Hallo,
ich möchte gerne nochmal ein Update geben.
Person A hat wie gesagt, ständig die Bescheide vom Jobcenter inkl. Befreiungsantrag zum Beitragsservice geschickt.
Dennoch aktuelle Forderung liegt bei fast 900€ laut Gerichtsvollzieher.
Person A schickt Einschreiben/Rückschein, BS behauptet es sei kein Befreiungsantrag eingegangen.
Dafür behauptet der BS OHNE EINSCHREIBEN oder PZU, dass Person A ständig Post bekommen hat.
Der Gerichtsvollzieher meint weiterhin, dass die bloße Behauptung des BS ausreichen würde und Einschreiben plus Zeugen von Person A nicht!
Person A hat nun ein letztes Mal an den BS geschrieben mit der nun aktuellen Bescheinigung vom JC. Wieder per Einschreiben und mit dem Inhalt, wer alles das Schreiben ebenfalls in Kopie gleichzeitig bekommen wird. u.A. der Gerichtsvollzieher
Der Bescheid vom Jobcenter wurde gut sichtbar nur als Kopie (klar erkennbar als Kopie) beigelegt. Eigentlich möchte der BS ja nur Originalunterlagen haben.
Heute Post (ohne PZU o.ä.) vom BS, dicker Brief.
blablabla
Sie werden für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.07.2017 befreit.
Mit Textbausteinen ohne Bezug auf das Schreiben von Person A.
Aber ich frage mich, wie denn rückwirkend befreit wird, wenn der BS doch mehrfach beim Gerichtsvollzieher schriftlich behauptet keine Unterlagen zu haben.
Person A zieht evtl. bald um, braucht Person A eine neue Befreiung oder reicht es dem BS die aktuelle Befreiung bei Adressänderung mitzuteilen?