I ZB 64/14 -> hat es wirklich mal jemand gelesen ?" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Edit "Bürger": Gesammelte Link-Auswahl zum Thema
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18548.0
"ordnungsgemäße Absendevermerke" der Bescheide bei Bestreiten des Zugangs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20320.0
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20955.0
Substantiierte Darlegungen bei Nichtzustellung von Bescheiden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18542.0
Aushebelung der Zugangsfiktion durch die AGB der Deutschen Post
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28563.0

BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21315.0
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15970.0
Nicht erhalt. Bescheide/ verjährte Gebühren/ Rechtsansicht VG Stgt, VGH Manh
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25689.0
Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/ Verwaltungsakt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17623.0
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0

LG Tübingen, Beschluss vom 29.08.2019 - 5 T 192/19 (Zustellungserfordernis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32514.0


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Mir ist das einfach wichtig, einmal alles zu erwähnen, da ich glaube, dass viele sich durch eine vollkommen falsche und verdrehte Interpretation des BGH Beschlusses ins Bockshorn jagen lassen.
Ja, insbesondere die Vollstreckungsstellen selbst lassen sich durch die verqueren Interpretationen seitens ARD-ZDF-GEZ ins Bockshorn jagen - deren "Botschaften" nachzulesen u.a. unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
sowie insbesondere bezogen auf den BGH-Beschluss
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html


[...] der BGH zielt in seinem Beschluss eindeutig darauf ab, dass die per Zwangsvollstreckung eingeforderte Summe zuvor per Bescheid tituliert bzw. festgesetzt wurde. [...]

Ja. Leider nur meinen die Amts- und Landgerichte (zumindest bislang), dass sie nicht dafür zuständig seien, dies zu "prüfen"...
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
Diesbezüglich ausführliche Stellungnahme und Gegenstellungnahme dort nachzulesen unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html#msg103193
Damaliges vorerst ernüchterndes Zwischenfazit, an welchem sich bislang (noch?) nichts einschneidend geändert hat
[...]
Es bleibt zu konstatieren, dass ARD-ZDF-GEZ offenkundig mit allerlei (un-)juristischen Winkelzügen Sand in die Augen streuen wollen.

Es bleibt spannend, wann die fiktiven Amts- und Landgerichte *endlich* Recht und Gesetz - und nicht mehr Wunschauslegungen seitens ARD-ZDF-GEZ schalten und walten lassen...

[...]

Vielleicht müssen entsprechende Einwände aber auch entsprechend "geschickt" formuliert werden. Allerdings ist es ein Unding, dass unbescholtener Bürger, der mit einer unrechtmäßigen Zwangsvollstreckung ohne Vorliegen der Voraussetzungen konfrontiert wird, innerhalb von Tagen/ Wochen quasi Jurist spielen soll, wenn doch ein schlichter Einwand auch als solches gerichtlich "porentief" behandelt werden sollte...

Mindestens 2 fiktive Personen warten derzeit auf diesbezügliche aktuelle Erkenntnisse.
Bestenfalls werden diese in den kommenden Tagen/ Wochen im Forum kundgetan... ;)


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Ich neige nunmehr dazu, nur noch mit dem Indentanten persönlich mittels förmlicher Zustellung zu kommunizieren. Das kostet mich pro Schriftsatz ca 11 Euro, dafür ist aber gerichtsverwertbar belegt, was wann zugestellt wurde.

Hier nachzulesen: http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/die-klage/beweisproblematiken/zustellungsmoeglichkeiten/zustellung-durch-gerichtsvollzieher/
(Stand 15.12.2016)

Da auf meine Schreiben nie geantwortet wird, kann ich, sollte es einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen, nachweisen, dass ich mich aktiv gekümmert habe, aber von der Gegenseite niemals reagiert wurde.

Eine besondere Frechheit ist auch, dass meinem Anwalt einer leerer Umschlag zugeschickt wurde... Es wurde nachher behauptet, auch er hätte die Bescheide unterdrückt. Das man uns Zahlschafen regelmässig rechtswidrige Zahlungsverweigerung nachsagt, ist schon schlimm genug.. aber einem Anwalt und dessen Sekretärin sollte man soetwas nicht vorwerfen... erst Recht nicht, wenn der Anwalt einen sehr guten Ruf vor den Gerichten aufweisen kann......

Ich habe dem Intendanten nunmehr eine letzte Frist setzen lassen, danach wird Strafantrag gestellt.

Und da sind wir schon beim Thema:
Wenn eine Zwangsvollstreckung ohne Titulierung durchgeführt wird, auf Einwände des angeblichen Schuldners nicht reagiert wird, und zudem nicht einmal der Versuch unternommen wird, die Bescheide zuzustellen, dann ist das meines Erachtens nur noch ein Fall für den Staatsanwalt. Und nichts weiter mehr.

Ich vertrete immer noch die Ansicht, wenn es angebliche Bescheide gibt, kann der angebliche Gläubiger (Rundfunkanstalt) diese auch noch locker und ohne Fristversäumnis im Zwangsvollstreckungsverfahren zustellen (lassen). Gerne mittels förmlicher Zustellung.

Allein die Tatsache, dass genau diese Zustellung nicht erfolgt, ja nichteinmal in Erwägung gezogen wird, deutet m.E. darauf hin, dass es auch niemals Bescheide gegeben hat.

Wer mich aufgrund meiner berechtigten Einwände versucht zu kriminalisieren, sollte vielleicht selbst sehr vorsichtig sein. Oder als Sprichwort:
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen....

Wie gesagt, ich vertrete inwzischen die Ansicht, dass nur noch die harte Linie gefahren werden sollte, wenn zuvor erfolgte Erörterungen fruchtlos verliefen. Die von den Stadtkassen bzw. Vollstreckern regelmässig verdrehten Tatsachen sind nicht hinzunehmen, weil damit das Recht auf rechtliches Gehör mißachtet wird.

Ich vertrete auch die Ansicht, dass eben jener Artikel des Grundgesetzes höher zu werten ist, als die bloße Behauptung einer Institution, Bescheide seien angeblich verschickt worden, und weil nichts zurückgekommen sei, ist von einer Zustellung auszugehen.

Für mich sieht das langsam aber Sicher nach einer Aushöhlung des Grundgesetzes aus...


Edit "Bürger":
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

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