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Autor Thema: Tätigkeiten des BS - ja seit wann denn eigentlich?  (Gelesen 5802 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

momentan macht ja ein Rundschreiben des SWR die Runde > an die Gemeindekassen...
siehe: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14968.msg115659.html#msg115659

Das Rundschreiben des SWR erklärt recht deutlich dass der "Zentrale Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" seit 01.01.2013 "etwas" tut.

Dem BS-Geschäftsbericht 2014 ist auf Seite 54 zu entnehmen dass die lange nicht bekannte "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" zum 01.10.2013 in Kraft tritt.
Zitat
Die Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ersetzt die bisherige Verwaltungsvereinbarung GEZ.

Die GEZ war bis 31.12.2012 tätig.

Wenn doch der "Zentrale Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio" mit Sitz in Köln-Bocklemünd ab 01.10.2013 tätig sein soll...hmmm:

Wer hat dann vom 01.01.2013 bis 30.09.2013 agiert?  >:D




In diesem Zusammenhang: der "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" selbst ist auf Seite 12 zu entnehmen dass sie zum 01.10.2013 in Kraft tritt.

Diese "Endfassung" datiert auf den 14.11.2013

Unterschrieben wurde sie - den Seiten 13 und 14 zu entnehmen - von einigen Intendanten am 25.11.2013; vom ZDF sogar erst am 13.01.2014
Die Vertreter von Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen sowie Rundfunk Berlin-Brandenburg brachten es nicht einmal fertig, Ort und Datum vor die Unterschrift zu setzen.

Dass die im Rückdatieren gut sind, haben sie ja schon millionenfach bewiesen.

Ist dies aber überhaupt statthaft ?
Und ist eine "Verwaltungsvereinbarung" ohne Ort und Datum formell/rechtlich in Ordnung?


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Februar 2016, 16:33 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

da hier bislang keine Reaktionen erfolgen: habe den Eindruck das o.a. Thema wird in seiner Brisanz unterschätzt?

WAS geschah durch WEN zwischen 01.01.2013 bis 30.09.2013 und ist dies rechtlich haltbar?

"Eine öffentliche Stelle darf grundsätzlich keine Daten nutzen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erhoben oder verarbeitet worden sind."

Nehmen wir doch einmal den "einmaligen Meldedatenabgleich":

Im 15. RÄndStV ist in Artikel 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) im § 14 Absatz 9 eine einmalige Datenübermittlung der Meldebehörden aller volljährigen  Personen an die Landesrundfunkanstalten in standardisierter Form beschrieben:
Zitat
§14 Übergangsbestimmungen

(9) Um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung zu ermöglichen,
übermittelt jede Meldebehörde für einen bundesweit einheitlichen Stichtag automatisiert innerhalb von längstens zwei Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gegen Kostenerstattung einmalig in standardisierter Form die nachfolgenden Daten aller volljährigen Personen an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt

Auszug "Lieferkonzept zur Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die LRAn":
( hier abzurufen: http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip )
Anm.: ein "Lieferkonzept" kann kein Gesetz aushebeln/übergehen!

Zitat
Mittels dieser einmaligen Datenübermittlung wird für die Landesrundfunkanstalten die Möglichkeit geschaffen, Beitragsgerechtigkeit herzustellen.

Am 03.03.2013 00:00 Uhr werden bundesweit die Meldedaten abgezogen. Die abgezogenen Daten werden von den Meldebehörden eingefroren.
Es ist davon auszugehen, dass im Anschluss rund 70 Mio. Datensätze an die Landesrundfunkanstalten zu übermitteln sind.
Es ist daher im Zeitraum von März 2013 bis September 2014 eine zeitlich gestreckte Lieferung in vier gleich großen Datenpaketen erforderlich.

Die GEZ ist alleinige beauftragte Stelle der Landesrundfunkanstalten für den Gebühren-/Beitragseinzug und der damit einhergehenden Datenverarbeitung.

Ab dem 01.01.2013 werden diese Aufgaben durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio als Nachfolgeorganisation der GEZ erfüllt.
Dies gilt auch für Erhalt und Verarbeitung der Bestandsdatenlieferung der Einwohnermeldebehörden gemäß §14 Abs. 9 RBStV.
Im Nachfolgenden wird zur besseren Lesbarkeit daher nur noch vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gesprochen
und nicht von den
„Landesrundfunkanstalten oder ihrer beauftragten Stelle“..

1) ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) im § 14 Absatz 9 überhaupt keine Rede von einer "oder ihrer beauftragten Stelle"; es ist lediglich "an die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" definiert.
Also lt. Gesetz eine eindeutige, keine Ausnahme zulassende oder anders zu interpretierende Definition.

2) wohin wurden also die Daten des einmaligen Meldedatenabgleichs - welche zwischen 03.03.2013 bis zum 30.09.2013 übermittelt wurden - überhaupt hingeschickt/abgeholt?
a) an die GEZ ? > kann es nicht (mehr) sein da Betrieb zum 31.12.2012 eingestellt
b) an die jeweils zustädige Landesrundfunkanstalt ?
c) an den "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" ? > kann "eigentlich" nicht der Empfänger gewesen sein da
- lt. Gesetz ein anderer, nämlich die "jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt" definiert ist
- lt. vorliegender Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug der "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" ja erst ab 01.10.2013 tätig wird

Fakt ist aber dass schon lange vor dem 01.10.2013 Bürger und Bürgerinnen per Infopost von einem "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" angeschrieben wurden.
Auszug der Anschreiben:
Zitat
Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.

Also hat man damit den tausendfachen schriftlichen Beweis dass eine Organisation - der "BS" - personenbezogene Daten erhalten und verarbeitet hat, wozu sie weder benannt noch befugt war.

Was wollen im Anschluss jetzt die Landesrundfunkanstalten!? > "Eine öffentliche Stelle darf grundsätzlich keine Daten nutzen, die unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erhoben oder verarbeitet worden sind."

Meinungen?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2016, 21:52 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
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Kurt,

da ist nach wie vor nichts rechtmäßig. Nach BMeldG dürfen die Meldedaten nur an ö.r.-Rundfunkanstalten übermittelt werden ("soweit sie publizistisch tätig sind"). Nach den Ausführungsbestimmungen im Landesrecht (zB NRW Verordnung über Zulassung der Datenübermittlung von Meldebehörden)  dürfen die Daten nur an den BS übermittelt werden, der aber qua definition gar nicht rechtsfähig ist (wie kann ein rechtliches Nichts zur Datenverarbeitung berechtigt sein?). Gemäß RBeitragStV dagegen dürfen die Daten nur an die RA gehen.

Aber um Datenschutz schert man sich ja in der BRD nicht.



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Diese Thema sollte für alle wichtig sein, die per Zwangsanmeldung einen Beitrags- oder Festsetzungsbescheid bekommen haben. Wo sind die tausende Leute, die vor einiger Zeit hier gefragt haben, was sie gegen die Zwangsanmeldung unternehmen können? Es waren so viele, die sich beschwerten, dass sie zu Unrecht angemeldet wurden. Hier ist der Grund: illegaler Datenmissbrauch durch öffentliche Stellen.


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Also die Person "V" hat das Thema auf dem Schirm und nimmt es als Klagegrund auf. Ist argumentativ noch auszubauen nach noch zu erhaltendem WS-Bescheid.
Ich glaube, dass da noch nicht so viele Textbausteine mäandern.  (#)

Je nachdem, was seine Kontrahenten "BS" und "LRA-BS" da noch alles schreiben und sich verstricken.

In einem von "V" angeforderten Schreiben steht drin, dass der BS "V's" Daten vom EMA in 03-2014 bekommen hat.

Ich wirke ja immer darauf hin, dass "man" seine Daten mal abfragt bei LRA und BS. In das Thema muss mehr Fahrt und "Masse" rein.
Da hat doch der Frosch die Locken!

In V's Fall muss noch mal nachgeharkt werden mit dem Spaten! :-\

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

mal angenommen, die Daten einer fiktiven Person F wurden am 13.09.2013 übermittelt (siehe http://online-boykott.de/ablage2/public/info4all/liefer/NDS.pdf), und das erste fiktive Schreiben von dem BS (Anfrage den Antwortbogen auszufüllen) bekam die fiktive Person F am 30.10.2013 und ohne darauf zu reagieren später nach vielen weiteren Mahn-, Werbe- & Drohbriefen auch die Zwansanmeldung, auf die Person F fiktiv auch nicht reagiert hat.

Welche Konsequenzen würde das für die fiktive Person F haben?

Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt das Problem (der LRA, nicht das der Person F >:D ) also darin, dass die Daten von Person F nicht wie gesetzlich vorgesehen an die LRA sondern gesetzwidrig an den BS übermittelt wurden, und deshalb nicht verwendet werden durften, und somit die komplette Beitragserhebung diesbezüglich nichtig ist?

Frei 8)



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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

K
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Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt das Problem (der LRA, nicht das der Person F >:D ) also darin, dass die Daten von Person F nicht wie gesetzlich vorgesehen an die LRA sondern gesetzwidrig an den BS übermittelt wurden, und deshalb nicht verwendet werden durften, und somit die komplette Beitragserhebung diesbezüglich nichtig ist?

Moin Frei,

das ist eines der Probleme  ;D

Ein weiteres sehe (suche) ich darin:

Die LRA's werden nicht müde zu betonen dass alle Anschreiben von der Schreibstube BS ja in ihrem (LRA's) Namen verfasst wurden.

Wenn jetzt aber diese Schreibstube erst ab 01.10.2013 "offiziell" tätig sein konnte und durfte (also aufgrund der im November 2013 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung; rückdatiert mit einsetzender Wirkung zum 01.10.2013): wie sind dann überhaupt VORHER (also von 01.01.2013 bis 30.09.2013) vorgenommene Handlungen dieser Schreibstube rechtlich zu werten? Befugnisse waren ja somit keine vorhanden!

Nach meiner Meinung haben die sich da etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Gruß
Kurt


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P
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An dieser Stelle würden Sie wahrscheinlich aus dem Fenster fallen -um bei der Bildsprache zu bleiben- werden sie von einem großen in die Vergangenheit verbrachten Netz aufgefangen. Im Netz wird durch Richterspinnen eingewebt eine Übergangsregel sein, welche aus der aktuellen Zukunft rückdatiert wurde, nachdem das Flickwerk durch Fragen offensichtlich wurde.


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c
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Hinzu kommt noch für die Vergangenheit (also vor Oktober 2015), dass der Bund für das Melderecht zuständig war, aber das BMeldeG noch nicht in Kraft. Die landesrechtlichen Vorschriften wären damit eigentlich auch alle nichtig gewesen, und die Datenübermittlung damit rechtswidrig. Aber egal, gestört hat's niemanden.

An die Netztheorie von personX glaube ich auch. Es ist eben ein Argument mehr, das etwas Sand ins Getriebe bringt. Irgendwann wird der Sand zu viel.

Folge der rechtswidrigen Datenerhebung und -verarbeitung wäre zunächst mal, dass die Datensätze allesamt geschwind zu löschen sind.


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K
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Hallo zusammen,

wer und wie kann denn die o.a. Fragen klären?

Keiner hier der sich da rechtlich auskennt?

siehe zu diesem Thema auch: Verwaltungsvereinbarungen „Gebühreneinzugszentrale“ <-> "Beitragseinzug"


Zitat
Fragen & Antworten zur Umfirmierung

Wo kann man eine Umbenennung vornehmen lassen?

Eine Umfirmierung ist verhältnismäßig einfach möglich. Hierbei muss man sich nur beim zuständigen Gewerbeamt melden.
Quelle: http://www.business-on.de/definition-umfirmierung-umfirmierung-als-veraenderung-des-handelsnamens-bei-gleichbleibender-rechtsform-_id43033.html

Gruß
Kurt


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