[...]
Mir ist das einfach wichtig, einmal alles zu erwähnen, da ich glaube, dass viele sich durch eine vollkommen falsche und verdrehte Interpretation des BGH Beschlusses ins Bockshorn jagen lassen.
Ja, insbesondere die Vollstreckungsstellen selbst lassen sich durch die verqueren Interpretationen seitens ARD-ZDF-GEZ ins Bockshorn jagen - deren "Botschaften" nachzulesen u.a. unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
sowie insbesondere bezogen auf den BGH-Beschluss
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html
[...] der BGH zielt in seinem Beschluss eindeutig darauf ab, dass die per Zwangsvollstreckung eingeforderte Summe zuvor per Bescheid tituliert bzw. festgesetzt wurde. [...]
Ich neige nunmehr dazu, nur noch mit dem Indentanten persönlich mittels förmlicher Zustellung zu kommunizieren. Das kostet mich pro Schriftsatz ca 11 Euro, dafür ist aber gerichtsverwertbar belegt, was wann zugestellt wurde.
Hier nachzulesen:
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/die-klage/beweisproblematiken/zustellungsmoeglichkeiten/zustellung-durch-gerichtsvollzieher/(Stand 15.12.2016)Da auf meine Schreiben nie geantwortet wird, kann ich, sollte es einmal zu einem Gerichtsverfahren kommen, nachweisen, dass ich mich aktiv gekümmert habe, aber von der Gegenseite niemals reagiert wurde.
Eine besondere Frechheit ist auch, dass meinem Anwalt einer leerer Umschlag zugeschickt wurde... Es wurde nachher behauptet, auch er hätte die Bescheide unterdrückt. Das man uns Zahlschafen regelmässig rechtswidrige Zahlungsverweigerung nachsagt, ist schon schlimm genug.. aber einem Anwalt und dessen Sekretärin sollte man soetwas nicht vorwerfen... erst Recht nicht, wenn der Anwalt einen sehr guten Ruf vor den Gerichten aufweisen kann......
Ich habe dem Intendanten nunmehr eine letzte Frist setzen lassen, danach wird Strafantrag gestellt.
Und da sind wir schon beim Thema:
Wenn eine Zwangsvollstreckung ohne Titulierung durchgeführt wird, auf Einwände des angeblichen Schuldners nicht reagiert wird, und zudem nicht einmal der Versuch unternommen wird, die Bescheide zuzustellen, dann ist das meines Erachtens nur noch ein Fall für den Staatsanwalt. Und nichts weiter mehr.
Ich vertrete immer noch die Ansicht, wenn es angebliche Bescheide gibt, kann der angebliche Gläubiger (Rundfunkanstalt) diese auch noch locker und ohne Fristversäumnis im Zwangsvollstreckungsverfahren zustellen (lassen). Gerne mittels förmlicher Zustellung.
Allein die Tatsache, dass genau diese Zustellung nicht erfolgt, ja nichteinmal in Erwägung gezogen wird, deutet m.E. darauf hin, dass es auch niemals Bescheide gegeben hat.
Wer mich aufgrund meiner berechtigten Einwände versucht zu kriminalisieren, sollte vielleicht selbst sehr vorsichtig sein. Oder als Sprichwort:
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen....
Wie gesagt, ich vertrete inwzischen die Ansicht, dass nur noch die harte Linie gefahren werden sollte, wenn zuvor erfolgte Erörterungen fruchtlos verliefen. Die von den Stadtkassen bzw. Vollstreckern regelmässig verdrehten Tatsachen sind nicht hinzunehmen, weil damit das Recht auf rechtliches Gehör mißachtet wird.
Ich vertrete auch die Ansicht, dass eben jener Artikel des Grundgesetzes höher zu werten ist, als die bloße Behauptung einer Institution, Bescheide seien angeblich verschickt worden, und weil nichts zurückgekommen sei, ist von einer Zustellung auszugehen.
Für mich sieht das langsam aber Sicher nach einer Aushöhlung des Grundgesetzes aus...
Edit "Bürger":
Bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BGH I ZB 64/14 > "Bescheide sind für die zwangsweise Beitreibung erforderlich"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.