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Autor Thema: WG > BS meldet nichtzahlenden Schuldner ab, meldet aber Whg. auf Mitbewohner an?  (Gelesen 2360 mal)

K
  • Beiträge: 1
Hallo,

Person A wohnt mit Freundin B in einer gemeinsamen Wohnung.

Die GEZ hatte Person A mehrmals angeschrieben, dass sie Beiträge möchte.
Person A hatte geschrieben, dass Freundin B bereits gemeldet ist und A daher herausfällt, da nur einer bezahlen muss.

Jetzt hat Person A ein Antwortschreiben erhalten:

Zitat
Sie geben an, dass Ihre Wohnung bereits auf einen anderen Bewohner angemeldet ist. Das ist richtig.
Wir haben allerdings festgestellt, dass der Rundfunkbeitrag für die Wohnung leider nicht gezahlt wird.

Bitte berücksichtigen Sie:
Beitragspflichtig sind als Gesamtschuldner alle in einer Wohnung lebenden volljährigen Personen. Das heißt, dass alle volljährigen Bewohner für die Zahlung des Rundfunkbeitrages verantwortlich sind. Es reicht jedoch, wenn eine Person sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.

Wir haben den früheren Schuldner abgemeldet und die Wohnung zum 01.01.2013 auf Ihren Namen angemeldet...

Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist.
Zum zweiten bezieht Person A ALG2 und kann den Betrag nicht bezahlen.
Person A hat aber noch alle Scheine vom Jobcenter für die Befreiung. Kann Person A die noch einreichen?

Danke für die Antworten

MFG


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2016, 02:52 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sehr "lustig" - und irgendwie neu...

Dass der sog. "Beitragsservice" regelmäßig "Zwangsanmeldungen" vornimmt (augenscheinlich ohne jegliche Rechtsgrundlage, da lt. RBStV so nicht geregelt), das ist ja nun schon bekannt.

Dass der sog. "Beitragsservice" nun aber sogar eigenmächtig das Beitragskonto einer Person B "abmeldet", da darauf keine Zahlung erfolgte, und stattdessen nun Person A "anmeldet" - das hab ich noch nicht erlebt.
Man staunt immer wieder... ;)

Insbesondere, da es sich ja - wie der "Beitragsservice" selbst äußert - um eine "Gesamtschuldnerschaft" handelt, stellt sich rein interessehalber die Frage, welchen Grund es geben sollte, die (Gesamt-)Schuldnerschaft nun über einen anderen Namen laufen zu lassen... sehr suspekt...

Zum Thema "Gesamtschuldner" findet dei Suchfunktion im Forum bereits ausgiebige Diksussionen - so u.a. auch unter

Gesamtschuldnerische Haftung lt. RBStV
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18445.0.html

WG - Rechtslage bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11933.0.html

Vollstreckung fehlerhaft aufgrund fehlender Benennung der Gesamtschuldnerschaft?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15723.0.html


Sei's drum:
"Beitragsservice" hat sich hier möglicherweise selbst ein Ei gelegt, da Person A ja fiktiverweise augenscheinlich ALG2 bezieht und insofern auf Antrag zu befreien wäre.

Interessant hierbei:
Für Person A bestand bislang kein Anlass, eine Befreiung zu beantragen, da ja für die Wohnung bereits ein Beitragskonto besteht.
Will Person A sich nun jedoch befreien lassen, so würde dies mglw. in Konflikt stehen mit der eigentlich nur äußerst eingeschränkten rückwirkenden Befreiung - meines Wissens nach derzeit noch regulär bis zu 2 Monate rückwirkend (d.h. die Bescheinigung des Amtes dürfte nicht älter als 2 Monate sein...? Kenne mich da aber nicht so aus...).
Beachte jedoch diesen noch relativ neuen Hinweis unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html

Man könnte sich jetzt die Frage stellen, wie Person A den sog. "Beitragsservice" am besten (und für ARD-ZDF-GEZ am aufwändigsten) "auflaufen" lässt - ohne ihre eigenen Rechte zu verwirken.

Frage könnte also sein, ob Person A noch eine Weile wartet - z.B. bis der sog. "FestsetzungsBESCHEID" ergeht, um dann gegen diesen einen Widerspruch einzulegen incl. Befreiungsanstrag...

...etwas "sicherer" könnte ggf. sein, bereits auf die in einigen Wochen vermutlich eintreffende "ZahlungsERINNERUNG" zu reagieren - und ARD-ZDF-GEZ eindringlich darauf hinzuweisen, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen sollen, die Drohung eines demnächst folgenden FestsetzungsBESCHEIDes wahrzumachen, da Person A gegen diesen dann "selbstverständlich alle rechtlichen Mittel einlegen" würde.

Person A könnte dann dabei auch deutlich machen, dass bei ihr "definitiv nichts zu holen" sei...
...mithin also auch "jegliche Vollstreckungsversuche ins Leere laufen" und "lediglich uneinbringliche Kosten für ARD-ZDF-GEZ verursachen" würden - oder so ähnlich.

Sie mögen sich gern einen weiteren Mitbewohner der WG aussuchen...
...vielleicht finden sie ja noch einen ;D


Diese "Vorlage" von ARD-ZDF-GEZ zur "Verwaltungsvereinfachung" könnte man also gern in einen bumerangartigen Pass verwandeln... ziemlich "witzig", diese Sache ;)


Dabei einfach immer mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte oder müsste.


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



ACHSO: und möglichst auch diesen verkorksten Vorgang als gepfefferte BESCHWERDE bei Staatskanzlei und Landtag einreichen...
...dort sitzen die Verantwortlichen für diesen ganzen Bockmist.
Die gehören tagtäglich mit den Folgen ihres Tuns konfrontiert...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html


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  • Beiträge: 1.025
Zitat
Beachte jedoch diesen noch relativ neuen Hinweis unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html

Zitat
Zum zweiten bezieht Person A ALG2 und kann den Betrag nicht bezahlen.
Person A hat aber noch alle Scheine vom Jobcenter für die Befreiung. Kann Person A die noch einreichen?

Hierzu finden sich folgende Aussagen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV):

Zitat
§ 4 RBStV
Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung

(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird.

Aber Vorsicht, bei verspäteter Antragstellung gilt der nächste Satz:

Zitat
Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

Zitat
(7) Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen;

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313100

Schriftlich heißt hierbei: unbedingt per Einschreiben, am besten auch noch unter Zeugen versenden. GEZ ignoriert erfahrungsgemäß Befreiungsanträge und leugnet den Eingang eingesandter Belege/Unterlagen. GEZ hat als Inkassounternehmen womöglich gar kein Interesse daran, auf Geld/Beiträge zu verzichten? (möglicherweise erhält BS/GEZ Umsatzprovision?)


Siehe gegebenenfalls auch hier (Argumentation in einem Schriftsatz/Entwurf einer Person C - Form des dortigen Eilantrags muss noch überarbeitet werden, aber im unteren Teil finden sich womöglich interessante Gedanken):
Vollstreckungsankündigung erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16279.msg123351.html#msg123351


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2016, 02:08 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
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