Hallo zusammen,
da hier bislang keine Reaktionen erfolgen: habe den Eindruck das o.a. Thema wird in seiner Brisanz unterschätzt?
WAS geschah durch WEN zwischen 01.01.2013 bis 30.09.2013 und ist dies rechtlich haltbar?"Eine öffentliche Stelle darf grundsätzlich keine Daten nutzen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erhoben oder verarbeitet worden sind."Nehmen wir doch einmal den "einmaligen Meldedatenabgleich":
Im 15. RÄndStV ist in Artikel 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) im § 14 Absatz 9 eine einmalige Datenübermittlung der Meldebehörden aller volljährigen Personen an die Landesrundfunkanstalten in standardisierter Form beschrieben:
§14 Übergangsbestimmungen
(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen,
übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt …
Auszug
"Lieferkonzept zur Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die LRAn":
( hier abzurufen:
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip )
Anm.: ein "Lieferkonzept" kann kein Gesetz aushebeln/übergehen!
Mittels dieser einmaligen Datenübermittlung wird für die Landesrundfunkanstalten die Möglichkeit geschaffen, Beitragsgerechtigkeit herzustellen.
Am 03.03.2013 00:00 Uhr werden bundesweit die Meldedaten abgezogen. Die abgezogenen Daten werden von den Meldebehörden eingefroren.
Es ist davon auszugehen, dass im Anschluss rund 70 Mio. Datensätze an die Landesrundfunkanstalten zu übermitteln sind.
Es ist daher im Zeitraum von März 2013 bis September 2014 eine zeitlich gestreckte Lieferung in vier gleich großen Datenpaketen erforderlich.
Die GEZ ist alleinige beauftragte Stelle der Landesrundfunkanstalten für den Gebühren-/Beitragseinzug und der damit einhergehenden Datenverarbeitung.
Ab dem 01.01.2013 werden diese Aufgaben durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolgeorganisation der GEZ erfüllt.
Dies gilt auch für Erhalt und Verarbeitung der Bestandsdatenlieferung der Einwohnermeldebehörden gemäß §14 Abs. 9 RBStV.
Im Nachfolgenden wird zur besseren Lesbarkeit daher nur noch vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesprochen und nicht von den
„Landesrundfunkanstalten oder ihrer beauftragten Stelle“..
1) ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) im § 14 Absatz 9 überhaupt keine Rede von einer
"oder ihrer beauftragten Stelle"; es ist lediglich
"an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" definiert.
Also lt. Gesetz eine eindeutige, keine Ausnahme zulassende oder anders zu interpretierende Definition.
2) wohin wurden also die Daten des einmaligen Meldedatenabgleichs - welche zwischen 03.03.2013 bis zum 30.09.2013 übermittelt wurden - überhaupt hingeschickt/abgeholt?
a) an die GEZ ? > kann es nicht (mehr) sein da Betrieb zum 31.12.2012 eingestellt
b) an die jeweils zustädige Landesrundfunkanstalt ?
c) an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" ? > kann "eigentlich" nicht der Empfänger gewesen sein da
- lt. Gesetz ein anderer, nämlich die
"jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" definiert ist
- lt. vorliegender Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug der
"Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" ja erst ab 01.10.2013 tätig wird
Fakt ist aber dass schon lange vor dem 01.10.2013 Bürger und Bürgerinnen per Infopost von einem "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" angeschrieben wurden.
Auszug der Anschreiben:
Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Also hat man damit den tausendfachen schriftlichen Beweis dass eine Organisation - der "BS" - personenbezogene Daten erhalten und verarbeitet hat, wozu sie weder benannt noch befugt war.Was wollen im Anschluss jetzt die Landesrundfunkanstalten!? >
"Eine öffentliche Stelle darf grundsätzlich keine Daten nutzen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erhoben oder verarbeitet worden sind."Meinungen?
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."