Fazit an dieser Stelle:
bis hierhin hat ein braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber gegen nichts - aber auch garnichts - verstossen !
Unser braver, abgemeldeter, gebührenpflichtsloser, keine Empfangsgeräte vorhaltender Bürger/Wohnungsinhaber weiss nach wie vor von nichts...
Jetzt kommt dann so langsam der Jahresbeginn 2013...
Ab 01.01.2013 meinen gewisse Stellen Anspruch auf etwas zu haben: Geld
Nun ist aber zunächst festzustellen: ja wo und wer ist er denn - der Beitragsschuldner ?
Jetzt kommt der einmalige Meldedatenabgleich und in der Folge die "Direktanmeldung" in's Spiel...
und ab da wird es dann ganz komisch...
Gruß
Kurt
Hallo zusammen,
spinnen wir nun mal die o.a. Gedanken weiter - eine Zeitreise: wir schreiben nun das Jahr 2013
Im Juni trudelt fiktive Infopost ein:
Das bedeutet für unseren (seit 200x bei der GEZ) abgemeldeten, gebührenpflichtslosen, keine Empfangsgeräte vorhaltenden Bürger/Wohnungsinhaber der nach wie vor wie vor von nichts etwas weiss:
Er wird per
Infopost von einem ihm unbekannten "Etwas" angeschrieben und ihm wird von diesem ihm unbekannten "Etwas" erzählt:
- es gäbe seit 1. Januar 2013 einen "geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag"
- es sei pro Wohnung ein "Rundfunkbeitrag" zu zahlen
- das "Etwas" habe:
"Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen haben wir die Adressdaten der EMA mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen.
Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Wir bitten Sie zu prüfen: Zahlen Sie oder eine Mitbewohnerin bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erforderlich?
Senden Sie uns diesen Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von vier Wochen zurück. Vielen Dank. ..."
Aha.
Nun prüfen und beantworten wir leise murmelnd für uns die per Infopost gestellten Frage:
Antwort auf Frage Teil 1: Nein: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber zahlt nicht(s); Mitbewohner auch nicht
Antwort auf Frage Teil 2: Nein:
eine Anmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist NICHT erforderlich DENN - wir erinnern uns hier mal kurz an "das Gesetz" nämlich den RBStV § 8 Anzeigepflicht:
(1)
Das Innehaben einer Wohnung ...
ist unverzüglich schriftlich
der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung) ...
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung ... ist
der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) ...
(4)
Bei der Anzeige hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende, im Einzelfall erforderliche
Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:...
Gedankenspagat: der abgemeldete, gebührenpflichtslose, keine Empfangsgeräte vorhaltende Bürger/Wohnungsinhaber weiss nichts von:
- Verwaltungsvereinbarung(en) die die LRA, ZDF und DRadio untereinander abschliessen
- einem "Beitragsservice"
usw.
Er liest sich auch aufmerksam die Rückseite und die 2.te Seite durch:
Kein Wort von einer "zuständigen Landesrundfunkanstalt", kein Wort davon dass der Absender im Namen für eine zuständige Landesrundfunkanstalt etwas von ihm möchte - halt doch:
da unten steht ja was:
"Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen"
Na prima: Wenn an dieser - von einem unbekannten Absender - beschriebenen Sache mit "Wohnung, Rundfunkbeitrag, Gesetz, "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ja wirklich etwas dran ist: dann wird sich "
die zuständige Landesrundfunkanstalt" ja melden so sie denn Auskünfte möchte.
Absender DIESES Schreiben jedenfalls ist unbekannt - hat mit einer zuständigen Landesrundfunkanstalt wohl offensichtlich nichts zu tun sonst stünde es ja dabei...
die letzte Seite gibt auch nichts her:
Was er zu diesem Zeitpunkt weiss: also mal wieder irgendein Werbe-!?Schreiben erhalten mit dem man ihm geschickt Daten entlocken will.
Und der unbekannte Absender will sogar eine Einzugsermächtigung; d. h. er will Geld !?!
Also: PapierkorbGruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."