Sehr "lustig" - und irgendwie neu...
Dass der sog. "Beitragsservice" regelmäßig "Zwangsanmeldungen" vornimmt (augenscheinlich ohne jegliche Rechtsgrundlage, da lt. RBStV so nicht geregelt), das ist ja nun schon bekannt.
Dass der sog. "Beitragsservice" nun aber sogar eigenmächtig das
Beitragskonto einer Person B "abmeldet", da darauf keine Zahlung erfolgte, und stattdessen nun Person A "anmeldet" - das hab ich noch nicht erlebt.
Man staunt immer wieder...
Insbesondere, da es sich ja - wie der "Beitragsservice" selbst äußert - um eine
"Gesamtschuldnerschaft" handelt, stellt sich rein interessehalber die Frage, welchen Grund es geben sollte, die
(Gesamt-)Schuldnerschaft nun über einen anderen Namen laufen zu lassen... sehr suspekt...
Zum Thema
"Gesamtschuldner" findet dei
Suchfunktion im Forum bereits ausgiebige Diksussionen - so u.a. auch unter
Gesamtschuldnerische Haftung lt. RBStVhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18445.0.htmlWG - Rechtslage bei Gesamtschuldnerschafthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11933.0.htmlVollstreckung fehlerhaft aufgrund fehlender Benennung der Gesamtschuldnerschaft?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15723.0.htmlSei's drum:
"Beitragsservice" hat sich hier möglicherweise selbst ein Ei gelegt, da Person A ja fiktiverweise augenscheinlich
ALG2 bezieht und insofern
auf Antrag zu befreien wäre.
Interessant hierbei:
Für Person A bestand bislang kein Anlass, eine Befreiung zu beantragen, da ja für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht.
Will Person A sich nun jedoch befreien lassen, so würde dies mglw. in Konflikt stehen mit der eigentlich nur äußerst eingeschränkten rückwirkenden Befreiung - meines Wissens nach derzeit noch regulär bis zu 2 Monate rückwirkend (d.h. die Bescheinigung des Amtes dürfte nicht älter als 2 Monate sein...? Kenne mich da aber nicht so aus...).
Beachte jedoch diesen noch relativ neuen Hinweis unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.htmlMan könnte sich jetzt die Frage stellen, wie Person A den sog. "Beitragsservice" am besten (und für ARD-ZDF-GEZ am aufwändigsten) "auflaufen" lässt - ohne ihre eigenen Rechte zu verwirken.
Frage könnte also sein, ob Person A noch eine Weile wartet - z.B. bis der sog.
"FestsetzungsBESCHEID" ergeht, um dann gegen diesen einen
Widerspruch einzulegen incl. Befreiungsanstrag......etwas "sicherer" könnte ggf. sein, bereits auf die in einigen Wochen vermutlich eintreffende
"ZahlungsERINNERUNG" zu reagieren - und ARD-ZDF-GEZ eindringlich darauf hinzuweisen, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen sollen, die Drohung eines demnächst folgenden FestsetzungsBESCHEIDes wahrzumachen, da Person A gegen diesen dann "selbstverständlich alle rechtlichen Mittel einlegen" würde.
Person A könnte dann dabei auch deutlich machen, dass bei ihr
"definitiv nichts zu holen" sei...
...mithin also auch
"jegliche Vollstreckungsversuche ins Leere laufen" und
"lediglich uneinbringliche Kosten für ARD-ZDF-GEZ verursachen" würden - oder so ähnlich.
Sie mögen sich gern einen weiteren Mitbewohner der WG aussuchen...
...vielleicht finden sie ja noch einen
Diese "Vorlage" von ARD-ZDF-GEZ zur "Verwaltungsvereinfachung" könnte man also gern in einen bumerangartigen Pass verwandeln... ziemlich "witzig", diese Sache
Dabei einfach immer mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte oder müsste.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlACHSO: und möglichst auch diesen verkorksten Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html