Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:
Zwar liegt Person A das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.
Zwar sind die Widerspruchbescheide mittlerweile als Sammelbescheide Person A zugestellt worden, aber dieses Jahr kann in Ruhe ausklingen, ohne dass Person A gedroht wird oder sonstige Belästigungen zu erwarten sind. Ein tiefes Aufatmen.
Person A wird jetzt gegen die Sammelwiderspruchsbescheide klagen und fragt sich, ob eine derartige Bescheidung nicht ohnehin ein Formmangel darstellt, der die Bescheidung nichtig macht. Weiß da jemand etwas Genaueres?
Aufgrund dieser Erfahrung möchte Peron A alle Wankelmütigen ermuntern auf jeden Fall Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht eures Wohnortes zu beantragen, falls die Rundfunkanstalt, wie im vorliegenden Fall, die Vollstreckung einleitete ohne rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide zu versenden.