Hallo und Danke für die Rückmeldung.
Selbstverständlich ist Person A grundsätzlich freundlich und sachlich. Anders kommt man nicht ans Ziel. ;-)
Wie gesagt, alle Unterlagen (Kopien der eingereichten Anträge, lückenlose Unterlagen vom Jobcenter) haben ihn ja auch wenig interessiert. Er prüft nicht, macht nur das, was ihm vom BS mitgeteilt wurde.
Insbesondere Vermeidung jeglicher(!) auch nur unterschwelliger Diskussionen bzgl. Legitimation/ Befugnisse der Vollstreckungsbediensteten usw.,
Genau das kann Person A ebenfalls bestätigen.
Die fiktive Person in diesem Fall muss sich aber noch mal genauer durchlesen. Ist ja viel Zeit vergangen seit dem letzten Stress.
Der "Fall" war von Anfang an sehr eindeutig. Die dreiste Vorgehensweise aber mehr als ärgerlich und mit ein Grund, dagegen anzugehen, wie eine Stadt Forderungen einer Nichtbehörde eintreiben darf. Zusätzlich zu der seltsamen Befreiungsentscheidung rückwirkend für den gesamten Zeitraum, obwohl der BS doch weiterhin der Vollstreckungsbehörde gegenüber behauptet, dass keine Anträge vorliegen. Im letzten Schreiben hat Person A ja auch keine vollständigen Unterlagen bis 2013 vom JC an den BS geschickt. Der BS hat doch nicht etwa gelogen und ein Vollstreckungsersuchen geschrieben auf falschen Tatsachen stützend?!
Einen Festsetzungsbescheid hat Person A immer noch nicht.