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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung erhalten  (Gelesen 13481 mal)

P
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#15: 14. Oktober 2016, 20:35
Zitat
Das Ganze muss fiktiv sein.  Man kann sich kaum vorstellen, dass das wirklich passiert

Eine mögliche Überschneidung? Oder Verwechslung, gab erst kürzlich so ein Fall, wo die Daten durch das Lesen einer falschen Zeile falsch waren und deshalb die Forderungen immer bei der falschen Person erhoben wurden.

Ohne Gespräch mit der fiktiven Person wird es ein Blick in die Glaskugel. Es ist ja zu prüfen, für welchen Zeitraum und Person das tatsächlich sein soll.


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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#16: 14. Oktober 2016, 20:41
Die Beitragsnummer im Befreiungsbescheid und in der Vollstreckungsankündigung sind gleich. Adresse und Namen auch gleich. Forderungszeitraum 2013 bis heute

Vermutlich überschnitten. Aber der Vollstreckungsmann hört sowie so nicht zu und ihm ist egal, was man ihm vor die Nase hält, wenn er nicht vom Auftraggeber was anderes hört.

Vollstreckungsgebühren sollte Person A ebenfalls ignorieren? Ich meine, hier besteht ja ein Befreiungsbescheid.


Über den Tübinger Beschluss hat der Vollstreckungsbeamte nur gelacht


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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#17: 15. Oktober 2016, 02:20
Vermutlich überschnitten. Aber der Vollstreckungsmann hört sowie so nicht zu und ihm ist egal, was man ihm vor die Nase hält, wenn er nicht vom Auftraggeber was anderes hört.

Vielleicht helfen diese aktuellen Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387
...um eine "Sachverhaltsklärung" mit dem Gläubiger zu erreichen - und dieses "aktive Bemühen" dem Vollstrecker sachlich(!) rüberzubringen.

...könnte evtl. helfen, diesen etwas "milder"/ "verständnisvoller" zu stimmen? ;)

Ansonsten:
Mitunter hilft es vielleicht auch, beim Vorgesetzten einen "neuen Anlauf" mit obigen Erkenntnissen zu nehmen...?


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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#18: 15. Oktober 2016, 12:14
Hallo und Danke für die Rückmeldung.

Selbstverständlich ist Person A grundsätzlich freundlich und sachlich. Anders kommt man nicht ans Ziel. ;-)

Wie gesagt, alle Unterlagen (Kopien der eingereichten Anträge, lückenlose Unterlagen vom Jobcenter) haben ihn ja auch wenig interessiert. Er prüft nicht, macht nur das, was ihm vom BS mitgeteilt wurde.

Insbesondere Vermeidung jeglicher(!) auch nur unterschwelliger Diskussionen bzgl. Legitimation/ Befugnisse der Vollstreckungsbediensteten usw.,

Genau das kann Person A ebenfalls bestätigen.


Die fiktive Person in diesem Fall muss sich aber noch mal genauer durchlesen. Ist ja viel Zeit vergangen seit dem letzten Stress.
Der "Fall" war von Anfang an sehr eindeutig. Die dreiste Vorgehensweise aber mehr als ärgerlich und mit ein Grund, dagegen anzugehen, wie eine Stadt Forderungen einer Nichtbehörde eintreiben darf. Zusätzlich zu der seltsamen Befreiungsentscheidung rückwirkend für den gesamten Zeitraum, obwohl der BS doch weiterhin der Vollstreckungsbehörde gegenüber behauptet, dass keine Anträge vorliegen. Im letzten Schreiben hat Person A ja auch keine vollständigen Unterlagen bis 2013 vom JC an den BS geschickt. Der BS hat doch nicht etwa gelogen und ein Vollstreckungsersuchen geschrieben auf falschen Tatsachen stützend?!

Einen Festsetzungsbescheid hat Person A immer noch nicht.


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B
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#19: 15. Oktober 2016, 22:08
Was die Presse wohl dazu sagt? Ich würde das an die ganz große Glocke hängen!


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

s
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Re: Vollstreckungsankündigung erhalten
#20: 17. Oktober 2016, 14:08
Zum Glück habe ich das erste Schreiben noch im Anhang gefunden.
 Auf Seite 1, bei der ersten Ankündigung, stand

ARD, ZDF Beitragsservice, KÖLN


Jetzt in dem aktuellen Schreiben der gleichen Vollstreckungsbehörde steht

Norddeutscher Rundfunk
Beitragsservice
HAMBURG



Dennoch gleiche Nummer

Die beiden Schreiben verwirren, wer soll denn nun der Gläubiger sein?
Die Befreiungsanträge wurden immer nach Köln geschickt.


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