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Autor Thema: Hilfe- Reaktion Schreiben Bayrisches Verwaltungsgericht  (Gelesen 7672 mal)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ich möchte den Beitrag noch mal anheben.

Nach dem Urteil vom BVerwG Leibzig von 18.03.2016 hat Uhropa vom Gericht ein Schreiben bekommen, welches die Leitsätze vom Urteil AZ. 6 C 6.15 beinhalten und Uhropa nahe gelegt wird,
die ruhegestellte Klage zurückzuziehen mit der Bitte binnen [Zeit] um Antwort.
Uhropi hat noch mal begründet, warum er das nicht tut  >:( (Grundgesetzverletzungen).

Dann recht zügig kam ein gelber Brief vom Gericht mit Inhalt:
Das die SACHE keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. [Kommentar von Opi: „Da hört sich doch alles auf“]  :o Das Gericht erwägt ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. [Kommentar von Opi: „Jun, die haben Manschette vor mir“]

Uhropi hat [Zeit] Stellung zunehmen.  >:D

Weiter erwägt das Gericht die SACHE auf ein Einzelrichter zu übertragen.
Uhropi wird Gelegenheit zur Äußerung gegeben. [Den Verlust gering zu halten, falls Opi durchdreht]  ::)

Na da hat Uhropi aber geguckt!  :angel:

Uhropi will weder das Eine noch das Andere! Uhropi will das die Klage weiter ruht,
oder bei einer mündlichen Verhandlung vor der gesamten Kammer sich die Ungerechtigkeit ins Gesicht sagen lassen, als feige einen Gerichtsbescheid zu schicken.

Uhropi ist Schwarznichtnutzer!

Kann hier Jemand aus Erfahrung berichten, was auf Großopi zu kommt? Auch was Großopi, eventuell an Euronen berappen muss?
Er hat mich sparsam angesehen, als ich das nicht sagen konnte!!

Ohmanoman



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U
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Diese Vorgehensweise ist scheinbar abgestimmt unter den VG*s.
Uhromi hat auch einen gelben Brief bekommen mit identischem Inhalt.
Es sollen nun wohl möglichst schnell möglichst viele Entscheidungen der bisher ruhenden Verfahren herbei geführt werden im Sinne von 6 C 6.15.


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m

mb1

  • Beiträge: 285
Uhropi sollte sich nicht aufregen, sondern entspannt zurücklehnen.
Die "Androhung" eines Gerichtsbescheides ist das perfekte Mittel, um Zeit zu gewinnen. Mehr ist grundsätzlich auch nicht drin, da vor dem VG niemand gewinnt.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15184.msg101163.html#msg101163

Einfach noch nichteinmal eine neuerliche Begründung schreiben.

Wichtig aber:
Sollte tatsächlich ein Gerichtsbescheid eintrudeln, dann einfach mündliche Verhandlung nach 84 II Nr. 2 VwGO beantragen innerhalb der Monatsfrist.
Das Gericht ist dann gezwungen, mdl. Verhandlung anzuberaumen, zwar vor'm Einzelrichter, aber ist auch egal.

Lief bei Person M vor dem VG München auch so ab.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19140.msg125122.html#msg125122
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18723.msg122177.html#msg122177

Person M hat bis heute keinen Cent gezahlt!



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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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@mb1 und @Unterstützer, Danke!

Auch und Uhropa ist (war) Uhrmacher!  8)

Ohmanoman


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Diese Vorgehensweise ist scheinbar abgestimmt unter den VG*s. Uhromi hat auch einen gelben Brief bekommen mit identischem Inhalt. Es sollen nun wohl möglichst schnell möglichst viele Entscheidungen der bisher ruhenden Verfahren herbei geführt werden im Sinne von 6 C 6.15.

Zur Vermutung, dass dieses Vorgehen abgestimmt sein könnte, verlinke ich mal einen anderen Thread, denn auch in Baden-Württemberg ist man offensichtlich um eine Forcierung der Ereignisse bemüht.

VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrens
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19445.msg126175.html#msg126175

Siehe im dortigen Thread auch die Antworten #1

Das werden jetzt alle bekommen, die Klage gegen den SWR eingereicht haben.

und #3

Das Schreiben hat es in ähnlicher Form auch für Bremer gegeben.


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