etwas abschweifen:
Lieferkonzept zur Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die LRAn
1.1 Gesetzliche Grundlage
[...]
Im 15. RÄndStV ist in Artikel 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) im § 14 Absatz 9 eine einmalige Datenübermittlung der Meldebehörden aller volljährigen
Personen an die Landesrundfunkanstalten in standardisierter Form beschrieben.
Anm.: eben - und zwar nur an diese - da gibt es kein "oder" etc. ...
[...]
1.4 Definitionen[/b]
Die GEZ ist alleinige beauftragte Stelle der Landesrundfunkanstalten* für den Gebühren-/Beitragseinzug und der damit einhergehenden Datenverarbeitung.
Anm.: * Man beachte: der 9 (neun) Landesrundfunksanstalten!
Ab dem 01.01.2013 werden diese Aufgaben durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolgeorganisation der GEZ erfüllt.**
Anm.: ** Soso. Falsch! In der "Verwaltungsvereibarung Beitragseinzug" ist
1) schriftlich als Beginn der "Aufgabenwahrnehmung" der 01.10.2013 fixiert; unterschrieben von 11 (elf) Intendaten
2) also wurde eine Gemeinschaftseinrichtung von 11 (elf!) Institutionen namens "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" geschaffen
Dies gilt auch für Erhalt und Verarbeitung der Bestandsdatenlieferung der Einwohnermeldebehörden gemäß §14 Abs. 9 RBStV.
Im Nachfolgenden wird zur besseren Lesbarkeit daher nur noch vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesprochen
und nicht von den „Landesrundfunkanstalten oder ihrer beauftragten Stelle“.***
Anm.: *** Im §14 Absatz 9 RBStV ist KEINE Rede von oder ihrer beauftragten Stelle.
Dort heisst es klipp und klar - ganz eindeutig:
"...übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt"
Oh Lupus - klammheimlich etwas "ein bisschen verdreht" bzw. eigenmächtig dazu gedichtet !?
Die Galier merken alles !!!
und weiter:
hmmmm - nach Adam Riese kommen wir also auch ab dem 01.01.2013 auf immer noch 9 (neun) Landesrundfunkanstalten:
1. BR, 2. HR, 3. MDR, 4. NDR, 5. RB, 6. RBB, 7. SWR, 8. SR, 9. WDR
Was folgt daraus:
Der RBStV sieht für die Verwaltung der personenbezogenen Daten der Beitragspflichtigen sowie die Beitragsverwaltung im § 10 Abs. 7 eine „im Rahmen einer nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten“ vor.
Der real existierende Beitragsservice (reBS) selbst bezeichnet sich aber als eine „öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD),
des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio“
Quelle:
http://service.rundfunkbeitrag.de/service/impressum/index_ger.htmlDas sind offensichtlich zwei verschiedene Einrichtungen:
1. Die Einrichtung nach § 10 Abs. 7 RBStV. Die Stelle für die Beitragsverwaltung soll von den 9 (neun) Landesrundfunkanstalten der ARD (BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SWR, SR, WDR) für diese Aufgaben betrieben werden und eine Stelle im Rahmen einer „öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft“ dieser 9 (neun) Landesrundfunkanstalten sein. Nicht mehr und nicht weniger.
2. Der real existierende Beitragsservice ist zum einen eine „Gemeinschaftseinrichtung“ und zum anderen gehören dieser Gemeinschaftsreinrichtung nicht nur die 9 (neun) Landesrundfunkanstalten,
sondern auch Deutschlandradio und ZDF an. Dabei haben weder das Deutschlandradio noch das ZDF etwas mit der Verwaltung des Rundfunkbeitrags zu tun. Diese beiden Anstalten bekommen selbstverständlich einen Teil der Rundfunkbeiträge, haben aber mit dem ganzen Prozedere von Anmeldung, Abmeldung sowie Einzug der Beiträge nach dem RBStV nichts zu tun.
Daraus ergibt sich klar und deutlich, dass der real existierende Beitragsservice (reBS) nicht die Instituion ist, die der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hierfür vorsieht (nennen wir sie mal Beitragseinzugszentrale – BEZ).
genug abgeschweift - oder doch nicht!?
Lupus - es wird Heulen und Zähneklappern sein
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."