Ich möchte den Thread nochmal hochholen und habe eine Frage, die thematisch am ehesten hier herein passt:
Zur
Umgestaltung des alten GEZ-Gerätebeitrags (Autoradio und PC Gebühr als Stichworte) holt man das
Gutachten eines Bundesverfassungsgerichts Richter a.D. ein -
bezahlt diesen für das Gutachten und geht mit einem
daraus abgeleiteten Modell zu den Ländern hausieren.
Mit dem Gutachten in der Hand, so ist es ja von "außen"/ "extern" vorgeschlagen worden.
1) Welches Rechtsverständnis offenbart das?
2) Wie kann man dieses Konstrukt den werten, wenn man einen BverfG Richter a.D. ein Gutachten zur Neugestaltung der Rundfunkgebühren schreiben lässt, wohl wissend das eben jenes Gericht am Ende über eben diese Neugestaltung final rechtlich zu entscheiden hat?
3) Ist ein BverfG durch diesen Vorgang nicht automatisch dem Verdacht der
Befangenheit ausgeliefert? Wer pinkelt schon einen ehemaligen Kollegen an? Bzw. hat der ehemalige Kollege nicht einfach die geltende Meinung des BVerfG ausgedrückt und die GEZ das dann als Vorlage an die Landesparlamente geliefert?
4) So ein Vorgang wirkt für mich höchst befremdlich, denn alleine die Existenz dieses Gutachtens zeigt auf das es eine
Schleife gibt: Diejenigen, die dann final über den Zwangsbeitrag urteilen, sind diejenigen, welche die Grundregelungen in diesem Gutachten ausgedrückt haben? Kann ein Richter über etwas urteilen, was mehr oder weniger aus seiner Feder kommt?
Es bleibt dieser strittige Punkt, dass dieses Gutachten auf den "Haushalt" aus war - nun ist es die "Wohung" geworden, was eine Frage aufwirft, denn Haushalt /= Wohnung.
Und es bleibt die Frage, weiviel dieses Gutachtens denn umgesetzt wurde.
Wenn das Gutachten zu 100% umgesetzt wurde, dann ist es quasi BVerfG-Sprech.
Wenn nicht, warum wurde abgewichen?
Und wie kann es dann vor dem BverfG bestehen, wenn es abweicht?
Neben dem ist das Gutachten auch nicht operativ durchdacht:
Das Thema Datenschutz und dieser Datenabgleich kommt darin so nicht vor und ist für mich ein klarer Rechtsbruch.
Genauso ist die grundlegende Frage, weshalb Betriebe denn zahlen sollen, wenn alle Bürger schon über den Haushalt bezahlen, ungeklärt.
Edit "Bürger":
Thread musste von älteren abschweifenden Beiträgen befreit und erst wieder geöffnet werden.
Der Beitrag konnte dann erst aus dem thematisch nicht ganz so passenden Thread
Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.0.html
hierher aus- bzw. eingegliedert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.